Käufer behauptet, Ware sei defekt

    • Käufer behauptet, Ware sei defekt

      Hallo hab bei ebay einen Farblaser Drucker verkauft. hier die auktion:.

      nach dem ich denn Drucker dann verschickt habe erhielt ich dann vom käufer eine Mail in der er behauptet der Drucker würde nicht funktionieren ich solle sofort das Geld so wie das geld für den Versand und den Rückversand an ihn überweißen sonst würde er gerichtliche schritte einleiten.

      Der Drucker hat aber 1a Funktioniert. Wie sieht da jetzt die Situation aus?

      Sag schon mal danke...
    • Bei so pauschalen Behauptungen frage ich grundsätzlich nach, wie der Defekt genau aussieht. Häufig stellt sich dabei heraus, daß der Käufer nicht in der Lage ist, das Gerät vernünftig zu installieren oder der Defekt sich in Luft auflöst.

      Rein rechtlich stehst du als privater Verkäufer immer gut da. Insofern es kein Versandschaden mangels vernünftiger Verpackung gewesen ist, muß der Käufer nicht nur den Defekt nachweisen, sondern, daß er bereits bei dir existiert hat. Aufgrund des Ausschlusses der Gewährleistung müßtest selbst dann zumindest nicht für versteckte Mängel haften.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • JA er kann mir nicht mal sagen was nicht geht hier eine original mail von ihm:

      Hallo, wie ich gesagt habe . Der Drucker funktioniert nicht, ich habe den ganzen Tag gestern nochmal probiert,es geht nicht. Ich habe die neueste Software für den Drucker von HP Webseite runtergeladen, trotzdem der Drucker erkennt nicht, wenn die Druckarbeim vom PC geleitet ist.Bitte! Überweisen Sie das gesamte Geld, ich schicke den Drucker zurück.

      also einfach zurücklehnen und ihn einfach nerven lassen?
    • Ich würde ihn nocheinmal anschreiben und ihm klar machen, dass Du ihm das geld nicht überweisen wirst.

      Offenbar hat er einfach Schwierigkeiten, den Drucker mit seinem PC zu verbinden - wenn Du ihm helfen möchtest, kannst Du ihm eine kurze Anleitung zusammentippen und dann mal sehen, ob alles doch noch zur beiderseitigen Zufriedenheit ausgeht.

      Wenn Du Dich jetzt einfach tot stellst, hast auf jeden Fall ne negative Bewertung sicher.

      Ansonsten kann Dir eigentlich nix weiter passieren ...
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • so jetzt bekamm ich die mail von ihm:

      Hallo, wie ich gesagt habe, wenn bis Freitag das Geld nicht auf meinem Konto ist. Müssen Sie damit rechnen, weitere Kosten zu tragen, z.B. die Anwaltskosten.


      ist das nur wichtig gemache oder wie seht ihr das?
    • ist das nur wichtig gemache oder wie seht ihr das?


      Ich sehe das eher gelassen. Du hast einen Drucker verkauft, welcher problemlos bei dir funktioniert hat. Nun behauptet der Käufer, dass der Drucker nicht funktioniert ( offensichtlich ohne des Fehler im Detail zu beschreiben ).
      Da du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast, kann dir da nicht viel passieren. Wenn du einen Zeugen hast, der deine Aussagen ( dass der Drucker zum Zeitpunkt des Verkaufs/Versand fehlerfrei funktioniert hat und auch sonst keine Mängel dir bekannt waren ) auch bezeugen kann, sowieso nicht.

      Wenn der Drucker ordentlich verpackt war und trotzdem beim Versand Schaden genommen haben sollte, ist das letztlich das Problem des Käufers.

      Ich vermute mal eher, dass der gute Käufer ein Problem bei der Installation hat.

      Es kann passieren, dass er einfach einen Mahnbescheid loslässt. Wenn dieser kommen sollte, einfach Widerspruch einlegen.

      Falls du dich trotzdem entschließen solltest, den Drucker zurück zu nehmen, dann nur " Zug um Zug " also Drucker gegen Geld oder erst den Drucker zurück und dann das Geld. Sonst kann dir nämlich passieren ( was durchaus öfter mal vorkommt ) dass die Ware und die Kohle weg ist. Einen Rechtsanspruch auf Vorabrückzahlung ( also erst Geld zurück, dann irgendwann die Ware zurück ) des ursprünglichen Kaufpreises hat der Käufer nicht.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich kann´s nich mehr lesen ... "Wenn Du nicht sofort das machst, was ich sage, renne ich zu meinem Anwalt"

      Wann immer jemand so etwas schreibt, kannst Du Dir sicher sein, dass das nur heisse Luft ist. Wenn es sich um hochwertige Sachen handelte, wäre derjenige gleich zu seinem Anwalt gegangen, es sei denn, er kann nicht, weil er z.B.: keine Kohle hat, um den Anwalt zu bezahlen.

      Wie sagt man so schön? "Hunde, die bellen ..." Lass den mal schön bellen, äh, machen.

      Ich weiss jetzt nicht, ob das die Reaktion auf ein eventuelles Angebot von Dir war, ihm zu helfen oder ob das "einfach nur so" kam - je nachdem kannst Du ihm ja noch Hilfe anbieten oder ihm sagen, er kann sich "seinen" Anwalt sonst wo hin stecken.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • ich denke, pauschal kann dir hier keine Garantie geben, dass er sich keinen Anwalt nimmt....oder sonstige Schritte einleitet, denn das hängt immer von der Person selber und deren Ambitionen ab.

      Würde er dies aber nun wirklich tun, so müsste er beweisen, dass der Defekt schon vor Versand vorhanden war, das wäre dann aber eher schwer und das wird ihm auch jeder vernünftige Anwalt raten. Nun gibt es aber auch viele Anwälte die wegen des Geldes die Sache annehmen und gleich ein Mahnverfahren einleiten. Wie Manni bereits schreibt solltest Du in diesem Falle (wenn Du einen Mahnbescheid erhälst) Widerspruch einreichen, aber auf keinen Fall dann gar nichts tun !!!!!!!!!!

      Im Regelfall würde der vermeintliche Gläubiger dann Klage einreichen müssen, dies wird er aber vermutlich bedingt durch den verhältnismäßig niedrigen Streitwert aber eher nicht riskieren, da im Falle des Verlustes des Prozesses (was hier wegen der Beweislast relativ klar wäre) auch noch diese Kosten zu tragen hätte....aber eine Garantie gibt es für nichts.

      Nun hast Du das Teil ja versichert verschickt. Evt. sollte sich der Käufer mal an die DHL wenden und dort versuchen sein Geld wieder zu bekommen. Die Chancen stehen eher schlecht, aber ein Versuch kann ja nicht schaden. Ausserdem machst Du mit diesem Vorschlag deine Aussage glaubhafter, dass sich das Teil vor Versand in einwandfreiem Zustand befand.

      Sichere auf jeden Fall mal alle Mails von ihm und von dir und auch die Auktion selber. Man weiß ja nie wofür das gut ist. Ich hoffe, Du hast noch die Gerätenummer, nicht das dir ein defektes Gerät untergeschoben wird, ist auch schon vorgekommen....

      Ansonsten erstmal locker bleiben und ggf. den Vorschlag mit der DHL + die Anschluss-Anweisung nochmals mailen und dann abwarten 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • so jetzt wird es richtig lustig... hab dem käufer mal an hand des handbuches erklärt wie man eine testseite druckt um im zu verdeutklichen das der drucker geht

      hier seine antwort:

      Hallo, danke für die Info nochmal, das mit der Testseite.(START) Eine Testseite ist
      gedruckt. Nur die normale Druckseite vom PC zu Drucker geht nicht. Also ich kann mit dem Drucker nicht weiter umgehen, ich muß die Ware zurückschicken. Ich habe es gestern die ganze Nacht fast bis 5.00 Uhr morgens nochmal versucht, trotzdem ich habe den Fehler nicht ´rausgefunden. Mein PC Betriebssystem ist mit windows XP mit SP2. Ich habe viel Ahnung mit Computern, doch ich weiß nicht, was mit dem Drucker los ist.
      MfG


      also der drucker ghet aufjeden fall heute morgen kamm dann das:

      Hallo, ich glaube, Sie haben meine E-mail schon gelesen, das der Drucker nicht geht. Bitte! Überweisen Sie die gesamte Summe, die ich für den Drucker bezahlt habe, ich habe keine Lust mehr; immer etwas zu probieren für eine Sache,
      die nicht geht. Wie kann man an einem PC ohne Drucker arbeiten. Ich will diese Sache nicht mehr weiter diskutieren, ich habe Ihnen Freitag als letzten Tag für die Geldüberweisung genannt, Sie haben das nicht gemacht. Also, ich denke, Sie brauchen die Sachen mit einem anderen Grad.
      Es tut mir leid, ich habe die Sache versucht auf einem freundlichen Weg zu beenden, Sie scheinen das nicht zu wollen.


      ich hab selten so gelacht....
    • Original von Drapondur
      Ich kann´s nich mehr lesen ... "Wenn Du nicht sofort das machst, was ich sage, renne ich zu meinem Anwalt"....


      Da gebe ich Dir zu 100% recht - geht mir genauso. :rolleyes:

      @ xymos:

      Wenn der Käufer es nicht schafft, diesen Drucker an sein PC-System (vielleicht ist dieses ja "defekt") anzuschließen, ist das nicht Dein Problem.

      Entspannen und (Hopfenblüten-)Tee trinken...

      Viele Grüße, quirixt600
    • Original von xymos
      JA genau das mache ich hab es a jetzt schriftlich von ihm das der drucker prinzipiell druckt... nur das er zu blöd ist *G*

      *G*


      das kannst du so nicht sagen, es ist doch nur so, dass "ich habe keine Lust mehr; immer etwas zu probieren" ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • hiermit würde ich mich auch nicht weiter befassen. Falls was kommt hast Du alles schriftlich und falls nicht, andere User können auch Bewertungen lesen :D, demnach dürfte diese dir nicht weiter schaden. Ist zwar nicht schön fürs Gesamtbild, aber das ist hier eher unerheblich :]

      Schön, dass Du dich nicht aus der Ruhe hast bringen lassen. Denn hier ist die Sache tatsächlich offensichtlich....

      Grüße von Sarah aus Kölle...
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von quirixt600
      Original von xymos
      ...naja hab jetzt ne negative Bewertung bei eBay... was Solls kann ich wohl nicht ändern...


      Nee, leider nicht! Sachlich kommentieren (was Du ja getan hast) und aus.

      Herziges Kerlchen im Übrigen, Dein Käufer:

      Erhaltene Bewertungen:

      toolhaus.org/cgi-bin/negs-de?User=chri-alles&Dirn=Erhaltene

      Abgegebene Bewertungen:

      toolhaus.org/cgi-bin/negs-de?User=chri-alles&Dirn=Abgegebene

      :wallbash :wallbash

      VG quirixt600


      Danke für die Empfehlung ! :D
      das herzige Kerlchen in meiner gesperrten Bieterliste aufzunehmen.
      Gruß aus Ihringen