gymgreencat -> Betrüger

    • gymgreencat -> Betrüger



      Hier die Auktion...

      Najo, meine erste Auktion und gleich nem Betrüger in die Hände gelaufen... Das nennt man doch Glück... Folgendes ist passiert... Auktion war zu Ende, gymgreencat hat sich auch recht zügig bei mir gemeldet und wollte erstmal die infos haben... Er bezahlte auch recht schnell über paypal so dass ich ihm dann bereitwillig meine Daten gab. Heute morgen Emails abgerufen und da merk ich dass er vom "käuferrecht" gebrauch gemacht hat und das ganze Geld schön zurückgezogen hat... Geld weg, Account weg... und bei Ebay ist er immer noch... Vor 20 mins hab ich darüber hinaus noch emails von ein paar Leuten bekommen, bei denen er das gleiche in Grün abgezogen hat. Von diesen wurde er auch bereits gemeldet....

      Naja wollte euch nur waren damit euch nicht das gleiche passiert... Ich hoffe entweder Ebay oder Paypal macht irgendwas... Oder aber auch Blizzard. Dort werde ich noch meinen Account als gehacked melden und sehen ob ich ihn wieder bekomme

      Liebe Grüße
    • Hallo natürlich ist das ärgerlich.

      Aber 1. Darfst du sowas wie den WoW Acount schon von wegen Ebays aber auch von seiten Blizzards nicht lies mal deren Agbs die du akzeptiert hast.
      Zurück wirst du deinen Acount weder von dem Käufer noch von Blizzard bekommen die legen den nur wegen dem Verkauf flach.
      Wegen Paypal: Genau wegen dieser von dier genanten möglichkeit gibts bei mir kein Paypal auser bei US oder Gb käufern.
      Aber von Deutschen kann man wohl die Überweisung erwarten.
      So ist zumindest meine Meinung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • @eloquent

      Der Account "gymgreencat" war vermutlich gehackt und die PayPal-Konten über die gezahlt wurde, waren es vermutlich auch. Die Täter können irgenwo in der Welt (Russland, China Rumänien) sitzen.

      Der Link von Scharfmacher zeigt, in welchen Umfang Accounts für das Spiel WOW gekauft wurden. Insgesamt waren das über 6.000 Euro. Alternativ kann man mit Goofbay suchen. "gymgreencat" einfach in das Feld "Bid History" eingeben:

      goofbay.com/ebay_tools.html

      Unter bestimmten Bedingungen bietet PayPal geschädigten Verkäufern einen Verkäuferschutz. - also einen Schadenersatz bei Betrug. Nicht materielle Güter wie z.B. Spieleaccounts sind aber vom Käufer- und vom Verkäuferschutz ausdrücklich ausgenommen:

      paypal.com/de/cgi-bin/webscr?c…icySpp-outside&ed=spp_old
    • @eloquent

      Wenn wir mal die AGB des Spielveranstalters Blizzard außen vor lassen, entsteht eine interessantes juristisches Problem:

      Vorausgesetzt dein Account wird von dem Betrüger weiterverkauft.

      Hast du als geprellter Verkäufer das Recht, von einem gutgläubigen Erwerber die Rückgabe des Accounts zu verlangen?

      Würde man den Spieleaccount im juristischen Sinn als "Sache" betrachten, dann gäbe es keinen Anspruch auf Rückabwicklung. Der Käufer hat das Eigentum erworben. Der Besitz wurde durch dich als Eigentümer ja freiwillig aufgegeben. Das dem eine Täuschung / ein Betrug zugrunde lag, ist nicht von Bedeutung.

      Wäre der Account gehackt (gestohlen) worden, dann würde der (gutgläubige) Käufer kein Eigentum erwerben können. Der Besitz wurde nicht freiwillig aufgegeben. Siehe § 935 BGB:

      dejure.org/gesetze/BGB/935.html

      Nun sind aber Accounts und virtuelle Gegenstände vermutlich keine "Sachen" im Sinne des BGBs. Etwas anders sah das ein niederländisches Gericht:

      golem.de/0810/63111.html

      Wenn deine Falschaussage "Account wurde gehackt" dazu führt, daß dem neuen (gutgläubigen) Erwerber der Account entzogen würde, könnte man (zumindest theoretisch) erwägen, ob du dich damit nicht schadenersatzpflichtig oder sogar strafbar machen würdest.

      Vielleicht nimmt mal ein Anwalt dazu Stellung.

      Hier noch ein Anwaltskommentar zu der Problematik virtueller Gegenstände:

      aufrecht.de/news-und-beitraege…tueller-gegenstaende.html
    • Mal eine Frage zwischendurch: Kann man sich bei PayPal einfach so sein Geld wieder holen? Wäre mir neu. Zu allererst muss man doch eine Meldung wegen eines von der Beschreibung abweichendem, oder nicht erhaltenem Artikel machen. Geht ja auch über PayPal, wenn man mit PayPal bezahlt hat.

      Und wenn man es dann immer noch nicht klären kann, dann kann man erst einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Und meiner Meinung nach kriegt man auch dann sein Geld nicht so einfach zurück...also zumindest nicht, ohne das der Verkäufer etwas vom Käuferschutz-Antrag merkt, bevor das Geld weg ist.

      Oder ist da was an mir vorbei gegangen?
    • Original von Looping
      Mal eine Frage zwischendurch: Kann man sich bei PayPal einfach so sein Geld wieder holen? Wäre mir neu. Zu allererst muss man doch eine Meldung wegen eines von der Beschreibung abweichendem, oder nicht erhaltenem Artikel machen. Geht ja auch über PayPal, wenn man mit PayPal bezahlt hat.

      Und wenn man es dann immer noch nicht klären kann, dann kann man erst einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Und meiner Meinung nach kriegt man auch dann sein Geld nicht so einfach zurück...also zumindest nicht, ohne das der Verkäufer etwas vom Käuferschutz-Antrag merkt, bevor das Geld weg ist.

      Oder ist da was an mir vorbei gegangen?


      Genau das gleiche ging mir durch den Kopf, als ich den Beitrag des TE las. Ich bin kein Kenner der PayPal-Möglichkeiten, weil ich es selber grundsätzlich nicht anbiete, aber so einfach wie es uns der TE Glauben machen will, geht ein Betrug meines Wissens nicht. Da fehlen doch so einige Punkte in der Darstellung der Geschehnisse. Vielleicht ist er ja bereit uns da ein wenig aufzuklären. Wie genau ist der Käufer an das bereits per PayPal gesendete Geld gelangt?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Was mir bei dieser komischen Geschichte um Account-Verkäufe und einen anscheinend darauf spezialisierten "Spaßbieter" auffällt ist, dass der TE, schon seit 18.06.08 in Deutschland angemeldet als privater Verkäufer, in der ganzen Zeit unter diesem Namen grad mal 2 Teile gekauft hat, diese noch nicht einmal hat bewerten lassen und nun einen teueren Account verkaufen wollte... Das riecht doch nach Zweit- (Dritt- Viert...)Account 8o

      und sich nun auch noch als scheinbar hilfloser "Neuling" ans Forum wendet um anzuprangern ;)

      Honni soit qui mal y pense
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Hätte mich auch sehr gewundert, wenn ich da jetzt falsch gelegen hätte.
      Ich hatte nämlich vor Kurzem auch so einen Fall, wo ich eine Unstimmigkeit über PayPal gemeldet habe. Und da musste erst versucht werden, dass über das Formular selbst zu klären und erst danach wäre es überhaupt möglich einen Käuferschutzantrag zu stellen.
      Und auch wenn PayPal vielleicht nicht soooo perfekt ist, einfach so, ohne Vorwarnung, holen die nicht einfach irgendwelches Geld wieder...
    • öhm tut mir leid euch enttäuschen zu müssen, aber das ist mein erster account... drum hab ich auch nicht so die ahnung wie das über paypal lief, aber soweit ich das sehen kann hat er vom käuferrecht gebrauch gemacht.... Heute hab ich auch noch eine email von paypal erhalten, dass der Paypal account von dem mir das geld bezahlt wurde wohl gar nicht im besitz des richtigen besitzers war... Er wurde also gehacked. Und mein geld werd ich deswegen jetz nicht bekommen, geschweige denn meinen Account. Also zurückgezogen ist es wohl noch gar nicht... da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Paypal hat das Geld einbehalten, da sie der Ansicht waren, dass der Account nicht im Besitz des rechtmäßigen Besitzers ist... Mea culpa...

      achja und was das betrifft mit den 2 sachen die ich für meine Cousine gekauft hab... Warum sollt ich ne Bewerbung ausgeben, wenn die Ware noch nicht mal da ist, bzw das Geld gestern erst überwiesen wurde.

      Man kann sich schon viel zusammenspinnen.
    • aber soweit ich das sehen kann hat er vom käuferrecht gebrauch gemacht....


      Von was für einem Käuferrecht spricht du?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Mit Käuferrecht/ Käuferschutz hat sich der Threaderöfffner ungenau ausgedrückt. PayPal hat das Geld zurückgebucht, weil die Transaktion vom Eigentümer nicht autorisiert war. Der PayPal-Account war gehackt. Zu diesem Schritt ist PayPal gemäß der eigenen AGB berechtigt. Der geschädigte Verkäufer hat dann nur die Möglichkeit, Verkäuferschutz zu beantragen, wenn die Voraussetzung erfüllt sind. (Siehe oben.)

      Ebenfalls dürfte auch der eBay-Account gehackte gewesen sein, wobei dieser vermutlich nicht einmal etwas mit den PayPal-Accounts zu tun hat, von denen rund 6.000 Euro für diverse Käufe von Spieleaccounts (WOW) ausgebucht wurden.

      Das ist eien bekannte Masche. Mit nicht materiellen Gütern läuft die am besten, da so gut wie keine Spuren zurückbleiben und die leicht weiter verkäuflich sind. Aber es waren auch schon mal ähnliche Betrugsaktionen mit gehakten PayPal-Konten im Zusammenhang mit Bahntikets (Lidl/Tchibo) zu beobachten. Die Täter zahlten mit fremden PayPal-Geld und ließen sich die leichte verkaufbaren Tickets per Brief an einen vorher in Besitz genommenen Briefkasten in einem Abbruchhaus schicken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bubu.m ()