eBay und markenrechtliche Bestimmungen

    • eBay und markenrechtliche Bestimmungen

      Also es geht mal nicht um ein Frage, sondern um ein Feststellungen was urheberrechtliche Bestimmungen angeht und mal meine Unruhe Kund zu tun. Ich weis nicht unbedingt ob es hier rein passt, aber die Mods werden schon das richtige Forum finden und für das verschieben schon herzlichen Dank!
      es geht um rechtliche geschützte Namen, ich hatte schon 2 Auktionen wo man mir die Auktionen gleich entfernt hatten, wegen urheberrechtliche Bestimmungen, auch Verwarnungen wurden erteilt. Es ging um eine Auktion mit Bausteine die der Marke Lego ähnelt , habe in der Auktion geschrieben "kein lego" , wurde entfernt und ich habe auch eine Verwarnung bekommen wegen den Namen "Lego" . Dann wollte ich ein MP3-Player verkaufen, hatte in der Artikelbeschreibung geschrieben: "ähnlich I-Pod" , weil der wie ein I-Pod aus sah, gleich wieder gesperrt und Verwarnung erteilt, auf Hinsicht das mein Konto gefährdet ist. Habe es dann alles unter anderen Überschrift laufen lassen und Verkauft. Dann finde ich einen Power Seller, der Bausteine verkauft, die Lego ähnelt und mit den Kompatibel ist, verwendet mehrmals dabei den Namen "Lego" , passiert nix, trotz meine Meldung! jetzt der neuste Fall, es geht um ein Navigationsgerät von der Firma Clarion, in der Überschrift wird in den Verkauf als Überschrift "Tom Tom" und "Becker" genannt, habe darauf hin gewiesen, nix passiert. Ist aber vielleicht auch so, weil er viel verkauft, so geht eBay mit urheberrechtliche Entscheidungen um!!!!!!!!!!!!!!!
      So viel dazu, das eBay Vorschriften und Gesetze ein hält!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    • Hallo

      Vollkommen normal !
      Krass interpretiert laut Richterurteile:
      Man darf keine Begriffe - geschützte Namen, die einer
      bestimmten Marke zu zuordnen sind verwenden, wenn
      expliezit genau das nicht angeboten wird.
      Ein No XXXXX oder nicht wie XXXXX ist in dem Fällen
      genauso wenig erlaubt.

      Eine Abgrenzung von Inhalten unter Verwendung
      von Markennamen ist nicht erlaubt.
      Also, auch zum Schutz des möglichen Käufer, der den Artikel
      möglicherweise falsch einer Marke zuordnet ist nicht
      erlaubt !
      Merke, ein möglicher Käufer bei ebay ist mündig :lach:

      Und das Du jetzt erst jetzt erkennst, das alle ebay Mitglieder
      gleich behandelt werden, aber nicht wenige etwas gleicher wie Du :D

      Das ist bekannt. Und niemand kennt dazu ein Patentrezept,
      diese behandlung von ebay an Mitglieder zu ändern.

      Oder profaner ausgedrückt: Wo kein Kläger, da kein Richter !
      Achtung: nicht mißverstehen !
      Hier greift ebay´s Gleichbehandlung !!! Die Du und viele andere
      hier nicht verstehen !

      Du hast sicher kein Gewerbe ! ?
      Du verfügst sicher nicht über ein Markenrecht urheberrechtliches Produkt ? !
      Denn nur solche können ebay auch als Kläger auftreten !
      Also, der Kläger muss ebay schon begründen können mit
      den dazu notwendigen Unterlagen, das ein Händler mit
      einem Markennamen zu unrecht sein Produkt bewirbt um
      es hochwertiger erscheinen zu lassen.

      Aber :
      Ein Händler darf wiederum einen Markennamen verwenden,
      um aufzuzeigen, das sein Produkt kompatible zu dem
      Produkt des verwendeten Markennamen ist !

      Wie heißt es doch gleich ?
      Miele empfiehlt Calgon für seine Waschmaschinen :lach:
      Und Miele ist bisher noch nie wegen Wettbewerbsverzerrung
      verklagt worden, wie es noch andere Hersteller von
      Entkaltkungsmittel gibt.

      Ich schweife ab.... 8)
    • Original von Nordstern
      Der das Navi verakuft ist ein privater Verkäufer, hat nur mehr schon verkauft


      Oder profaner ausgedrückt: Wo kein Kläger, da kein Richter !
      Achtung: nicht mißverstehen !
      Hier greift ebay´s Gleichbehandlung !!! Die Du und viele andere
      hier nicht verstehen !


      der Kläger*** muss ebay schon begründen können mit
      den dazu notwendigen Unterlagen, das ein Händler mit
      einem Markennamen zu unrecht sein Produkt bewirbt um
      es hochwertiger erscheinen zu lassen.


      *** als Markenrechtsinhaber / derren Vertreter oder Händler,
      der das handeln des Verkäufer als Wettbewerbsrechtlich
      ansieht !


      Vergiss die Geschichte ! Entspann Dich...
      Hat jeder von uns in ähnlicher Weise schon mal durch.
      Du weiß jetzt, künftig welche Wörter Du meidest und gut ist.

      8)

      und gönne es anderen Anbietern, das diese für DIch ungestraft
      etwas mehr an Freiheiten haben...Die werden auch mal erwischt ;)