Ebay Hotelgutscheine wertlos ?

    • RE: Ebay Hotelgutscheine wertlos ?

      Um denn mal wieder den Fragesteller in den Mittelpunkt zu rücken, klar kann ein Anwalt ihn vertreten, allerdings sollte er selbst dann vielleicht lieber mit einem guten Grundwissen über die Ausgangslage versehen sein und eine Idee über die Stoßrichtung haben, grade wenn die geneigte Anwaltschaft da in der Auslegung nicht einer Meinung ist!
      Original von brasil2010
      Hallo !

      habe verschiedene Hotelgutscheine von Vocatis ( Govitatours, Onkel Tom Travel, Travel Pirats ) für ca. 300,- ersteigert und wollte dieses nun im Sommer einlösen. Habe bei zwei Betriebe in Bayern angefragt und bekam jedesmal die Antwort daß Vocatis das Geld nicht weitergeleitet hat und die Gutscheine somit nicht akzeptiert werden können. Wer weiß Rat ? Habe Ebay informiert, genutzt hat es mir nicht. Antwort war standardmäßig sehr unbefriedigend.


      fett von mir

      maddini:
      Ich versuchte zu erklären, dass er gültige Gutscheine erworben hat, die das Hotel einlösen muss.


      Was machte denn so einen Gutschein gültig? Wenn das dafür zu leistende Geld nicht von Vocatis (oder Govitatours, Onkel Tom Travel, Travel Pirats ) gezahlt wurde, hat Vocatis ( Govitatours, Onkel Tom Travel, Travel Pirats ) oder wer auch immer jedenfalls nicht geleistet, was versprochen wurde und da das kein Einzelfall zu sein scheint, besteht vielleicht die Aussicht, dass bei der Verfolgung einer Anzeige die Staatsanwaltschaft auch eine Absicht nachweisen könnte.

      Es ist jedenfalls nicht brasil2010s Sache im Voraus den Beweis einer betrüberischen Absicht nachzuweisen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Seit heute ist auch der letzte verbliebene Vocatis-Account kein angemeldetes eBay-Mitglied mehr:

      partners.webmasterplan.com/cli…e-preise&ftab=AllFeedback

      Hotels werden sich im Einzelfall schwer tun, gegenüber Käufern offen über Abrechnungsprobleme mit Vocatis zu berichten. Denn damit riskieren sie für jeden einzelnen Fall eine Strafzahlung von 5.000 Euro. Genau das findet sich unter Punkt 7 (Vertragsdauer, Kündigung) der Hotel-AGB, die Vocatis auf der eigenen Website veröffentlich hat. Zitat:

      Das Hotel ist zu absolutem Stillschweigen über Inhalt, Durchführung und Abwicklung dieses Vertrags verpflichtet und zahlt für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung an VA eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 €.


      Quelle: vocatis.de/hotel-AGB77.pdf

      Wenn Hotels mit Kunden oder anderen betroffenen Hotels über ihre Probleme mit dem Vermittler sprechen, dann könnte Vocatis schnell einige 10.000 Euro aufrechnen. Unter dem Strich bekämen die Hotels kein Geld von Vocatis mehr, sondern müßten sogar noch Geld an Vocatis zahlen.

      Ob diese Klausel in Anbetracht der Fehler von Vocatis (den eBay-Ausschluß haben ja nicht die Hotels zu verantworten) durchsetzbar ist, würde ich zumindest anzweifeln. Als Drohkulisse taugt das aber allemal.

      Aus Verbrauchersicht besteht die Gefahr, daß manche der Hotels nun dazu übergehen, die Einlösung der Gutscheine immer weiter nach hinten zu schieben. Laut Artikelbeschreibung wurde ja kein fester Termin zugesagt. Somit werden letztlich doch Verbraucher zum Opfer verzögerter oder ausbleibender Abrechnungen bzw. Aufrechnungen, die bei Vocatis ihren Ursprung haben.
    • @brasil2010

      eBay hatte Ende März alle Vocatis-Auktionen gelöscht, diese aber Anfang Mai bei einem der Accounts wieder zugelassen. Das war sicher keine gute Entscheidung.

      Das Problem beim Gutscheinverkauf sind die langen Zeiträume zwischen Verkauf und Einlösung. Nach 60 Tagen ist eine Bewertungsabgabe bei eBay nicht mehr möglich. Für das Melden von Konflikten an eBay ist nur ein Zeitfenster von 45 Tagen vorgesehen. Deshalb werden Problem bei der Einlösung nicht oder kaum transparent.

      Die Bewertungsbilanzen der Vocatis-Accounts sahen recht gut aus. Gemeldete Konfliktfälle von Kunden gab es vermutlich auch nur wenige. Der rechtliche Handlungsspielraum für Einstellverbote war aus Sicht von eBay vermutlich begrenzt.

      eBay täte gut daran, die Regeln für den Gutscheinhandel zu überarbeiten, denn zur Zeit haben Käufer kaum eine Chance, die Seriosität von Angeboten und Anbietern zu beurteilen. Käufer müssen besser geschützt werden. Denkbar wäre eine Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) durch den Veranstalter/Vermittler, wie es z.B. bei Pauschalreisen gesetzlich vorgeschrieben ist. In diese Richtung wurde bei eBay auch schon nachgedacht.
    • Strafanzeige

      Hallo,
      Auch ich habe Gutscheine ersteigert, die ich wohn nicht mehr bekommen werde, bzw. selbst wenn ich sie erhalten werde, wird das entsprechende Hotel mit dem ich heute telefoniert habe diese nicht einlösen.

      Für mich ist das ein klassicher Betrugsfall, denn das Hotel, löst seit Dezember 2008 diede Gutscheine wegen Zahlungsausfalls des Hr. L. nicht ein.
      Ich habe aber erst im Mai die Gutscheine für das Hotel ersteigert (wurde beim gleichen Hotel 3 x überboten, d.h. 3 weitere Geschädigte).

      Ich bin selbständig und kämpfe jeden Tag ums EHRLICHE Überleben. Solche Betrüger gehören einfach hinter Gitter.

      Ich werde Montag zur Polizei gehen und hoffe viele werden genauso handeln.

      Noch eine Anmerkung: WIESO meldet EBAY den Käufern in solchen Betrugsfällen die Unregelmäßigkeiten und Sperrungen nicht? Hätte ich durch Ebay Bescheid bekommen, hätte ich nicht noch nach dem 15.Juni das Geld überwiesen.
    • Ich habe Ebay mein Fall geschildert und auch bemerkt daß Sie schießlich die Gebühren kassiert haben. Sie hätten längst reagieren und die Konten sperren müssen. Ich hoffe es melden sich noch viele die genau wie wir in der Falle getappt sind.
      Ehrlichkeit gibt es in der heutige Zeit nicht mehr !
    • RE: Strafanzeige

      Auch ich habe einen Vocatis/Bayreise-Gutschein nicht eingelöst bekommen. Das Hotel hat lt. Aussage des Betreibers mein Geld von Vocatis nie bekommen. Deshalb habe ich Vocatis per Fax und Email um Erstattung gebeten, denn die haben mein Geld ja noch.

      Als positiv denkender Mensch bin ich guter Hoffnung, dass Vocatis mir das bisschen Geld überweist. Wenn ich allerdings im Guten nicht weiterkomme, werde ich mich anwaltlich vertreten lassen (mit Rechtsschutzversicherung ist das ja kein finanzielles Problem).

      Dies ist jetzt schon das dritte Mal, dass ich mit Hotelgutscheinen Probleme habe. In den beiden anderen Fällen habe ich Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt. Wenn man den Verdacht hat, dass ein StGB-Delikt (Untreue, Unterschlagung pp.) vorliegen könnte, sollte man das auf jeden Fall tun.
    • Man sollte damit an die öffentlichkeit gehen ( wenn es nicht schon geschehen ist ). Denke da an Akte 09 - RTL ( Reporter decken auf ) oder die Bild Zeitung ( Bild kämpft für Sie ).
      Bin leider nicht sehr schreibgewandt, möchte unbedingt daß die Sache aufgeklärt werden und wir zumindest das zurück bekommen was wir gezahlt haben.
      Bin genau ihre Meinung !
    • Ich wollte mit dem Link (s. o.) eigentlich etwas anderes sagen:

      Vergiss den ganzen Quatsch, den es hier so zu lesen gibt. Vergiss RTL, die Bild-Zeitung und bubu.m und suche Dir einen Anwalt. Wenn der Dich außergerichtlich vertritt, kostet das bei einem Streitwert bis 300 € genau 46,41 €. Das ist sehr gut angelegtes Geld. Glaube es mir einfach.
    • "maddini"´s Hinweis auf die vermutliche (mit-)Haftung der Hotels als "Auftraggeber" der Auktionen ist richtig. Nichts anderes habe ich geschrieben.

      Wenn aber ein Dutzend Hotels die Einlösung von Gutscheinen verweigern und auf Probleme mit Vocatis hinweisen, dann liegt nach meiner Einschätzung die Hauptverantwortung für die Probleme nicht bei den Hotels sondern ganz klar bei Vocatis und dessen Geschäftsführer. Es gibt Hotels, die 5-stellige Euro-Forderungen gegen Vocatis geltend machen.

      Für Vocatis waren die Einlöseprobleme bei den Gutscheinen vorhersehbar. Da bin ich mir sicher, weil es solche Probleme schon seit einiger Zeit gibt. Vocatis hat trotzdem weiter Gutscheine angeboten, bis eBay dann endgültig Schluß gemacht hat. Vocatis hat sich bereichert (zumindest an den Provisionen) und die zahlenden Käufer sollen nun weiteres Geld aufwenden, um gegen die Hotels vorzugehen.

      Es ist absolut legitim, solche Geschäftspraktiken wie von Vocatis öffentlich zu machen. Es liegt auch im gemeinsamen Interesse von Hotels und Gutscheininhabern, daß die strafrechtliche Seite untersucht wird.

      "maddini" meint, es sei Quatsch was ich hier geschrieben habe.

      Ich meine, daß "maddini" in seinen Beiträgen nicht um Hilfeleistung für Geschädigte, sondern in Wirklichkeit um Hilfeleistung für einen mutmaßlichen Schädiger geht. Es wird doch deutlich, daß Vocatis und dessen Geschäftsführer aus der Schußlinie genommen werden soll.

      (Übrigens würde ich zustimmen, wenn der Forenverantwortliche den passenden Server zu meiner Einlogg-IP veröffentlicht, wenn "maddini" im Gegenzug auch zustimmen würde. Bei ihm bin ich mir recht sicher, daß man im Raum Bremen/Oldenburg landen wird.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bubu.m ()

    • Was spricht denn dagegen, dass sich Gutscheinkäufer an einen Anwalt wenden, um von diesem - ganz unvoreingenommen - die Rechtslage prüfen zu lassen und danach zu entscheiden, ob man gegen Vocatis oder das Hotel vorgeht? Der Anwalt wird schon die richtige Empfehlung aussprechen.

      Ich finde es durchaus beeindruckend, wie sich bubu.m in diesen Themen engagiert. Aber man muss ich darüber im Klaren sein, dass es sich hier um einen anonymen Ratgeber handelt, dessen Motivation und vor allem dessen Qualifikation völlig unklar ist. Soweit ich es beurteilen kann, verfügt er jedenfalls nur über sehr magere Rechtskenntnisse. Deshalb gilt das hier:

      heute.de/ZDFheute/inhalt/0/0,3672,7379936,00.html
    • Was spricht denn dagegen, dass sich Gutscheinkäufer an einen Anwalt wenden, um von diesem - ganz unvoreingenommen - die Rechtslage prüfen zu lassen ...


      Nichts. Genau das habe ich schon lange empfohlen. (Siehe Ratgeber zu Vocatis.)

      Warum versucht "maddini" aber betroffene und geschädigte Käufer von einer Strafanzeige gegen Vocatis abzuhalten?

      Was spricht denn dagegen, daß sich Gutscheinkäufer an die Polizei wenden um von dieser - ganz unvoreingenommen - die die strafrechtliche Seite prüfen zu lassen?

      Der Weg zur Polizei ist kostenfrei. Diese Option steht auch Betroffenen offen, die bei Gutscheinpreisen von 50 oder 70 Euro die Beauftragung eines Anwalts scheuen, der die zivilrechtlichen Ansprüche geltend macht.
    • Ich versuche nicht, irgend jemanden von einer Strafanzeige abzuhalten. Wer das für richtig hält, soll es tun. Ich bin nur weiter der Meinung, dass eine ohne anwaltliche Hilfe verfasste Strafanzeige zwar nichts kostet, aber auch nichts bringt (außer vielleicht Frust und Ärger).
    • Original von maddini
      Ich versuche nicht, irgend jemanden von einer Strafanzeige abzuhalten. Wer das für richtig hält, soll es tun. Ich bin nur weiter der Meinung, dass eine ohne anwaltliche Hilfe verfasste Strafanzeige zwar nichts kostet, aber auch nichts bringt (außer vielleicht Frust und Ärger).


      Da muß ich mich aber entschieden engelchen anschließen. Nei einer Anzeige ist eine anwaltliche Unterstützung mehr als entbehrlich. Ich wage mal zu behaupten, daß die meisten Anzeigen ohne Anwalt gestellt werden. Dabei kann man ja auch kaum etwas falsch machen, denn man teilt den Ermittlungsbehörden lediglich die Fakten mit, danach wird man zum Zeugen und die Polizei oder Staatsanwaltschaft ermittelt den in Frage kommenden Straftatbestand selbständig und führt auch die Ermittlungen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.