Definition Betrug und mögliche Betrugsfälle bei eBay und Co.

    • Definition Betrug und mögliche Betrugsfälle bei eBay und Co.

      Mit dem Wörtchen Betrug sollte man vorsichtig umgehen! Viele Fragen sich auch, wo fängt er an und wie wird er bestraft, hier einige Tips und Tatsachen dazu::

      Definition Betrug in Deutschland:

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

      1.
      gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
      2.
      einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
      3.
      eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
      4.
      seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
      5.
      einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

      (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

      (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

      (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

      (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.



      Definition Betrug in Österreich


      Betrug

      Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

      Schwerer Betrug

      (1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung

      1. eine falsche oder verfälschte Urkunde, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt.)

      (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit einem 2 000 Euro übersteigenden Schaden begeht.

      (3) Wer durch die Tat einen 40 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

      (aus sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/stgb125_168b.htm#146)


      Möglichkeiten zum Betrug bei Online Auktionen


      a) Gefälschte Bewertungsprofile

      Der Betrüger möchte ein möglichst positives und seriöses Bild von seiner Person aufbauen. Dazu richtet er sich unter Phantasienamen eine stattliche Zahl von Email Accounts ein. Diese verwendet er um fingierte positive Bewertungen abzugeben und täuscht somit potentielle Geschäftspartner, die den Betrüger aufgrund dieser Bewertungen für seriös halten.

      Um einen Betrug mit gefälschten Bewertungsprofilen zu vermeiden sollte man prüfen ob sich die positiven Einträge über einen längeren Zeitraum erstrecken. Wenn nicht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um eine gezielte Manipulation handelt. Sinnvoll ist es auch die Noten der Bewerter zu prüfen, so kann man reine „Gefälligkeitsbewertungen“ enttarnen.

      b) Versteckte Versandkosten

      Der Verkäufer verlangt nachdem man ein Produkt ersteigert hat plötzlich horrende Versandkosten. Um das zu vermeiden sollte man den Anzeigentext gut durchlesen. Vorsicht ist geboten wenn Zusatzkosten, wie z.B. Verpackung, Porto und ein eventueller Nachnahmeaufschlag nicht spezifiziert sind. In solchen Fällen ist es ratsam sich per Email beim Verkäufer zu informieren.

      c) Versteigert wird nur die Verpackung


      Ein beliebter Trick von Online Betrügern ist es nur die Verpackung eines Produktes zu einem vermeintlichen Spottpreis zu versteigern. Bezeichnungen wie “Siemens-Handy Originalverpackung“ werden oft verwendet um Kunden in die Irre zu führen. In diesem Fall sollte man unbedingt beim Verkäufer nachhaken, ob es bei dieser Auktion nur um die Verpackung geht, oder ob das Produkt auch tatsächlich dabei ist. Ist man schon auf so einen Trick hereingefallen, sollte man sich sofort an einen Anwalt wenden und den Kauf anfechten.

      d) Scheinbieter treiben die Preise nach oben

      Ein oder mehrere Scheinbieter, meistens in der Person des Verkäufers, treiben den Preis für ein Produkt künstlich in die Höhe. Der Verkäufer hat zusätzliche Accounts angelegt mit denen er um seine eigenen Produkte mitbietet, um einen möglichst guten Preis zu erzielen. Hat ein Kunde den Verdacht, dass ein Scheinbieter die Auktion verfälscht, sollte er am Besten auf eine andere Auktion des gewünschten Produktes warten.

      e) Die Ware ist ok, aber der Käufer reklamiert sie als defekt

      Der Betrug muss nicht immer vom Verkäufer ausgehen. Auch Verkäufer können bei einer Online-Auktion den Kürzeren ziehen. Der Verkäufer versteigert zum Beispiel eine tadellose Digitalkamera zu einem günstigen Preis, die schnell einen Käufer findet. Kurz nach dem Versand der Ware reklamiert der Käufer die Digitalkamera als defekt und schickt diese zurück. Es stellt sich heraus dass die Kamera wirklich defekt ist. Der Trick besteht darin, dass der Käufer die Geräte einfach ausgetauscht hat und dem Verkäufer eine defekte Digitalkamera untergejubelt hat. Es ist daher zweckmäßig die Seriennummer des originalen Geräts gleich mit anzugeben. Das schreckt potentielle Betrüger ab und man hat den klaren Beweis, dass der Käufer betrogen hat. Sinnvoll ist es die Garantieunterlagen zu kopieren da dort meistens die Seriennummer enthalten ist.

      f) Nicht-Auslieferung der Ware

      Obwohl der Käufer die ersteigerte Ware bezahlt hat, wird sie nicht geliefert. Aus diesem Grund sollte man keine Bezahlung im Voraus leisten. Wenn man sich auf eine Per-Nachnahme Lieferung einigt, hat man wenigstens die Sicherheit irgendetwas zu bekommen, auch wenn man den Inhalt des Päckchens erst später prüfen kann. Möglich ist auch ein Treuhandservice, das aber nur bei wenigen Anbietern möglich ist. Hier muss man allerdings mit erhöhten Kosten rechnen.




      Was tun, wenn man betroffen ist?


      Grundsätzlich ist zu sagen, dass mehr als 99 % aller Auktionen problemlos ablaufen. Diese Zahl entstammt zwar den Anbietern Hood und eBay, doch mangels gegenteiliger Zahlen und entsprechender Presseberichte kann man wohl mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass der Prozentsatz in etwa stimmt.

      Und selbst, wenn sich der Auktionspartner nicht meldet, kann es sein, dass er sich im Urlaub befindet und schlicht vergessen hat, dass eine Auktion ausläuft.

      Betrüger haben leichtes Spiel, wenn die Geschäftspartner nicht wissen, wie sie sich im Ernstfall zu verhalten haben. Sollte man den erhärteten Verdacht haben, betrogen worden zu sein, dann sollte man entsprechende Maßnahmen ergreifen:

      a) Man sollte den Auktionsveranstalter informieren. Abhängig vom Auktionshaus erfolgt eine mehr oder weniger schnelle Reaktion desselben, die sich innerhalb der Extreme E-Mail-Antwort mit Textbausteinen oder direkter Sperrung des Auktionspartners bewegen kann.

      b) Es sollte bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugsverdachtes erstattet werden. Dabei sollte man den vorhandenen Schriftverkehr und auf jeden Fall die Zahlungsbelege als Beweismaterial mitnehmen. Die Polizei wird den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Sollte der Betrugsvorwurf fälschlicherweise erhoben werden, sieht man sich unter Umständen schnell mit einer Gegenanzeige, etwa wegen übler Nachrede oder gar Verleumdung, konfrontiert. Im Zweifelsfall lohnt es, einen Anwalt zu konsultieren. Die Auktionsplattform Hood bietet zumindest die Möglichkeit einer kostenlosen Anfrage zu Erfolgschancen und Prozeßrisiko bei einem niedergelassenen Anwalt.

      c) Vom Auktionspartner sollte man sich nicht hinhalten lassen; denn während der Ermittlungen und der Fristen-Laufzeiten (siehe auch Punkt e) kann jeder Tag zählen.

      d) Nicht einschüchtern lassen. Auch, wenn wirklich ein Betrug vorliegt, ist es denkbar, dass der Betrüger eine Gegenanzeige veranlaßt, um die Wahrheitsfindung zu erschweren oder den Auktionspartner zum Aufgeben zu veranlassen. Denn die Anzeige läßt sich noch bis zum Urteil zurücknehmen. Der Betrüger könnte versuchen, den Geschäftspartner zu veranlassen, die Anzeige Zug um Zug fallenzulassen.

      e) Wenn von der Auktionsplattform eine Versicherung angeboten wird, das verlorene Geld zu erstatten, sollte man davon Gebrauch machen. Oft ist Eile geboten, weil diese Versicherung an Fristen gebunden ist.

      f) Auch auf die Gefahr einer negativen Gegenbewertung hin sollte man den Auktionspartner seinem Verhalten entsprechend bewerten. Seine Gegenbewertung wird unglaubwürdig, wenn sich beim Auktionspartner die negativen Bewertungen stapeln. Ferner gibt es vielfach die Möglichkeit, falsche Bewertungen durch den Auktionsveranstalter löschen zu lassen.

      g) Man sollte sich auch nicht scheuen, den Vorgang in Diskussionsforen anzusprechen. Unter Umständen finden sich dort andere Geschädigte, die über Informationen verfügen, die man selbst noch benötigt. Zumindest kann man andere Bieter über den Übeltäter warnen.

      Es ist abschließend zu beachten, dass der Betrüger im Rahmen eines Strafverfahrens nur für den Straftatbestand zur Rechenschaft gezogen und verurteilt wird. Das verlorene Geld bzw. die verlorene Ware muß man zivilrechtlich separat (Ausnahme sind sog. Additionsverfahren, bei denen an den strafrechtlichen Titel ein zivilrechtlicher geknüpft wird) einklagen. Hierzu ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe dringend angeraten.


      Quelle: FIM Uni-Linz, div. Gesetzestexte, Ausführungen Dr. M. Sonntag, H. Muelleder
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @engelchen-mail

      Leider klärt der Dreizeiler in § 263 Abs.1 StGB nur sehr unzureichend auf, was sich mit Begrifflichkeiten wie Absicht (Vorsatz), Täuschung, rechtswidriger Vermögensvorteil, Irrtum, Vermögensverfügung etc. gemeint ist. Jedes dieser Tatbestandsmerkmale muß aber erfüllt sein. Zudem ist eine Kausalität erforderlich. Ein wenig verständlicher erklärt das z.B. Wikipedia:

      de.wikipedia.org/wiki/Betrug

      Zudem spielen größeren eBay-Schadensfällen auch Insolvenzstraftaten eine wichtige Rolle.


      Die Ratschläge in dem Kapitel "Möglichkeiten zum Betrug bei Online Auktionen" sind zu oberflächlich. Das reciht höchstens für einen Artikel in dem eBay-Magazin.

      Verfälschte Bewertungsprofile, versteckte Versandkosten und Scheingebote sind in aus juristischer Sicht in der Regel nicht als Betrug einzustufen. Wesentliche und häufige Betrugsszenarien (gehackte Accounts, Betrug mittels Verkaufsagenten, Betrug mit PayPal-Zahlungen, Nigeria-Bieter, gefälschte Markenware) werden nicht beschrieben. Für ernsthafte Informationen empfehle ich deshalb folgende Seite:

      falle-internet.de/de/html/ap_riskueb1.php

      Die Ratschläge "Was tun, wenn man betroffen ist?" halte ich auch nicht für hilfreich.

      Folgende Aussage ist im Zusammenhang mit einer Anzeigenerstattung dumm und gefährlich: "Sollte der Betrugsvorwurf fälschlicherweise erhoben werden, sieht man sich unter Umständen schnell mit einer Gegenanzeige, etwa wegen übler Nachrede oder gar Verleumdung, konfrontiert." Wer sich ernsthaft betrogen fühlt und eine Anzeige erstattet, hat in Deutschland mit solchen Konsequenzen kaum zu rechnen. Anders ist es, wenn auf einen Verdacht hin in Foren oder Bewertungen von "Betrug" gesprochen wird.

      Aber auch der Rest des Textes bleibt an der Oberfläche und zeugt davon, daß die Autoren der Uni Linz nicht wirklich tief in die Materie eingetaucht sind:

      fim.uni-linz.ac.at/lva/Rechtli…lineAuktionen/inhalt.html

      Was bei einem Betrug zu tun ist, erklären Infoseiten wie diese weit besser:

      members.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…ge&userid=polizei-anzeige
    • ich finde es relativ kompliziert hier im Forum den Begriff Betrug zu definieren...

      Der Straftatbestant des Betrugs ist oft derart kompliziert, dass nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob ein Betrug, eine Unterschlagung oder sonst ein artverwandtes Vermögensdelikt vorliegt....


      Also bitte aufpassen....(wenn ich mich an mein Studium zurückerinnere, dann waren die Vermögensdelike Stoff von 2 Semestern Strafrecht....)
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage
    • Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder schauen Sie bei der nächsten Polizeistation vorbei


      Ich würde da den Anwalt empfehlen und zwar am besten einen Fachanwalt für Strafrecht. Wie die Erfahrung lehrte, sind viele der " normalen bzw. allg." Anwälte mit Detailfragen zum Strafrecht überfordert. Während dem Studium haben das zwar alle mal durchgeackert, aber wenn man sich nicht regelmäßig damit befasst, liegt man durchaus mal verkehrt bzw. interpretiert etwas nicht richtig oder geht schlicht und ergreifend einen Fall falsch an.

      Die Jungs auf den Polizeistationen liegen im übrigen auch öfter mal nebendran. Da bekommt man manchmal die abenteuerlichsten Antworten.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Bei eBay gibt es jedes Jahr mehrere 100.000 Betrugsfälle. Bei einigen (z.B. Suite No.3 oder Topseconds) lag die Zahl der Geschädigten jeweils bei über 10.000.

      In der Regel macht es für Geschädigte keinen großen Sinn, vor einer Betrugsanzeige kostenpflichtig Rechtsrat beim Anwalt einzuholen. Wer grundsätzlich rät einen Anwalt zu kontaktieren, wird viele Betroffene von der Anzeigenerstattung abschrecken.

      Es gibt aber sicher Fälle, wo durchaus gute Chancen bestehen, mit anwaltlicher Hilfe Schadenersatz zu bekommen oder beispielsweise auf Gelder zuzugreifen, die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden. Gleiches gilt, wenn z.B. im Zusammenhang mit einer GmbH-Pleite dem Geschäftsführer eine unerlaubte Handlung vorgeworfen werden kann.

      Natürlich sind die anzeigenaufnehmenden Polizisten oft genervt und überfordert. Manchmal stellen Staatsanwaltschaften Verfahren auch aus wenig nachvollziehbaren Gründen ein. Trotzdem ist man mit Tipps der oben verlinkten Seite "polizei-anzeige" erst einmal gut gerüstet.

      Ein Strafverfahren bringt in der Regel das Geld nicht zurück. Man wird als Geschädigter unter Berücksichtigung des konkreten Falles immer überlegen müssen, ob man zivilrechtlich oder in einem sogenannten "Adhäsionsverfahren" seine Ansprüche geltend macht. Dazu werden die meisten Betrugsopfer dann wirklich anwaltliche Hilfe brauchen