Ebay Hotelgutscheine wertlos ?

    • Ebay Hotelgutscheine wertlos ?

      Hallo !

      habe verschiedene Hotelgutscheine von Vocatis ( Govitatours, Onkel Tom Travel, Travel Pirats ) für ca. 300,- ersteigert und wollte dieses nun im Sommer einlösen. Habe bei zwei Betriebe in Bayern angefragt und bekam jedesmal die Antwort daß Vocatis das Geld nicht weitergeleitet hat und die Gutscheine somit nicht akzeptiert werden können.

      Wer weiß Rat ?

      Habe Ebay informiert, genutzt hat es mir nicht. Antwort war standardmäßig sehr unbefriedigend.
    • Zu vocatis empfehle ich dir diesen Ratgeber von bubu.m bei ebay.

      Bereits seit einigen Monaten wird in den eBay-Foren bereits die fragwürdigen Verkaufsmethoden von VocAtis Consulting S.L. diskutiert. Die Kunden erwerben dort keinen Gutscheine der Hotels, sondern solche, die VocAtis selbst ausgestellt hat. In vielen Fällen landet das Kundengeld erst nach 2 Monaten oder noch später bei den Hotels. Kunden berichteten im Dezember 2008, daß einige Hotels die Gutscheineinlösung verweigerten. Im Fall einer Insolvenz von VocAtis könnten weit über 1.000 Käufer Probleme bekommen, Gutscheine einzulösen, die noch nicht mit den Hotels abgerechnet wurden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Ebay Hotelgutscheine wertlos ?

      ob man da noch was machen kann können andere sicher besser beantworten...wahrscheinlich handelt es sich hier aber um private Angebote, oder ? Bei solchen Sachen (bitte nicht böse sein, ist auch nicht als Angriff gedacht) sollte man sich immer vor Kauf (im Internet googlen) informieren, denn leider sind die meisten Gutscheine dieser Art mir Nachteilen behaftet.

      Gibst Du uns bitte Links zur, oder wenn es mehrere waren zu dem Auktionen ? Dann können wir uns mal ein Bild machen :D Ich hoffe, es ist noch nicht so lange her, dass diese noch einsehbar sind.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Ebay Hotelgutscheine wertlos ?

      Gutscheine habe ich vor einem Jahr ersteigert, alle mit 3 Jahre gültigkeit.
      Ich habe mich bei Google schlau gemacht, aber zu der Zeitpunkt wurde über Vocatis nichts negatives berichtet.
      Ehrlich gesagt, ich habe auch nichts vermutet, bis ich halt vor 3 Wochen die Anfragen an zwei Hotels geschickt habe.
    • RE: Ebay Hotelgutscheine wertlos ?

      Du hast die Gutscheine ersteigert und ein Jahr liegen lassen ohne beim Hotel oder sonst was anzufragen, ob diese gültig sind und auch so funkionieren wie Du willst ?

      Also nichts für Ungut, aber da hätte ich schon mal angerufen und gefragt, ob das alles so funktioniert.....schon alleine um dem VK dann auch eine dementsprechende Bewertung zu geben oder ggf. noch nachzubessern oder dagegen vorzugehen, falls es nicht klappt....

      Hotelgutscheine sind ja nicht erst seit gestern verrufen....

      Ggf. ist nochwas gegen den Anbieter selber was zu machen....von wem hast Du die Gutscheine denn gekauft ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • In der ebay-Community existerte mal ein langer Thread zum Thema Vocatis bzw. COTOSA und Hotelgutscheine. Alles was ebay dann davon übrig lies ist dort zu lesen: Link

      Es ist leider zu befürchten, daß auch dieser Teil irgendwann verschwinden könnte.
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    • Du hast ein Jahr gewartet, wie lange willst Du noch warten ? Wenn Du dich nicht darum kümmerst, könnte es so aussehen, als sei die Dringlichkeit nicht gegeben....nur so ein Tip....ich würde es gleich angehen und zumindest alle Beteiligten nochmals anschreiben mit Fristsetzung zur Stellungnahme und dann hast Du sowieso noch zwei Wochen Zeit bis die nächsten Schritte einzuleiten wären.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @brasil2010

      Wenn ich mir die Geschäftspraktiken von Vocatis ansehe, dann ist diese Firma für die aktuellen Probleme Verantwortlich. Sie waren auch schon länger vorhersehbar.

      Mehrere Hotels berichten von Problemen mit Vocatis. Es geht um vereinnahmte, aber nicht weitergeleitete Vorauszahlungen. In einigen Fällen gehen die Konflikte noch auf das Vorjahr zurück.

      In der Mehrzahl von Fällen werden die Hotels aber die in ihrem Auftrag verkauften Gutscheine einlösen müssen.* (* = Siehe unten.) Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Geld erhalten haben oder nicht. Manche Hotels versuchen offensichtlich, nun die Einlösezeitpunkte nach hinten zu verschieben oder nur extrem ungünstige Zeitfenster anzubieten. Auch wenn man ein gewisses Verständnis für die Hotels aufbringt, sollte der Gutscheininhaber nicht auf die Durchsetzung seines Rechts verzichten. Die Chancen vor Gericht stehen gut. Das wissen auch die Hotels und werden es eher nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

      Infos findet man auf der Website des Vocatis-Anwalts U. S. aus Oldenburg. (Unter "Aktuelles", 2. Beitrag): "eBay-Gutscheinverkäufe ...":

      uweschliedermann.de/aktuelles/aktuelles.html

      "(...) Deshalb ist es für Ihren in dem Gutschein verbrieften Anspruch ebenso unerheblich, ob der Vermittler später insolvent wird oder es zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Hotelbetreiber und Vermittler kommt. Der Hotelbetreiber ist nicht berechtigt, Sie aus diesen Gründen abzuweisen."


      Der selbe Anwalt, der sich für Gutscheinkäufer stark macht, wehrt Forderungen von Hotels ab, die noch auf die Weiterleitung von Vorauszahlungen durch Vocatis warten. Natürlich kommt es Vocatis gelegen, wenn wartende Kunden nicht gegen den Vermittler sondern gegen die Hotels vorgehen.

      Meine Hintergrundrecherchen zum Gutscheinhandel haben mich zu dem folgenden Posting (#51) veranlasst:

      community.ebay.de/forum/ebay/t…messageID=9175322#9175322


      * Einige renommierte Hotels, für die Vocatis Gutscheine verkauft hat, standen in keiner Geschäftsbeziehung mit Vocatis. Die Gutscheine unterschieden sich darin, daß sie frühestens nach 6 Monaten einlösbar waren:

      "Gültig 36 Monate ab dem Ersten des 7. Monats nach der Auktion. Der
      Gutschein gilt nach Verfügbarkeit des Hotels."


      Verantwortlich/Auftraggeber für diese Gutscheine waren nicht die Hotels, sondern andere Vermittler. So stammten z.B. Gutscheine für das Steigenberger Hotel von der Vocatis-Partnerfirma Cotosa (gleiche Rostocker Anschrift). Das wurde mir so von Käufern berichtet. Als Cotosa dann selbst "im Auftrag" dieser Hotels solche Gutscheine bei eBay anbot, flog die Täuschung auf. eBay sperrte den Account:

      community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?threadID=287571

      Bei diesen speziellen Gutscheinen (mit der 6 monatigen Wartezeit) lagen überwiegend keine Verträge zwischen Hotel und Vocatis vor. Deshalb ist es unwahrscheinlich, daß man dann von dem Hotel eine Einlösung einfordern kann.
    • Letzte Stand - Mail habe ich gestern von Vocatis erhalten.

      unsere Anwälte sind dabei das Missverständnis zu klären. Leider können wir selbst diesen Prozess nicht beeinflussen.

      Wir kommen selbstverständlich auf Sie zu, sobald wir genaue Informationen bzw. eine verbindliche Klärung der Angelegenheit haben.



      Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.



      Mit freundlichen Grüßen
    • @brasil2010

      Ich habe mit mehreren Hotels gesprochen, die sich seit fast einem Jahr mit Vocatis im Rechtsstreit befinden. Da geht es teilweise um fünfstellige Summen. Du hast ja selbst bemerkt, daß Vocatis diese Probleme nicht nur mit einem Hotel hat.

      Auf Vertröstungen sollte man sich als Käufer nicht einlassen. Mit der Zahlung des Kaufpreises hat man ja seine Pflicht schon längst erfüllt. Grundsätzlich - und das zeigen die Schadenfälle bei Gutscheinen - steigt mit der Wartezeit auch das Risiko. Nicht nur Vermittler werden zahlungsunfähig, sondern oft auch Hotels.

      Neben zivilrechtlichen Schriten bleibt noch die Möglichkeit, Strafanzeige gegen den mutmaßlichen Schädiger zu erstatten. (Das ist kostenfrei.)Übrigens können auch die Hotels dies tun, denn das pflichtwidrige Nichtweiterleiten von Vorauszahlungen kann man als Untreue (§ 266 StGB) werten:

      kanzlei-prof-schweizer.de/bibl…teile/index.html?id=13142

      Auf keine Fall ist es zu tolerieren, daß Zahlungsprobleme eines Vermittlers oder Fehlentscheidungen von Hotels bei der Auswahl des Vermittlungspartners auf dem Rücken der zahlenden Käufer ausgetragen werden.
    • @brasil2010

      Nicht warten, sondern handeln!

      Wäre ich als Käufer überzeugt, daß Vocatis meine Vorauszahlungen nicht vertragsgemäß weitergeleitet hat, würde ich von dem Gutscheinvermittler unter Fristsetzung eine Rückerstattung des Kaufpreises fordern. Nicht akzeptieren würde ich Stornogebühren, denn bei einem Verschulden des Vertragspartners (das ist laut eBay-AGB immer der direkte Verkäufer), hat dieser den gesamten Schaden zu ersetzen. Käme Vocatis der Rückzahlungsaufforderung nicht nach, würde ich die Firma bzw. deren Geschäftsführer anzeigen. Dann kann die Staatsanwaltschaft die Umstände aufklären.

      Persönlich schätze ich die Chancen nicht hoch ein, daß viele wartende Kunden von Vocatis Geld bekommen werden. Nach den Maßnahmen von eBay sind die Einnahmen seit März erheblich eingebrochen.

      Deshalb ist eine Doppelstrategie geeignet:

      Wie bereits weiter oben dargestellt, stehen die Chancen gut, von den Hotels eine Einlösung zu verlangen. Weigert sich ein Hotel, dann kann man dies mit guter Erfolgsaussicht zivilrechtlich einklagen. Allerdings werden manche Hotels einfach auf Zeit spielen und den Zeitpunkt der Einlösung immer weiter hinausschieben. Laut Vertrag hängt es ja von den Kapazitäten der Hotels ab, wann die Gutschein-Inhaber reisen können. Allerdings kommt es eher selten vor, daß Hotels über Monate ausgebucht sind. Wenn Hotels belegbar auf Verzögerung setzen, würde ich als Kunde ein solches Verhalten in passenden Internet-/Hotelforen öffentlich machen. Klagen täte ich darüberhinaus.

      Die Hotels haben keinen Grund sich zu beschweren, denn sie haben Vocatis erlaubt, in "ihrem Auftrag" Gutscheine zu verkaufen. Der interne Ärger bei der Abrechnung ist deshalb ihr Problem. Wenn Gutscheininhaber glaubwürdig (kostenträchtige) rechtliche Schritte und kritischen Forenbeiträge ankündigen, werden sich einige Hotels vermutlich doch fügen.
    • @maddini

      "Eine Strafanzeige kostet zwar nichts, bringt aber auch nichts."


      Diese Meinung teile ich nicht. Wenn nicht gerade ein geplanter Vorkassenbetrug vorliegt, können Strafanzeigen durchaus Handlungsdruck bei dem mutmaßlichen Täter auslösen.

      Zudem trägt die Strafverfolgung dazu bei, ein schädliches Verkäufer-Verhalten zu sanktionieren. Das wiederum hat eine gewisse abschreckende Wirkung - auf den Täter und auf mögliche Nachahmer.

      Zudem geht es für die Betroffenen auch um so etwas wie Genugtuung.

      Noch ein Hinweis am Rande:

      Mit dem sogenannten Adhäsionsverfahren hat der Gesetzgeber Geschädigten die Möglichkeit eröffnet, in einem Strafverfahren auch gleichzeitig einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen. Das spart Zeit und Geld:

      justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Stra…esionsverfahren/index.php

      Bei größeren Betrugsfällen wäre aber zu prüfen, in wie weit dies für das Gericht praktikabel ist. Eine Staatsanwältin, die ich kürzlich dazu befragt habe, konnte mir dazu keine Auskunft geben.