Verkäufer liefert nicht und schiebt den Versand immer wieder heraus

    • Verkäufer liefert nicht und schiebt den Versand immer wieder heraus

      Ich habe mich wegen eines Problems mit einem Verkäufer hier, angemeldet, echt schick, dass es so ein Forum gibt. Hier mein Problem dem schon eine längere Kommunikation anhängt. Zur besseren Strukturierung habe ich über einzelne Kommunikationsabschnitte einen fettgedruckte Text geschrieben.

      Auktionsnummer: 290316519306

      Hier der direkte Schriftverkehr mit dem Verkäufer:


      Sehr geehrter Herr ZXXXXXXXXX,

      ich werde am Montag den 15. Juni wieder mit der Arbeit beginnen und Ihnen selbstverständlich umgehend den Rucksack zusenden.

      Ich bedanke mich für Ihre Geduld und das entgegengebrachte Verständnis.

      Mit freundlichem Gruß

      ****

      > Date: Thu, 28 May 2009 18:53:40 +0200
      > From: blitzdings@gmx.net
      > Subject: Re: RE: blitzdingsl hat eine Frage zu Artikelnummer 290316519306, die am 14.05.09 18:00:00 MESZ endete, gesendet – NEU !!! Rettungsrucksack Wasserkuppe III
      > To: ****
      >
      > seh geehrter Herr ****,
      > leider haben wir abermals von ihnen kein Paket und auch keine Rückmeldung bekommen. So sehr ich die Verzögerung aufgrund ihrer Krankheit nachvollziehen kann, sollten sie bitte versuchen, den Rucksack schnellstmöglich zu verschicken oder den Versand zu delegieren. Wir geben ihnen dafür noch bis einschließlich Mittwoch, den 03.06.2009, Zeit. Sollte dies bis dahin nicht geschehen sein, sehe ich mich gezwungen den Fall an den Rechtsanwalt weiterzuleiten. Als Nachweiß können sie uns einfach die Tracking Nummer übermitteln oder den Paketschein bzw. die Quittung einscannen und zuschicken.
      >
      > Hochachtungsvoll
      >
      > Sebastian ZXXXXXXXXXX
      >
      >
      > -------- Original-Nachricht --------
      > > Datum: Mon, 25 May 2009 15:35:42 +0200
      > > Von: ****
      > > An: blitzdings@gmx.net
      > > Betreff: RE: blitzdingsl hat eine Frage zu Artikelnummer 290316519306, die am 14.05.09 18:00:00 MESZ endete, gesendet – NEU !!! Rettungsrucksack Wasserkuppe III
      >
      > >
      > > Sehr geehrter Herr ZXXXXXXXXXXX,
      > >
      > > aufgrund meiner Erkrankung ist es leider notwendig das ich stationär im
      > > Krankenhaus behandelt werden muss.
      > > Den Zeitraum der Aufnahme kann ich momentan leider nicht eingrenzen.
      > >
      > > Ich werde versuchen den Rucksack spätestens am Dienstag zu versenden.
      > >
      > > Ich bitte um Ihr Verständnis.
      > >
      > > Mit freundlichen Grüßen
      > >
      > > ****
      > >
      > > > Date: Sun, 24 May 2009 09:31:03 +0200
      > > > From: blitzdings@gmx.net
      > > > Subject: Re: RE: blitzdingsl hat eine Frage zu Artikelnummer
      > > 290316519306, die am 14.05.09 18:00:00 MESZ endete, gesendet – NEU !!!
      > > Rettungsrucksack Wasserkuppe III
      > > > To: ****
      > > >
      > > > Es freut mich wieder etwas von ihnen zu hören und gehe davon aus, dass
      > > der Rucksack spätestens am Dienstag verschickt wird, da wir ihn wirklich
      > > dringend brauchen und uns derweil einen kostenpflichtig leihen mussten um
      > > unsere Einsätze zu gewährleisten.
      > > > Schicken sie uns bitte noch nach Versand die Tracking-Nummer zu. Ihnen
      > > noch gute Besserung.
      > > >
      > > > mfG
      > > >
      > > > Sebastian ZXXXXXXXXXXXX
      > > >
      > > >
      > > > -------- Original-Nachricht --------
      > > > > Datum: Sat, 23 May 2009 00:21:18 +0200
      > > > > Von: ****
      > > > > An: blitzdings@gmx.net
      > > > > Betreff: RE: blitzdingsl hat eine Frage zu Artikelnummer 290316519306,
      > > die am 14.05.09 18:00:00 MESZ endete, gesendet – NEU !!!
      > > Rettungsrucksack Wasserkuppe III
      > > >
      > > > >
      > > > > Aufrgund einer Erkrankung war es mir bisher nicht möglich den Artikel
      > > zu
      > > > > verschicken oder Ihnen zu Antworten.
      > > > > Ich bitte diese Unannehmlichkeiten vielmals zu entschuldigen.
      > > > >
      > > > > Der Artikel wird voraussichtlich am Montag bzw. Dienstag versendet.
      > > > >
      > > > > Mit freundlichen Grüßen
      > > > >
      > > > >
      > > > >
      > > > >
      > > > > Date: Fri, 22 May 2009 04:50:20 -0700
      > > > > From: member@ebay.de
      > > > > To: ****
      > > > > Subject: blitzdingsl hat eine Frage zu Artikelnummer 290316519306, die
      > > am
      > > > > 14.05.09 18:00:00 MESZ endete, gesendet – NEU !!! Rettungsrucksack
      > > > > Wasserkuppe III
      > > > >
      > > > > Hallo ne0_1988,
      > > > >
      > > > > Da ich bis jetzt keine Angaben zum Versand der Ware erhalten habe,
      > > fordere
      > > > > ich sie hiermit auf mir bis einschließlich zum 25.05. den Artikel zu
      > > > > verschicken oder mir mitzuteilen wann er verschickt wurde, falls dies
      > > schon
      > > > > geschehen ist schicken sie mir bitte die Tracking Nummer zu. Sollte
      > > dies bis
      > > > > dahin nicht geschehen sehe ich mich dazu veranlasst unseren Anwalt
      > > > > einzuschalten, da wir seit einer Woche nix von ihnen gehört haben.
      > > > >
      > > > > mfG

      Nun habe ich einen Streitfall auf ebay eröffnet, damit die restliche Kommunikation noch über ebay gespeichert wird und der Artikel nicht aus dem System verschwindet. Wie üblich in verdrehter chronologischen Reihenfolge (neustes ist oben):

      blitzdingsl 17.06.09 um 23:48:06 MESZ

      Sollten sie den Rucksack nicht bis Freitag versandt haben und mir nicht bis Montag, den 22.06.2009
      16:30 Uhr, die Trackingnummer übermittelt haben, werde ich am Montag den Rechtsanwalt mit einem
      Mahnverfahren beauftragen und Anzeige wegen Betruges bei der Polizei erstatten. Ihnen werden ebenso
      Unkosten durch den fehlenden Rucksack und dem nötigen Ersatz, sowie RA-Kosten auferlegen.

      Diesen
      Schritt bedauere ich sehr, aber sie schieben es immer wieder raus.

      Sebastian ZXXXXXXXXXXXX

      blitzdingsl 17.06.09 um 23:39:34 MESZ

      Deswegen gibt es für sie folgende Erinnerungen:
      Sie haben sich verpflichtet es als Paket zu verschicken
      , da diese Versandart in der Auktion von ihnen versprochen wurde. Etwaige Ausflüchte in der Form:
      "Ich habe es als Päckchen verschickt." oder "Es tut mir Leid aber ich habe die Tracking Nummer verlegt."

      blitzdingsl 17.06.09 um 23:31:40 MESZ

      Es verwundert und enttäuscht mich das die Vorhersagen ihres Verhaltens von früheren Handelspartnern
      mit ihrer Antwort übereinstimmen. So sehr ich auch für eventuelle Krankheiten Verständnis habe, ist
      das kein Grund die Ware innerhalb von 5 Wochen nicht zu verschicken, vor allem wenn sie selbst schon
      wieder zur Arbeit gehen. Ich rufe ihnen ins Gedächtnis, dass sie mit dem Handel bei ebay eine
      rechtsgültige, bindenden Vertrag mit dem Käufer eingehen.

      ne0_1988 17.06.09 um 21:03:02 MESZ

      Der Artikel wird bis Ende der Woche versendet. Die Trackingnummer folgt sobald die Sendung auf dem
      Weg ist.

      blitzdingsl 16.06.09 um 20:22:01 MESZ

      da sie mir versichert haben den Artikel am Montag zu versenden, habe ich sie gebeten mir die
      Trackingnummer zuzuschicken. Leider haben sie auf diese Email nich reagiert.

      Vorsichtshalber eröffne
      ich nun diesen Weg, sollten sie das nachholen oder der Rucksack zwischenzeitlich bei mir eintreffen,
      wird der Fall selbstverständlich eingestellt und die Sache ist dann erledigt.

      blitzdingsl 16.06.09 um 20:19:33 MESZ

      Artikel nicht erhalten: NEU !!! Rettungsrucksack Wasserkuppe III (Artikelnr. 290316519306)
      Zahlungsmethode: Banküberweisung
      Zahlungsdatum: 15. Mai. 2009

      Zwischenzeitlich haben ich Berbindungen mit Käufern anderer Artikel aufgenommen, denen geht es ähnlich. Hier eine Beschwerde eines anderen ebay Mitglieds:

      Hallo blitzdingsl,

      Hallo, kommt mir bekannt vor :-\ Er gab damals auch immer wieder Ausflüchte an und die Kommunikation war sehr zäh. Auf meine immer freundlichen Fragen nach der Paketnummer, um festzustellen wo das Paket verblieben ist wich er auch immer aus. Schlussendlich teilte er mir mit es wurde als Päckchen verschickt, daher gäbe es keine Paketnummer (laut Auktion war DHL Paket vereinbart) und ich solle dies beachten. Ebay hat natürlich nichts unternommen. Ich muss Ihnen glatt für die Frage danken, da ich immer vorhatte einen Mahnbescheid auf Anraten meines Anwalts zu erwirken, aber wegen beruflicher und familiärer Umstände kam ich bislang nicht dazu. Wenn Sie noch Fragen haben schicken Sie mir einfach eine EMail an ****

      -------------

      Es sind mittlerweile 12 Geschädigte die auf diese Art wie am obigen veräppelt wurden.

      Mir stellen sich nun folgende Fragen:
      Hat wer eine Ahnung wo die Berechnung einer Schadensersatzforderung geregelt wird? Und was ich alles als Schadensersatz erstattet bekommen kann?
      Ist hier ein Verfahren nach StGB und, wenn ja, mit welchem Vorwurf?
      Ist es theoretisch möglich, die Verfahren nach StGB zusammen zu legen, auch wenn die Leute aus verschiedenen Bundesländern stammen?

      Ich wollte am Montag nach dem Dienst zur Polizei gehen und den Vorfall zur Anzeige bringen. Und all diese Frage kosten beim Anwalt leider ne Menge durch die Beratungsgebühr. Unser Justiziar darf den Fall wohl nicht übernehmen, da es ihm sein Arbeitsvertrag verbietet bei Angestellten private Probleme zu übernehmen, warum auch immer.

      vielen Dank für die Hilfe

      ----EDIT-----: Mod hat die hier vorhandenen Realnahmen geXXX !

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    • Auktion

      sichere erstmal die ganze Auktion selber, was Ebay sichert, ist mir nicht bekannt, jedenfalls kommt man da nicht so leicht ran im Fall des Falles, ist ja schon über einen Monat her :rolleyes:

      und könnte bitte mal ein Mod den Realnamen entfernen? :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • RE: Verkäufer liefert nicht und schiebt den Versand immer wieder raus

      Hallo erstmal :]

      Also erstmal liegt hier keine Straftat im Sinne des StGB vor !

      Im Prinzip hast Du alles richtig gemacht, auch wenn dein Beitrag ein wenig unübersichtlich dargestellt ist...bitte nutze beim nächsten mal zumindest eine Zitirfunktion, zu finden über dem Fenster (Buttons)....

      Durch deine Aufforderung zur Übersendung bis...hast Du ihm eine Frist gesetzt. Wenn diese abgelaufen ist, dann kannst Du ein Mahnverfahren einleiten. Hierzu bedarf es keiner vorherigen Beratung bei einem Rechtsanwalt. Jedoch kannst Du diesen gleich mit der Forderungseintreibung beauftragen. (Kannst Du aber auch ohne)....

      Wenn der Anwalt nochmals ein vorgerichtliches Mahnschreiben erstellen soll, was hier wohl eher überflüssig ist, da sich der Verkäufer bereits in Verzug befindet, würde hier eine Gebühr von 32,50 Euro + Portokosten in Höhe von 20% + Umsatzsteuer entstehen.

      Für das Mahverfahren:

      Mahnbescheid 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG = 25,00 EUR
      + 23,00 Euro Gerichtskosten + Porto (20%) + Umsatzsteuer

      wenn kein Widerspruch eingeht

      Vollstreckungsbescheid 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3308 VV RVG = 12,50 EUR
      + Porto (20% + Umsatzsteuer

      wenn kein Einspruch eingeht, kannst Du dann mit dem Vollstreckungsbescheid (Titel) vollstrecken lassen, hierbei entstehen nochmals runde 20,00 Euro Gerichtsvollziehergebühren.

      diese Gebühren werden dem Titel hinzugerechnet und sind im Nachhinein ebenfalls vom Verkäufer,hier also dem Schuldner zu tragen !

      Die oben aufgezeigten Kosten müsstest Du aber vorlegen. Wenn im schlimmsten Falle der Schuldner insolvent ist oder eine EV abgegeben hat, dann hast Du zwar den Titel, der mindestens 10 Jahre vollstreckbar ist, aber es kann sein, dass Du dann erstmal auf den Kosten sitzen bleibst.

      Sollte Widerspruch oder Einspruch eingehen, wäre Klage zu erheben !

      Ich hoffe, das recht soweit erstmal :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @ Stubentiger:

      Der Klarnamen der sich noch darin befindet, ist nur mein eigener. Oder hab ich noch welche vergessen zu Sterneln?


      Wie schaut es mit Schadenserastzforderungen bezüglich eines Ersatzrucksacks den wir uns anschaffen mussten, bzw. den zuerst gemieteten Ersatzrucksack . Kann ich die in voller Höhe verlangen, wenn ich Rechnungen dazu vorlegen kann (größter Teil ist vor allem der nun direkt vom Hersteller bestellte Rucksack des gleichen Typs für 560€, dem eigentlichen Neupreis des Rucksacks)

      Nochmal bezüglich des Strafrechts: Greift da wirklich gar nix? Mit der Bezahlung sollte der Rucksack doch rechtsgültig mein Besitz sein, wo doch dann sowohl Betrug als auch Unterschlagung(§263 & §246 StGB) greifen sollte oder wenn nicht, warum? Ertäuscht ja sowohl eine falsche Tatsache vor, sowie er mir auch die Ware vorenthält.

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    • Warum nur hast du dich in dieses Abenteuer gestürzt? Diese Negativen toolhaus.org/cgi-bin/negs?User…Dirn=Received+by&ref=home waren doch schon da, als du dort gekauft hast und das bei nur 13 Bewertungen?

      und dann noch einen hochpreisigen Artikel bei einem pseudoprivaten Verkäufer ohne jede Sicherheit?

      und dann noch eine Frist nach der anderen...

      dabei hätte man bei dem Angebot ja nicht einmal Vorkasse leisten zu brauchen :(

      Trotz allem Frust, vorwärts gehts wie Engelchen schon sagt, Mahnverfahren auf die eine oder andere Art, ob du nun auch noch Schadensersatz obendrauf erreichen kannst, wird dir dein Anwalt bestimmt genauer voraussagen können, und ob sich der Aufwand lohnt...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • @Ghostwriter:

      Ich habe als die ersten seltsamen Begründungen kamen (Im KH und trotzdem Laptop benutzen, gibts bei uns nich, bzw nur in sehr wenigen Ausnahmefällen) nach beendete Auktionen geuscht und die Käufer angeschrieben ob sie ihre Ware schon erhalten haben. Die Restlichen habe ich von seinem bewertungsprofil ausgehend angeschrieben, wenn sie eine Auktion eröffnet hatten, mit der Erklärung worum es geht.

      @Stubentiger:

      Nachher ist man leider immer schlauer. Der Grund warum ich drauf geboten hat ist das dieser Rucksack beim Hersteller in der Ausführung die geschriebene 560€ kostet. Zum anderen habe ich die absoluten Negativbewertungen genommen, da mit einem Porzentsatz hier wenig anzufangen ist und ich ja auch nicht unbehelligt bin (hab auch schon meine 3 schlechten Bewertungen gefressen...) und gehen damit auch mit gewisser Toleranz ran.
      Gegenfrage. Wie ist das gemeint
      dabei hätte man bei dem Angebot ja nicht einmal Vorkasse leisten zu brauchen
      und worauf begründet sich das? Gibt es sowas wie Vorkasseverweigerung bei einem berechtigten Misstrauen?

      MfG

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    • ich gebe dir mal einen Tipp was die Frage zur Forderung des Schadenersatzes und aber auch die Eintreibung deiner jetzigen Forderung betrifft !

      Schau mal in meine Signatur und ruf da Montag gegen 14:00 Uhr an. Herr Mörger wird dir hier am Telefon sagen können, ob es Sinn macht, einen Schadenersatz aus dem Kaufvertrag einzufordern oder auch nicht. Ausserdem kann er für dich das Mahnverfahren übernehmen und die auf jeden Fall berechtigte Forderung die hier schon feststeht eintreiben. Oder lasse ihm gleich alles per Mail zukommen (Auktion, E-Mails und deine Mails an den VK), er wird dir gleich am Montag zurückschreiben ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • evt. gibt es hier sogar zwei Varianten:

      1. Schadenersatz wegen Miete des Ersatzrucksacks
      2. Schadenersatz wegen Neukauf und demnach Ausgleich des gezahlten Betrages bei Neu oder Ersatzkauf....

      Noch eine andere Frage: Brauchst Du das Teil privat oder habe ich richtig verstanden, dass Du den Rettungssack in einer Art Verein oder Einrichtung beruflich brauchst. Wenn das so ist, warum kann dann der Anwalt dieser Stelle oder die mit Sicherheit vorhandene Rechtschutz da nicht einspringen...Wenn dem so ist...hast Du evt. selber eine Rechtsschutz ? Die müsste hier nähmlich zumindest in Vorauskasse treten und sich das Geld dann vom Schuldner zurückholen :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Es verhält sich folgendermaßen mti dem Rucksack:

      er geht in den Besitz eines gemeinnützigen Verein/Sanitätsdienstes, nicht Teil des Bundesverbandes des DRK, wird aber von mir Privat bezahlt und als Spende eingereicht.
      Der Justiziar von dem ich rede ist aber beim DRK angestellt und darf dort nur Angeleigenheiten des Kreises und der Wachen übernehmen. Warum weiß ich allerdings nicht.

      Und Rechtsschutz als Privatperson hab ich leider nicht.

      Ich werde den Anwalt den du drunter geschrieben hast mal anschreiben. Aber ist es sinnvoll einen Anwalt am anderen Ende der BRD zu engagieren?
    • das ist bei einer Forderungseintreibung unerheblich, da Du nicht persönlich vor Gericht erscheinen musst....

      Wenn Du allerdings Schadenersatz erheben willst, dann fällt mir bei der Variante:


      er geht in den Besitz eines gemeinnützigen Verein/Sanitätsdienstes, nicht Teil des Bundesverbandes des DRK, wird aber von mir Privat bezahlt und als Spende eingereicht.


      eher kein triftiger Grund ein...zumindest, was den Schadenersatz bei Leihleistung betrifft...... :O Wirkt nicht tatsächlich so, als müsse dies geschehen, da unentbehrlich...oder versteh ich hier was falsch ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von blitzdings

      @Stubentiger:

      Nachher ist man leider immer schlauer. Der Grund warum ich drauf geboten hat ist das dieser Rucksack beim Hersteller in der Ausführung die geschriebene 560€ kostet. Zum anderen habe ich die absoluten Negativbewertungen genommen, da mit einem Porzentsatz hier wenig anzufangen ist und ich ja auch nicht unbehelligt bin (hab auch schon meine 3 schlechten Bewertungen gefressen...) und gehen damit auch mit gewisser Toleranz ran.
      Gegenfrage. Wie ist das gemeint
      dabei hätte man bei dem Angebot ja nicht einmal Vorkasse leisten zu brauchen
      und worauf begründet sich das? Gibt es sowas wie Vorkasseverweigerung bei einem berechtigten Misstrauen?

      MfG


      gesetze-im-internet.de/bgb/__320.html
      Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist.


      Danach hat man das Recht, Lieferung der Sache zu verweigern,
      bis man den Kaufpreis hat, und als Käufer das Recht, Zahlung zu verweigern, bis geliefert wurde. dh. die Abwicklung muss dann zumindest Zug um Zug erfolgen oder zb. nach Anzahlung und die restlichen EUR nach Lieferung.

      oder durch einen Treuhandservice
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    • @engelchen-mail:
      Da wurde schon etwas falsch verstanden glaub ich, mal ganz fein aufgeschlüsselt:
      Der Rucksack sollte einen alten Ersetzen. Dieser (Alte) ging dann kurze Zeit nach dem Kauf komplett auseinander und war nicht mehr für einen Einsatz geeignet.
      Nun fehlte uns ein Rucksack und der neue wurde vom Verkäufer nicht verschickt. Dennoch waren bei uns mehrere Einsätze, wo dieser Rucksack, vor allem wegen Größe und Bestückung für die Rettungsassistenten und den Notarzt untentbehrlich, da auch der alte diese Zweck erfüllte. Aufsplitten auf andere (kleinere) Rucksäcke war nicht möglich, da personell nicht möglich (2 Menschen (NA und RA) können maximal 2 Rucksäcke tragen). Somit mussten wir uns, für die Einsätze die nach Maurer-Algorithmus mit Notarzt laufen müssen, den Rucksack leihen, einräumen, den Dienst absolvieren und wieder ausräumen. Einsatzaufträge hierfür sind vorhanden und der Verein ging für die Mieten des Rucksacks in Vorkasse.
      Sprich hätten wir keine Rucksäcke geliehen, hätten wir unseren Sanitätswachdienst nicht wie vertraglich vereinbart erfüllen können.

      Noch eine Frage: Kann man eine Person mittels Mahnbescheid bei Neuware, die er ja angeboten hat, zur Herausgabe oder Ersatz zwingen, anstatt zur Rückerstattung des Kaufbetrags? Sprich er müsste die Rechnung des genau gleiche Modells begleichen.

      @Stubentiger:
      Dankeschön. wir bei einem Einzelteil aber relativ schwer. Aber trotzdem gut zu wissen.

      Und ja gezahlt wurde der volle Betrag per Überweisung.

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    • Wenn man davon ausgeht, dass der Vk den Rucksack noch hat (vielleicht war im das Gebot ja nur zu niedrig) könnt man auf Lieferung klagen.

      Wenn der Rucksack aus dem einen oder anderen Grund nicht (mehr) existiert, könnte man Schadensersatzt für einen " Erfüllungsschaden" verlangen.

      de.wikipedia.org/wiki/Erf%C3%BCllungsschaden

      Der Erfüllungsschaden ist die Differenz zwischen ursprünglichem Kauf und einem teureren Ersatzkauf einer gleichwertigen Ware nach Rücktritt vom ersten Kaufvertrag.
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    • Habe da so eine Vermutung, die Du als der Käufer des Rucksacks vielleicht auch nicht ganz ausser Acht lassen solltest.

      Diese anderen 12 Geschädigten, haben die auch alle so´n Rettungszeugs oder Krankenhaus-Bedarf gekauft?

      Könnte es sein, dass Dein VK vielleicht auf Arbeit das eine oder andere Teil mitgehen lässt?

      Sollte dieser Verdacht bestehen, könntest Du Deinen Kaufvertrag nicht einmal rechtskonform durchsetzen bzw. der rechtmässige Eigentümer könnte die Sache zurückverlangen.

      Mir schwant, dass der VK erstmal angefangen hat, geklaute Sachen zu verticken und jetzt gierieger geworden ist ...

      Ist aber nur eine Vermutung.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Hmm ob er die Sachen klaut weiß ich nicht und kann ich mir auch nur schwer vorstellen. Zumindest bei uns ist es auf der Wache so, dass wir solche Sachen nicht auf der neu lagernd haben und die Rucksäcke mit Tragesystemen im Rettungsdienst auch nicht üblich sind (passen meist nich die entsprechenden Fächer aufm Wagen und es gibt in der Stadt zum beispiel nich wirklich ne Verwendung dafür).
      Aber ausschliessen kann ichs nicht. Ist aber meist Rettungsdienstzubehör, was er verkauft.

      zum derzeitigen Stand: Ich hab den Herrn Mörger angeschrieben und er meinte ich solle mcih Dienstag, wenn meine letzte Frist abgelaufen ist nochmal melden, dann übernimmt er die Sache. Fällt, wenn der Verkäufer die Sache mal hat mitgehen lassen, wirklich der komplette Vertrag flach?

      Ich schreib mal immer wieder rein was draus wird.

      euch nen guten Start in die Woche und danke für die vielen Antworten
    • Hi, nur mal so...

      Habt ihr eigentlich ein einziges Mal bisher telefoniert? Also ich bin da ja immer für das direkte Gespräch in solchen Situationen... Mails sind sooooo, ach egal. Man kann gerne hinterher immer noch per Mail "festhalten" was man telefonisch besprochen hat, wenn man das dann unbedingt braucht.

      Im übrigen hat Dein VK am 19.06. eine positive Bewertung erhalten für eine Auktion die am 08.05. beendet wurde. Okay... "nur" eine Gefriertruhe für ~ 100 EUR.

      Zum Schluß noch eine Frage... wenn Du die beendeten Auktionen des VK angesehen hast... wie konntest Du die Namen der Käufer da herauslesen? Bin nur neugierig... bei mir stehen die Namen da immer in der Form n**b (oder ähnlich). Aus den Bewertungen heraus ist's mir klar, wobei da ja echt eher die alten Kamellen wieder rausgekramt werden, gell?

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen

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