Liebe Leute....ihr handelt richtig, wenn ihr Anzeige erstattet, allerdings wird hier nur der strafrechtliche Akt gepflegt, euer Geld bekommt ihr so nicht zurück.
Dies geht nur auf dem zivilrechlichen Wege !
Kurz gesagt:
1. Mahnung mit Fristsetzung per Einschreiben
2. Antrag auf Mahnbescheid
3. Antrag auf Vollstreckungsbescheid
4 Zwangsvollstreckung oder Klage !
Fragen hierzu werden auf Anfrage gerne beantwortet, hier aber mal ein Link, der vorab gelesen werden sollte:
Mahnverfahren
Dies geht nur auf dem zivilrechlichen Wege !
Kurz gesagt:
1. Mahnung mit Fristsetzung per Einschreiben
2. Antrag auf Mahnbescheid
3. Antrag auf Vollstreckungsbescheid
4 Zwangsvollstreckung oder Klage !
Fragen hierzu werden auf Anfrage gerne beantwortet, hier aber mal ein Link, der vorab gelesen werden sollte:
Mahnverfahren
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger