Als Verkäufer Mahnbescheid erwirken, wenn Käufer nicht zahlt

    • Als Verkäufer Mahnbescheid erwirken, wenn Käufer nicht zahlt

      Hallo, ich habe als Ebay Verkäufer eine Ware verkauft. Der Käufer will nach 1 Monat immer noch nicht zahlen. Kann ich einen Mahnbescheid erwirken oder habe ich keine Chance.
      Habe den Fall auch Ebay gemeldet und hier hat der käufer immer nur geantwortet das er zahlen will.
      danke im voraus
    • RE: Als Verkäufer Mahnbescheid erwirken wenn Käufer nicht zahlt

      Bist du Privat- oder gewerblicher Verkäufer ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • RE: Als Verkäufer Mahnbescheid erwirken wenn Käufer nicht zahlt

      Und hast du die Ware bereits versendet?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @scharfmacher

      Das Problem ist aber, daß dein Link von einer Vorkassevereinbarung ausgeht. Kaum ein Verkäufer hat aber eine solche in seinem Angebot. Solange der TE sich aber nicht mehr meldet, kennen wir die relevanten Details nicht.

      In diesem Zusammenhang möchte ich dann die Fragen an den TE hinsichtlich einer möglichen Vorkassevereinbarung erweitern.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo, danke erstmal für die Antworten.
      Ich bin Privatverkäufer und habe in meinen Bedingungen stehen das der käufer den Gesamtbetrag innerhalb von 5 Tagen bezahlen muß. Jetzt ist über ein Monat her und ich habe dem Käufer eine letzte Chance zum Zahlen bis zum 8.7.2009 gesetzt.
    • Nun, da Vorkasse offensichtlich vereinbart wurde und der Käufer nicht zahlt, kannst du einen Mahnbescheid beantragen.

      Die Frage ist, ob das was bringt ? Im wie viel Euro geht es denn ?

      Wenn der Käufer ein Spaßbieter war und sich mit falscher Identität angemeldet hat, wird auch der Mahnbescheid nichts bringen. Genauso, wenn ein Account gehackt sein sollte. Und wenn der Käufer eh pleite ist, bringt der Mahnbescheid auch nichts. Greife mal einen nackten Mann in die Tasche.

      Bevor du einen Mahnbescheid beantragst, solltest du mal ganz genau schauen, wer dein Käufer überhaupt ist und ob ein Mahnbescheid überhaupt Sinn macht oder ob es das Geld zum Fenster rausgeworfen ist und es günstiger ist den Artikel nochmal bei ebay einzustellen
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hallo, danke für die Antwort.
      Es geht um 170EURO und der Account ist nicht geknackt , Die Adresse ist auch korrekt.
      Auf eine Meldung bei Ebay hat der Käufer geantwortet das er bezahlen will. Also habe ich mit einem Mahnbescheid gute Chancen?
      mfg paul
    • Original von paul19577
      Also habe ich mit einem Mahnbescheid gute Chancen?


      Wer weiss das?

      Wenn er widerspricht dann musst du wenn es weiter gehen soll das streitige Verfahren beantragen und bei den Kosten in Vorlage gehen

      Und wenn sich am Ende rausstellt das er unpfändbar ist so kann es sein das du gutes Geld hinter schlechtem hergeworfen hast

      Und mit dem Titel kasnnte die Wand tapezieren

      Ich würde den Artikel neu einstellen und fertig, es wäre mir an Mühe und Stress zuviel sowas durchzuziehen und am Ende leer auszugehen

      Ein Anwalt wird natürlich zusagen der denkt ja an seine Kohle die er dank RVG eh bekommt
    • wenn Du aber eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich da um Deckung bitten, eine vernünftige sollte diese Sache übernehmen únd im Falle des Falles für dich in Vorkasse treten. Dann würde ich auch gleich einen Anwalt beauftragen, denn der kann im Schuldnerverzeichnis (SV) rausfinden, ob für den Käufer eine EV (eidesstattliche Versicherung) oder gar ein Haftbefehl vorliegt. Dann kannst Du immernoch entscheiden.

      Wenn Du keine RSV hast, dann musst Du dir wie mein Vorredner bereits sagte im Klaren sein, dass Du ggf. auf den Kosten für jeweilige Verfahren sitzen bleibst.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von engelchen-mail
      wenn Du aber eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich da um Deckung bitten, eine vernünftige sollte diese Sache übernehmen únd im Falle des Falles für dich in Vorkasse treten.


      Auch das würde ich mir überlegen, denn wenn ann innerhalb eines Jahres noch etwas kommt das die RSV übernehmen soll, dann gilt man schnell bei denen als Prozeßhansel und fliegt raus, egal ob man die Verfahren gewonnen oder verloren hat

      Dazu kommt man dann auf eine schwarze Liste die von allen Versichererern einsehbar ist

      Deshalb würde ich bei so einem Kleckerbetrag neu einstellen und gut ist es, denn bis und ob das geld wirklich dafür fließt steht in den Sternen
    • ich würde mir bei einem betrag von 170€ ( ergibt anwaltsgebühren außergerichtlich so um die 50€) auch reiflich überlegen, die rsv ins boot zu holen..


      wie schon gesagt: manche rsv führen "schwarze listen" - ist man einmal drauf, dann wird es unheimlich schwer wieder ne neue rsv zu erlangen....
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Anwalt ()

    • Original von Anwalt
      ich würde mir bei einem betrag von 170€ ( ergibt anwaltsgebühren außergerichtlich so um die 50€) auch reiflich überlegen, die rsv ins boot zu holen..


      wie schon gesagt: manche rsv führen "schwarze listen" - ist man einmal drauf, dann wird es unheimlich schwer wieder ne neue rsv zu erlangen....


      Vor allem wenn es direkt noch nicht einmal einen Schaden gegeben hat, der TE kann den Artikel ja auch so weiter verkaufen
    • Original von Anwalt
      der schaden wäre der entgangene gewinn ( der dürfte aber weit weniger als 170€ sein)....


      Ist mir schon klar

      Hatte mal ein Auto bei Ebay verkauft, Verkäufer hat sich nicht gemeldet, nachgeforscht und festgestellt das der eine InSO beantragt hatte, also gutes Geld hinter schlechtem herwerfen :wallbash

      Neu eingestellt und 700 Euro mehr bekommen als in der ersten Auktion :D
    • und das zeigt uns wieder einmal, dass es, auch wenn es etwas länger dauert, noch gut ausgehen kann.

      Eine gute Auktion (für beide Seiten) macht zu 70% eine anständige und direkte aber freundliche Kommunikation aus !

      Oft hapert es tatsächlich an der Kommunikation oder dem gerade nicht gedeckten Konto :lach: Weil sich dafür einige Leute schämen und nicht gleich zugeben, dass sie aber erst am nächsten 1. oder 15. zahlen können, finden sie tausende Ausreden, die Zeit bis dahin zu überbrücken.

      Gerade im Privatbereich kommt sowas sehr oft vor und ich kann nur bitten, entweder (was der faire Weg wäre) gar nicht zu bieten, oder eben gleich mit offenen Karten zu spielen. Oft hat man ja ein Einsehen. Schade, dass es in solchen oder ähnlich gelagerten Fällen erst zu Drohungen kommen muss, damit was passiert.

      Amen :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger