Zum Thema poppstar* alias popp-pc

    • Zum Thema poppstar* alias popp-pc

      Auktionshilfe.info ist von einer Anwaltskanzlei aufgefordert worden, Teile des Threads über den ebay-Verkäufer poppstar* zu löschen. Eine Editierung des Themas würde einer Verstümmelung bis zur Unkenntlichkeit gleichkommen. Dennoch haben wir uns nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, der Aufforderung insofern nachzukommen, als das wir den Thread mit bereits über 100 Einträgen nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies geschieht zum Schutz des Forums und der zu diesem Thema postenden User.

      Ein Austausch wird in einem geschlossenen, nicht öffentlichem Bereich weiterhin möglich sein. Zugang erhalten zunächst die Betroffenen und einige Stammuser, die sich an der bisherigen Diskussion beteiligt haben. Bewerbungen anderer User für eine Freischaltung bitte ausschließlich an mich per PN richten! Ich bitte um Verständnis, wenn ich darüber im Einzelfall entscheiden werde.


      Da das Thema viel zu wichtig ist und im www bereits große Wellen geschlagen hat, werde ich im folgenden eine neutrale, lediglich auf nachweisbaren Fakten basierende Zusammenfassung der Geschehnisse abgeben:

      Anfang Februar wurde ein Thread in der ebay-Community eröffnet, in dem sich Dutzende von ebay-Usern darüber beschwerten, von dem ebay-Verkäufer poppstar* abweichende Modelle der gekauften externen Festplatten erhalten zu haben. Da die Abweichung nur nach genauer Überprüfung der Festplatten feststellbar ist, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen. Ein Großteil der Käufer wurde auf die falsche Lieferung erst durch den Thread in der ebay-Community aufmerksam und hatte bereits positiv bewertet. Die Betroffenen sind nach eigenen Berichten zunächst damit vertröstet worden, daß die langsameren Festplatten angeblich sogar besser seien. Damit wollten sich die Käufer verständlicherweise nicht abfinden.

      Zu poppstar* gehört auch der seit längerem nicht mehr angemeldete Account popp-pc und der Online-Shop popp-pc.de. Das 99,1%-Bewertungsprofil von poppstar* und die Kommentare der negativen Bewertungen zeugen ebenfalls von den geschilderten Problemen.

      Impressum:

      Popp-PC GmbH & Co KG
      Daniel Popp
      Raiffeisenstr.13
      74746 Höpfingen
      Deutschland

      Telefon: 06283 2157027
      E-Mail: info@popp-pc.de

      Da in der ebay-Community viele Postings gelöscht worden sind, haben die Betroffenen schließlich den Weg zu Auktionshilfe.info und outbay.ch gesucht.

      Herr Popp hat sich nach einiger Verzögerung nach Einladung in der ebay-Coummunity selber zu Wort gemeldet ( #91):

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wegen den anfallenden negativen Bewertungen in unserem ebay shops Probleme. Zu diesem Sachverhalt möchten wir hiermit Stellung beziehen.
      Es kam leider aufgrund der Umstellung unserer 1000 GB Samsung Festplatten von dem Modell HD103UJ auf das Modell HD103UI/ HD103SI und aufgrund der erfreulicherweise hohen Anzahl von Verkäufen zu dem Problem, dass zum Teil externe Festplatten mit einem von der Beschreibung abweichenden Modell ausgeliefert worden sind. Wir haben dieses Problem mittlerweile in unserem Hause abgestellt und bitten dies zu entschuldigen. Des Weiteren wurden von unserer Seite aus im Rahmen von personellen Konsequenzen und Umstellungen im Prozess Vorkehrungen getroffen, um solche auch nicht in unserem Sinne vorgekommenen fehlerhaften Lieferungen in Zukunft zu vermeiden.
      Den entsprechenden Kunden bieten wir selbstverständlich eine Erstattung des Kaufpreises an, falls es zu einer entsprechenden Falschlieferung gekommen ist.

      Wir bitten Sie diesen Vorfall zu entschuldigen und werden versprechen diesen Vorfall mit den entsprechend betroffenen Kunden zu klären und darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden.


      Damit sind auch die letzten Zweifel ausgeräumt, daß die Darstellung der betroffenen Käufer der Wahrheit entspricht. In welchem Umfang und in welcher Form die Ankündigung von Herrn Popp umgesetzt worden ist, ist unklar.

      Mittlerweile haben einige Käufer berichtet, Strafanzeige gestellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Mosbach ermittelt unter dem Aktenzeichen 25JF7437/08 (Quelle: outbay.ch). Es sei aber an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß es ausschließlich dieser Ermittlungsbehörde und einem Gericht obliegt, festzustellen, ob hier ein Vorsatz und damit eine strafrelevantes Verhalten anzunehmen ist. Bis dahin sollte von jeder über den eigentlichen Sachverhalt hinausgehenden Anschuldigung gegen popp-pc Abstand genommen werden.


      Zum Abschluß einige persönliche Bemerkungen, die nicht die Meinung des Forenbetreibers widerspiegeln müssen:

      Es ist schade und sicher für das Geschäft nicht förderlich, wenn sich Herr Popp eher darin versucht, seine Kunden mundtot zu machen, als in einer Dialog mit ihnen zu treten. Diese Chance hat er mit Ausnahme der einen Stellungnahme über Monate hinweg in der ebay-Community verstreichen lassen.

      Noch mehr befremdet es allerdings, das eine renommierte und auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei ohne Prüfung des erdrückenden Sachverhaltes sich in ein solches Vorgehen einspannen läßt. Wie bei outbay.ch zu lesen ist, ist auch dieses Forum zur Löschung von Beiträgen aufgefordert worden. Offensichtlich hat man dabei übersehen, daß das BGB in der Schweiz herzlich wenig Geltung besitzt.

      Abschließend möchte ich allen Interessierten, die nicht die Möglichkeit haben in unserem geschlossenen Bereich weiter zu diskutieren, den eben erwähnten, wirklich amüsanten Thread unser Schweizer Kollegen empfehlen.

      Dieser Thread hier bleibt aus gegebenem Anlaß geschlossen. Wenn es entscheidende Entwicklungen im dem Fall geben wird, werden wir berichten. Für die Diskussion stehen die Themen im geschlossenen Bereich und bei outbay.ch zur Verfügung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Im Fall Popp-PC gibt es Neues zu berichten. Es tauchten jüngst Angebote auf dem ebay-Account poppstar* auf, die ein fremdes Impressum getragen haben:

      azra hodzic
      richard-wagner str.21
      84478 waldkraiburg
      Deutschland

      Beispiel-Link:

      [ebay='Auktion von poppstar*','']250500100232[/ebay]

      Als langlebiger Nachweis sei eines der Angebote als Screenshot angehängt.

      Unklar ist bisher, ob es sich hierbei um einen Fehler ebays oder von Herrn Popp persönlich handelt.
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    • Bald ein Jahr ist es her, daß sich Betroffene auf Auktionshilfe gemeldet haben, die eine falsche Festplatte der Firma Popp-PC erhalten hatten. Bis heute reißt der Strom der Interessierten an diesem Thema nicht ab, wie du Zugriffe über Google zeigen: Grund genug für Auktionshilfe, das Thema zur Diskussion wieder freizugeben.

      Der damalige Betreiber des Forums ist von einer Anwalts-Kanzlei aufgefordert worden, sämtliche Posts des Users thebigeasy im besagten Thread zu entfernen. Obwohl dieses Begehren in dieser Form jeglicher juristischen Grundlage entbehrte, hat man sich damals aus guten Gründen entschieden, die Diskussion in einem nicht öffentlichen Bereich des Forums fortzusetzen. Dies hatte immerhin den Vorteil, daß man sich unbeobachtet von der Öffentlichkeit ohne Eingriffe von Außen austauschen hat können.

      Das Schreiben der Anwalts-Kanzlei bestätigte aber zugleich, daß die Äußerungen der übrigen Betroffenen in den Augen von Herrn Popp und seines Rechtsbeistandes kein Grund zur Beanstandung lieferten. Zur gleichen Ansicht gelangte nun das Team von Auktionshilfe nach Durchsicht des Threads. Es spricht also nichts dagegen, an dieser Stelle das ehemalige Thema für die vielen Interessierten wieder öffentlich zu machen, was mit den Screenshots unter diesem Post auch geschieht.

      Fraglich blieb, was mit den Posts von thebigeasy geschehen sollte, die immerhin gut ein Drittel des Threads ausmachten. Ich persönlich bin mittlerweile zu der Überzeugung gelangt, daß dieser User andere Ziele verfolgt, als einen durch Falschlieferung erlittenen finanziellen Schaden ausgeglichen zu bekommen. Bis heute führt dieser User in anderen Foren einen Kleinkrieg gegen Herrn Popp. Da sich thebigeasy zudem nach der Verschiebung des Themas in den nicht öffentlichen Bereich durch einen äußerst fragwürdigen Auftritt hinter den Kulissen von Auktionshilfe freiwillig verabschiedet hat, bin ich zu dem Entschluß gelangt, seine Posts unkenntlich zu machen. Sie sind aber weiterhin im nicht öffentlichen Bereich im Originalthread archiviert.

      Am Rande eine kleine Anekdote, die zum Schmunzeln anregt aber auch einen faden Beigeschmack besitzt. Kurioserweise hat mir oben genannte Kanzlei eine Partnerschaft angeboten. Ich war grundsätzlich zu Gesprächen bereit, verwies aber auf den Interessenkonflikt, den man selbst beim Thema Popp verursacht und offenbar nicht mehr präsent hatte. Ich bat darum, dies zunächst auszuräumen, bevor dort weitere Annäherungen stattfinden könnten. Dies ist nun viele Wochen her und außer einer Nachricht, mein Anliegen sei an die zuständigen Entscheidungsträger geleitet worden, hüllt man sich in Schweigen. Nein, mit Ruhm bekleckert man sich hierbei offensichtlich nicht.

      Die Diskussion zum Thema Popp wird hiermit wieder freigegeben und es wäre interessant zu erfahren, ob und wie die Betroffenen die Festplatte ausgetauscht bzw. den finanziellen Verlust ersetzt bekommen haben.
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      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Das strafrechtliche Verfahren sollte ja auch zweitrangig sein. Wenn Herrn Popp kein Vorsatz nachzuweisen ist, dann muß das auch so akzeptiert werden. Solltest du allerdings bisher keine Post von den Ermittlungsbehörden erhalten haben, dann ist zu vermuten, daß das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Hast du mal nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist?

      Wichtiger für die Leser dürfte sein, ob du deinen Schaden durch Lieferung einer falschen Festplatte ersetzt bekommen hast. Und wenn nicht, welches ist der Stand im Zivilverfahren?
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    • Ich habe kein Zivilverfahren gegen Popp eingeleitet. Grund: Ich sehe den mir entstandenen Schaden durch die falsche Festplatte eher als gering, bei der Masse der falschen Festplatten aber eine deutliche Betrugsabsicht seitens Popp. Also muss Strafrechtlich was gegen diesen Herrn und dessen Begünstiger (eBay) getan werden.
      Da ich bisher noch keine Nachricht von der Kripo erhalten habe, sehe ich das Verfahren als nicht abgeschlossen an. Hab aber keine Hoffnung mehr, daß da jemand zur Verantwortung gezogen wird.
    • Nichts Neues in Sachen Popp-PC

      Hallo zusammen,

      aufgrund einer Nachricht von biguhu bezüglich des aktuellen Stand der Dinge: Strafanzeige wurde erstattet, seitdem keine weiteren Informationen Seitens der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten.

      Habe mich selbst aber nicht mehr um die Sache gekümmert.

      Mr. Wichtig!
    • Neue Beweismittel für Strafanzeigen

      Gebt doch einfach bei Google die Begriffe Poppstar und Betrug durch ein Leerzeichen getrennt ein, dann findet ihr bei den obersten Treffern Beweismittel, die für Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Firma Popp-PC sehr nützlich sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von techniktester ()

    • Unter dem Account poppstar-events werden nun Gutscheine für Veranstaltungen und Events verkauft. Es bleibt zu hoffen, dass dies reibungsloser von Statten geht als in der Vergangenheit bei Festplatten.

      Link zu Artikeln
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo,

      ich bin neu im Forum und auch nur hier, weil ich einen Ballonflug bei Daniel Popp alias poppstar bei E-bay gekauft habe.

      Ich würde nur gerne wissen, ob diese Veranstaltung sicher ist oder ob ich das nicht lieber absagen sollte, nachdem ich hier doch einiges an Negativem gehört habe.

      Ich danke schon mal im Voraus für die Antworten. :)



      Liebe Grüße
    • Naja, könnte ja sein, dass er Sonderkonditionen ausgehandelt hat. Sind ja auch bedeutend günstiger, als beim Anbieter direkt.

      Ich würde umgehend mit dem direkten Anbieter Kontakt aufnehmen und dort klären, wofür genau, wie und wie lange der Gutschein gültig ist. Wenn da alles kosche ist, ok, wenn doch eher rumgeeiert wird, eher zurücktreten.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Hallo,

      man sollte ja nicht alles schlechtmachen, aber ich wage zu prophezeien, daß es Anfang 2011 einen Thread all jener geben wird, die folgendes nicht registriert haben:

      Zitat aus Auktionstext:

      Gutschein richtig einlösen (Wichtige Info!):
      Nach der Verkaufsaktion muss der Gutschein auf der Internetseite des Veranstalters innerhalb von 4 Wochen registriert werden. Der gewünschte Veranstaltungstermin kann dann innerhalb von zwei Jahren reserviert werden.


      Quelle Zitat:

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=280597545052



      Wer am 8. Dezember so einen Gutschein als Weihnachtsgeschenk gekauft hat, und nicht bedenkt, daß der Beschenkte bis 10.1.2011 in Urlaub weilt, der ist schon sehr knapp in den 4 Wochen.

      Unter Kalkulation, daß nicht alle Beschenkten Freude damit haben und ein Gutteil die 4 Wochen versäumt, rechnet sich der Preis eigentlich schon wieder.

      Da die grünen BW jedoch für den Erhalt des Gutscheins sprießen, wird sich das im Profil nie ausdrücken.

      Ferner fällt mir der Absatz auf:

      Zitat:

      Gültigkeit:
      Der Gutschein ist für zwei Jahre gültig. Sollte ein Termin auf Grund von Wetterlage nicht zu Stande kommen verlängert sich der Gutschein ab diesem Zeitpunkt um 2 Jahre. Reservierung auf der Internetseite des Veranstalters. Termine je nach Verfügbarkeit. Termine & Veranstaltungsorte werden vom Veranstalter vorgegeben. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin.


      Quelle Zitat:

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=280597545052



      Unterm Strich gibt das ein Maximum von 4 Jahren für die Einlösung - natürlich nur und ausschließlich wegen der Wetterlage.



      schöne Grüße

      Friii
      Friiignatur

      :thumbsup: