Ebay Hotelgutscheine wertlos ?

    • Ich glaube, die Diskussion dreht sich jetzt im Kreis. Die Standpunkte sind klar. Es ist alles gesagt bzw. geschrieben. Vielleicht kann ja der eine oder andere Betroffene hier über die weitere Entwicklung berichten. Ich möchte nur davor warnen, den Ratschlägen im Forum blind zu folgen und empfehle deshalb allen Betroffenen abschließend noch einmal ganz dringend einen Klick auf den nachfolgenden Link:

      heute.de/ZDFheute/inhalt/0/0,3672,7379936,00.html
    • @maddini

      Wenn du deinen Link zum dritten Mal bringst, wird es auch nicht passender. Zudem müßtest du das dort Geschriebene auch auf dich selber beziehen. Vielleicht läßt du die Betroffenen mal selber entscheiden, von wem sie Hilfe und Ratschläge annehmen wollen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich finde, der Link passt sehr gut, besonders dieser Teil:

      "Rechtsanwältin Verena Eckert von der Münchner IT-Recht-Kanzlei meint: "Gerade bei juristischen Informationen kursieren viele Gerüchte und Halbwahrheiten. Blindes Vertrauen auf namenlose Forumsteilnehmer kann im echten Leben jedoch sehr teuer werden."

      Anonyme Ratgeber problematisch

      Die auf Urheberrechtsfälle spezialisierte Anwältin warnt deshalb ausdrücklich davor, sich auf die Anregungen der meist anonymen Teilnehmer in Foren zu verlassen: "An einigen davon ist durchaus etwas Wahres dran, aber wirklich vollständig sind nur die wenigsten." "

      Das gilt natürlich auch für mich.
    • Das gilt natürlich auch für mich.


      :D

      Reflexion ist Alles.

      Ich stimme da mit maddini überein. Sobald es in den Bereich: Ist es rechtens oder ist es Recht geht, kann ein Forum nur den ersten Hinweis geben. Vielleicht noch einen zweiten Anstoss. Danach sollte jeder selber entscheiden, was er aus den Infos macht.

      Ein Forum sollte niemals den eigenen gesunden Menschenverstand - oder das schlechte Gewissen ersetzten. ;)
      Es scheint nur so...
    • Hallo,
      um mal wieder zum Thema zurückzufinden:

      ICH HABE HEUTE MEINEN HOTELGUTSCHEIN VON DOLLE FERIEN ZUGESCHICKT BEKOMMEN!

      Obwohl das Hotel mir am Wochenende gesagt hat, dass es keine Gutscheine mehr einlöst,

      obwohl der Verkäufer von Ebay gesperrt ist.

      Ich habe jetzt mit RAE gedroht wenn er das Geld nicht zurücküberweist.
      Bin auf seine Reaktion gespannt und werde euch informieren.
    • Auch ich habe heute noch einige Gutscheine von Vocatis-dolle-ferien-dolle-preise erhalten, weiß allerdings nicht, ob die Hotels eine Einlösung vornehmen.
      Die Gutscheine wurden verschickt, nachdem ich gestern bei PayPal einen
      Konflikt gemeldet hatte. Werde mal mit den Hotels telefonieren.
      Auf jeden Fall sollten Betroffene eine Anzeige gegen den Geschäftsführer von
      Vocatis erstatten, wenn sie betrogen wurden.
    • Der von "maddini" vielfach verlinkte ZDF-Beitrag bezieht sich auf Abmahnungen. Das ist ein kompliziertes Rechtsgebiet, bei dem die Ratsuchenden/Abgemahnten diejenigen sind, auf die hohe Kosten zukommen können. Da macht es absolut Sinn, Rat von Fachanwälten einzuholen, weil die Fallkonstellationen sehr individuell zu prüfen sind. Zudem gibt es bei Abmahnungen enge Fristen, in denen reagiert werden muß.

      Im Fall Vocatis sind die Gutscheininhaber aber nicht die Beklagten. Sie können selbst entscheiden, wann und wie sie reagieren.

      Bei der Frage der Gutscheineinlösung (die Hotels als Auftraggeber von Vocatis haften) besteht doch weitgehend Einigkeit in diesem Thread.

      Aus meiner Erfahrung in den Foren weiß ich aber, daß viele Betroffene bei Schäden zwischen 50 und 100 Euro die Kosten für Anwälte und Prozesse scheuen. Trotzdem möchten sie den mutmaßlichen Schädiger nicht einfach davonkommen lassen.

      Vocatis hat die Gutscheine verkauft und das Geld der Kunden kassiert. Nach Rückmeldung vieler Hotels hat die Firma Vocatis mit ihrem Verhalten den Anlaß für die aktuellen Probleme gesetzt..

      Dazu hat sich "maddini" mit einem "Rat" selbst juristisch weit aus dem Fenster gehängt und in einem Posting vom 16.06.2009 argumentiert, daß

      "(...) eine Strafanzeige keineswegs ein legitimes Mittel, sondern Missbrauch der Strafverfolgungsbehörden"

      sei.

      Das ist ein schlechter Rat, der nur die Verantwortlichen bei Vocatis schützt.

      Wer sich geschädigt fühlt und trotzdem Bedenken bezüglich einer Anzeige hat, sollte sich selbst bei der Polizei erkundigen. Der Polizei Rostock ist Vocatis bekannt. Man nimmt dort Anzeigen von Gutscheinkäufern gegen den Vermittler an und sieht darin auch keinen Mißbrauch der Strafverfolgungsbehörden. Ob der Geschäftsführer strafrechtlich belangt wird, werden die Ermittlungen ergeben.

      Die Anzeigen sollten Betoffene allerdings bei der Polizeidienststelle am eigenen Wohnort erstatten. Tipps zur Anzeigenerstattung:

      cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…ge&userid=polizei-anzeige
    • Dass bubu.m mit falschen Zitaten arbeitet, passt ins Gesamtbild. Das richtige Zitat kann jeder in meinem Posting nachlesen.

      Es stellt sich nur die Frage,warum bubu.m Gutscheinkäufer mit allen Mitteln davon abhalten will, auf dem Zivilrechtsweg ihre Ansprüche geltend zu machen. Will er jemanden schützen?
    • Original von maddini

      Wenn man sich zwar getäuscht und geschädigt "fühlt", aber schon mit ein wenig Nachdenken (oder einer einfachen Auskunft des Anwalts oder der Verbraucherzentrale) darauf kommen kann, dass man nicht geschädigt ist, dann ist eine Strafanzeige keineswegs ein legitimes Mittel, sondern Missbrauch der Strafverfolgungsbehörden.


      so ist das wörtliche Zitat im Zusammenhang, alles klar ;) , nachzulesen auf Seite 2 des Freds
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Original von Stubentiger
      Original von maddini
      Wenn man sich zwar getäuscht und geschädigt "fühlt", aber schon mit ein wenig Nachdenken (oder einer einfachen Auskunft des Anwalts oder der Verbraucherzentrale) darauf kommen kann, dass man nicht geschädigt ist, dann ist eine Strafanzeige keineswegs ein legitimes Mittel, sondern Missbrauch der Strafverfolgungsbehörden.


      Wenn der Anwalt oder die Verbraucherzentrale eingeschaltet wird, wird sich im Fall, dass gar keine Schaden entstanden ist die Anzeige von selbst erledigen.

      In den anderen Fällen, wird die Strafverfolgungbehörde schon selbst aufpassen, dass sie nicht missbraucht wird ;)


      und genau diese Aussage von maddini hatte auch mich zur Gegenrede bewogen :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich hab das jetzt nicht von Anfang an verfolgt, deswegen ist mir die Konstruktion des Verkaufs (und die daraus resultierende Rechtslage) nicht ganz klar.

      Ein strittiger Punkt scheint zu sein, wer jetzt eigentlich der Geschädigte ist. Wenn die Einlösung der Gutscheine aufgrund mangelnder Vertragstreue des Vermittlers fraglich geworden ist, dann liegt doch eigentlich ein Sachmangel vor, der zur Wandlung berechtigt. Oder sehe ich das falsch?
    • Das sehe ich genauso wie du.
      Das Problem wird jedoch sein, dass Hr. L. aus Rostock eine Kapitalgesellschaft gegründet hat, die er jederzeit zur Pleite führen kann. Sein ganzes Bestreben wird darin liegen, die Insolvenz so lange wie möglich herauszuzögern, denn in dieser Zeit kommen wieder ein paar Idioten wie wir mit Euros dazu.

      Er verkauft also bewusst eine Ware, die vom Käufer nicht benutzt werden kann = Betrug.

      Aus diesem Grunde habe ich auch meine Antwort-Mail von Vocatis erhalten, die da lautet:

      Hallo Lieber Kunde, wir versuchen dieses Problem mit dem Haus zu klären, bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Ihr Reiseteam

      Je länger er Zeit schindet, desto mehr Geld verdient er. Ich wette, er hat bereits 2-3 weitere Kapitalgesellschaften im Ausland gegründet, die er auf Knopfdruck aktivieren kann. Vielleicht diesmal auf Hood und nicht auf Ebay.
    • @shadow_biker61

      Vocatis hat sich immer als Vermittler dargestellt. Zitat aus der von Vocatis verwendeten AGB:

      Firma selbst ist nicht Partei des Kaufvertrages; der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Hotel und dem Käufer zustande. Firma übernimmt lediglich nach erfolgter Ersteigerung die Benachrichtigung beider Parteien sowie das Inkasso.


      Ein Vermittler hat aber auch bestimmte Pflichten. Käufer wie auch die Hotels können zu Recht erwarten, daß der Reisepreis weitergeleitet wird und der Vermitler nicht anderweitig darüber verfügt.

      Kommt der Vermittler seinen Pflichten nicht nach, dann hat der Geschäftsführer eines Reisevermittlers unter Umständen persönlich zu haften. Die Insolvenz seiner GmbH befreit ihn davon nicht. So hat es das Landgericht Düsseldorf in einem ähnlich gelagerten Fall gesehen. Es wurde sogar ausdrücklich auf den Straftatbesatnd der Untreue hingewiesen. (LG Düsseldorf 1 O 749/03 vom 18.11.2004) :

      Der Beklagte haftet der Klägerin gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266 StGB persönlich für den Schaden, der dadurch entstanden ist, dass er den Reisepreis entgegen des Kundenauftrags und den Zahlungsbestimmungen der Klägerin nicht an diese weitergeleitet hat. Der Firma des Beklagten obliegt eine besondere Vermögensbetreuungspflicht dann, wenn er mit dem Reiseunternehmen in Vertragsbeziehungen steht, die auf eine gewisse Dauer angelegt sind (vgl. BGHSt 12, 207 ff.).

      (...) Nach Abschluss des Vertrages zwischen Unternehmer und Kunden zieht der Inhaber des Reisebüros die Gelder für den Unternehmer ein. Von diesem Zeitpunkt an verletzt er daher die Vermögensbetreuungspflicht für den Unternehmer, wenn er unberechtigt über die Gelder verfügt (vgl. BGHSt 12, 207, 209). Gleiches gilt, wenn Kundengelder abredewidrig für eigene Zwecke verbraucht werden, ohne dass eine Rückzahlung an den Kunden erfolgt (vgl. BGH, Wistra 1999,339 ff.).


      Quelle: kanzlei-prof-schweizer.de/bibl…teile/index.html?id=13142

      Übrigens:

      Mit der slowakischen Partnerfirma Cotosa ist Herr L. bei Yatego weiter im Geschäft:

      yatego.com/cotosa-urlaub/s,49d22f74724ef6_6

      Hier wird zwar nicht im Auftrag der Hotels verkauft (das haben mir dort aufgeführte Hotels bestätigt) sondern im Auftrag eines nicht benannten Reiseveranstalters. Die angebotenen Gutscheine sind erst 6 Monaten nach der Vorauszahlung einlösbar.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bubu.m ()

    • Gern hätte ich an dieser Stelle noch einmal meinen Lieblingslink gebracht. Dann hätte ich aber sofort wieder eine bitterböse PN vom großen Uhu erhalten. Deshalb zitiere ich mal aus dem Impressum dises Forums:

      Alle Diskussionsbeiträge in öffentlichen Foren sind mit der im Internet angebrachten Vorsicht und Skepsis zu bewerten. Der Betreiber übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen und haftet nicht für Schäden, die auf die angebotenen Informationen zurückzuführen sind. Kostenloser individueller Rechtsrat kann nicht erwartet werden, wird weder unterstützt noch erwünscht und widerspricht dem Rechtsberatungsgesetz. "Rechtsberatungen" sind unverbindlich! Das Forum ist nicht dazu da, Ihnen den Gang zum Anwalt zu sparen.(..)


      Besser hätte ich es auch nicht formulieren können.
    • Habe ich Betroffenen abgeraten zum Anwalt zu gehen? Im Gegenteil:

      (...) Soweit Hotels eine Einlösung verweigern oder ständig Termine hinausschieben, sollte man eine Verbraucherberatung bzw. einen Anwalt kontaktieren.


      Quelle: partners.webmasterplan.com/cli…0QQugidZ10000000008844175

      Wer aber die Ausführungen von "maddini" in diesem Thread gelesen hat kann den Eindruck bekommen, daß er von Strafanzeigen gegen Vocatis abrät. Genau hier liegt der Konflikt.

      Über den Hinweis auf das oben verlinkte Urteil (Kanzlei Prof. Schweizer) haben sich einige Anwälte von ehemaligen Vocatis-Vertragshotels gefreut, mit denen ich in letzter Zeit Kontakt hatte.
    • Original von bubu.m
      Vocatis hat sich immer als Vermittler dargestellt. Zitat aus der von Vocatis verwendeten AGB:

      Firma selbst ist nicht Partei des Kaufvertrages; der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Hotel und dem Käufer zustande. Firma übernimmt lediglich nach erfolgter Ersteigerung die Benachrichtigung beider Parteien sowie das Inkasso.



      Ist das denn überhaupt rechtswirksam? Nach den ebay-AGB ist ja nun mal der Verkäufer Vertragspartner. Ich habe Zweifel daran, dass dieser Vertragspartner das rechtswirksam umdefinieren kann.
    • @pleskau11

      "maddini" hat in einem seiner Vorpostings auf ein Urteil des Amtsgerichts Wittmunds hingewiesen. Das ist auf der Website des Vocatis-Anwalts U. S. verlinkt. (2.Beitrag):

      uweschliedermann.de/aktuelles/aktuelles.html

      Hier ein Auszug:

      "(...) Sofern sie der Meinung ist, dass dieses gegen die Vorgaben des eBay-Portals verstoße, wonach der Vermittler immer selbst Vertragspartner werde, ist dies unerheblich. Entscheidend ist vielmehr wie der Kläger das Auftreten des Streitverkündenden verstehen durfte. Da diese eindeutig darauf hingeweisen hat, als Vertreterin für das Hotel aufzutreten, und sich dabei innerhalb der zu erteilenden Vollmacht gehalten hat, ist das Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen den Parteien zustande gekommen."
    • In diesem Zusammenhang sollte man erwähnen, daß nicht bei allen Angeboten von Vocatis Geschäftsbeziehungen zu den beworbenen Hotels bestanden. Hier die Antwort eines Münchener Hotels auf die Anfrage einer Kundin:

      Bezüglich des erwähnten Angebotes müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass dies von einer Drittfirma ohne unsere Zustimmung bei eBay eingestellt wurde. Es besteht keine Vereinbarung zwischen diesem Anbieter und unserem Haus für den Verkauf von Übernachtungsgutscheinen. Mit dem Kauf dieser Gutscheine erwerben Sie also keinerlei Ansprüche auf Leistungen unseres Hotels. Wir haben eBay bereits eingeschaltet, damit dieses irreführende Angebot möglichst bald vom Netz genommen wird.


      Quelle - Screenshot eines Postings vom 25.03.09 aus dem eBay-Sicherheitsforum:

      i42.tinypic.com/2i0gapk.jpg

      Neben diesem Hotel hatten sich auch andere Hotels bei eBay aus dem gleichen Grund beschwert. Einige Tage später hat eBay dann sämtliche Angebote der Vocatis-Accounts gelöscht.

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