Versandkosten in der Artikelbeschreibung

    • Versandkosten in der Artikelbeschreibung

      Hallo an alle,

      ebay hat ja seine versandkosten geändert. Ich wollte nun wissen;
      Wenn man nun die Versandkosten in der Artikelbeschreibung erwähnt, wie zum Beispiel:" zu ihrem Gebot kommen noch 1,50 € Versandkosten" und es sich um einen Artikel handelt, wo ebay nun keine Versandkosten erlaubt, sind die Kosten dann trotzdem zu entrichten?
      Ich hoffe ich konnte mich klar ausdücken.
      Also zählen die Versandkosten im Artikeltext?
    • @Kane

      Bei so einem Verhalten ist Ärger mit Käufern und eBay vorprogrammiert.

      Sollte ein solcher Disput über die Versandkosten mal vor Gericht landen, wird der Richter vermutlich der Artikelbeschreibung mit dem Versandkostenhinweis den Vorrang vor eBay-Richtlinien geben. Der Käufer hat sich ja auf diese vorher mitgeteilten Vertragsbedingungen (1,50 Euro Versand) eingelassen.
    • Original von Kane
      Soll heißen: ja ich darf es reinschreiben und es ist für den käufer binden sobald er bietet, aber der käufer und ebay sind darübe nicht glücklich, können aber nichts machen?


      Ja mach mal... :rolleyes:

      1. gibt es dann in div. Auktionsforen ab und an neuen Zuwachs mit Fragen ob DAS denn wohl rechtens sei und ob man zahlen müsste, wenn man denn dann bietet.

      2. machst Du dir in diesen "Kostenloser Versand-Kategorien" richtig Freunde bei Verkäufern mit ähnlichem/gleichem Angebot. Die fragen dann auch mal bei eBay (mit Verweis auf Deine Auktion als Beispiel) nach, ob das denn so handhabbar wäre....

      3. Nach 3 Verwarnungen von eBay bist Du raus... oder so ähnlich *schulternzuck* ich weiß es nicht wirklich, damit musste ich mich noch nie näher wirklich beschäftigen...

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • ok danke für den Tipp. Ich wollte doch nur wissen wie das so ausschaut. Ich denke ich bin ein fairer verkäufer. Ich mache faire versandpreise und so... wollte das mal wissen wenn ich auf eine sache biete und das im text steht.
      und ich will ja nicht aus ebay fliegen. Danke für eure prima antworten
    • auf keinen Fall machen, denn bindend für den Käufer sind im Regelfall die oben (bei eBay) angegebenen Kosten..abgesehen davon ist ein solches Verhalten abmahnfähig.... :rolleyes:

      Wenn es nicht anders geht, setz einen höheren Anfangspreis ein, so dass Du die Kosten für den Versand zumindest gedeckt hast. Leider kostet das Einstellen dann was und ggf. gehen dir einige potentielle Käufer flöten, aber das ist das neue System X(

      Vielleicht in Einzelfällen doch wieder zum Trödel laufen.....ich weiß nicht wo das noch hinführen soll...die Option (die ja keine ist, sondern Pflicht) des "kostenlosen Versandes" in manchen Kategorien ist tatsächlich schädlich für Käufer primär und secundär wohl auch für eBay, denn viele private gehen woanders hin und viele Käufer werden folgen....aber das wäre ein anderes Thema in einem anderen Thread.....

      Die habens noch nicht gemerkt, ist ja auch noch sehr frisch.....schade eBay ;( :wallbash
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger