Als Privatverkäufer wegen 11 verkauften Artikeln abgemahnt

    • @ ebay123


      Um es mal einfach zu sagen bzgl. der kostenlosen Teilnahme irgendwelcher RAs zu Deinem Fall:

      Nein.

      Nimm es sportlich und stell Dich Deinen Mistakes.

      Hier im Forum und( auf anderen Foren) wirst Du niemals eine rechtsverbindliche Äußerung hören. Alles unverbindlich, Daher: Wenn es hart auf hart kommt:: Rechtschutzversicherung oder Bargeld. Auf eine reguläre andere Weise wirst Du keine verbindliche Rechtsauskunft bekommen.
    • Original von ihringer
      Sorry, da muss ich erst suchen !
      Meist werden solch Richtersprüche gerne in
      Heise oder Wortfilter veröffentlicht.


      Darauf warte ich gerne, denn eine solche Entscheidung wäre mir wirklich neu und wäre interessant, begründet zu werden.

      @ebay123

      Dieser Fall könnte mit deinem sehr ähnlich gelagert sein: Urteil
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @biguhu

      ich habe da heute erst etwas drueber gelesen was das "verticken" von neuen Artikeln wie Geschenken etc. angeht, ich schau auch gleich mal nach, ob ich den Link noch finde, habe mir ja vieles gespeichert... melde mich dann wieder...

      Fuer deinen Link vielen Dank, werde mir gleich mal eine weitere Lesestunde einrichten :D
    • Habe mal noch ne andere interessante Frage zu diesem Thema, habe da gerade sowas gelesen und rein interessehalber wuerde mich mal interessieren, ob da wirklich was dran ist.

      Wie sieht es mit einer Abmahnung aus, die jemand erhaelt, der Hartz4 Empfaenger ist? Oder auch jemand der nichts hat, also weder Hartz4 noch sonstiges?

      Da meinte naemlich einer, dass man dann die Abmahnung in den Muell schmeissen kann, weil sie einem dann nichts anhaben koennen! Ist das wirklich so? Aber bei Hartz4 soweit ich das weiss muss man doch immer die einnahmen angeben... oder liege ich da falsch? :rolleyes:
    • Da meinte naemlich einer, dass man dann die Abmahnung in den Muell schmeissen kann, weil sie einem dann nichts anhaben koennen!


      Prima Einstellung ... :wallbash

      wenn bei einem nix zu holen ist, kann man zumindest versuchen, einen Titel zu erwirken, der dann 30 Jahre lang vollstreckbar wäre.

      Könnte ja sein, dass derjenige sich dazu entschliesst, irgendwie aus Hartz IV herauszukommen in den nächsten Jahrzehnten ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Wie sieht es mit einer Abmahnung aus, die jemand erhaelt, der Hartz4 Empfaenger ist? Oder auch jemand der nichts hat, also weder Hartz4 noch sonstiges?


      Wo nichts ist, da kann man auch nichts holen. Die Gegenseite wird sich einen Titel holen und regelmäßig mal den Gerichtsvollzieher vorbei schicken.

      Da meinte naemlich einer, dass man dann die Abmahnung in den Muell schmeissen kann, weil sie einem dann nichts anhaben koennen! Ist das wirklich so? Aber bei Hartz4 soweit ich das weiss muss man doch immer die einnahmen angeben... oder liege ich da falsch?


      Mit der Abmahnung kannst du machen, was du willst. Auch in den Müll werfen.
      Die Gegenseite wird die Abmahnung sicher nicht in den Müll werfen. Die Gegenseite wird eine EV beantragen und diese auch durchsetzen lassen, das kann bis zur Ordnungshaft gehen. Die Einkünfte die du durch den Verkauf dieser Sachen gemacht hast, musst du beim Amt angeben. Du hattest ja wohl die Sachen gekauft um sie wieder weiter zu verkaufen, eine nicht anrechenbare Vermögensumwandlung im Sinne § 12 Abs. 3 SBG2 hatte hier ja wohl nicht stattgefunden.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • @auktions-manni

      Also um es mal klar zu stellen, es geht hierbei nicht um mich! Ich hatte es nur gelesen und es haette mich einfach mal interessehalber interessiert was in solchen Faellen gemacht wird... und ob der- oder diejenige die Sachen GEKAUFT hat um sie dann wieder zu verkaufen, dass kann ich ja nicht beurteilen...

      was mich betrifft, ich hatte meine Artikel nicht gekauft um sie wieder zu verkaufen, ich habe sie lediglich bekommen und wollte sie dann eben los werden, die lagen schon ewig bei mir rum... nun ja...
    • Also, ich misch mich nun auch mal ein:

      Deine Ambitionen bezüglich des Verkaufs von 11 "neuen" Dingen sind hier nicht einsehbar und völlig unerheblich !

      Du bist somit abmahnfähig und man kann dich als "gewerblich" einstufen.

      Leider hast Du bisher, oder ich habe was übersehen, keine Link zu einer deinen Auktionen gegeben, sodass man das hier mal auf den Punkt bringen könnte.

      Eines voraus: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

      Ob ein gewerblicher Verkäufer deine Sachen kauft um an deine Daten zu kommen (was hier wohl so gewesen ist) oder um diese wieder zu verkaufen ist ebenfalls unerheblich, denn ein gewerblicher Verkäufer darf dies natürlich, davon lebt er !

      Wenn Du als privater Verkäufer Neuware verkaufst, dann aber eben weil "privat" keine weiteren ausser den Einstellkosten hast, wohingegen ein gewerblicher VK aber Steuern, Verpackungspausch und weiteres abdrücken muss, dann mahnt er dich bei solchen "Massen" zu Recht ab. Wieso sollte er das hinnehmen, Du machst im das Geschäft zum Teil zu Nichte, weil Du günstiger verkaufen kannst und nichts abführen musst.

      Was ich dir rate: Da der VK scheinbar erstmal gewarnt hat und noch keine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erwirkt hat, würde ich die Dinge, sofern sie noch laufen sofort rausnehmen und mit dem gewerblichen VK in Verbindung treten, ihm erklären, dass Du unwissend warst und dies nicht wiederholen wirst. Evt. kommst Du dann noch raus.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Dazu müsste er aber erst einmal einsehen, dass das, was er gemacht hat, falsch war. Und er müsste dann auch die "Schmach" ertragen, sich bei seinem Kontarhenten zu entschuldigen - und das dann - wie schrecklich - eventuell auch noch telefonisch ...

      Da ist es doch leichter, seinem Ärger in einem öffentlichen Forum Luft zu machen und darüber zu lamentieren, wie kompliziert die Welt doch ist :wallbash
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • @eBay123

      Warte doch erst mal, bis etwas kommt. Vielleicht kommt auch nichts. Das bedeutet dann aber nicht, dass Du so weiter machen kannst. Zum Anwalt geh erst, wenn tatsächlich etwas vorliegt. Hoffe, dass es ein Schreckschuss des Händlers war.

      Mache es so, wie Engelchen es schreibt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pewebe ()

    • bei Abmahngeschichten zahlen im Regelfall leider keine Rechtsschutzversicherungen ( es sei denn man hat irgendeine exotische Sonder Zusatz Rechtsschutz)...
      hat man diese nicht, dann zahlt man seinen und den gegnerischen Anwalt im Normalfall selbst...

      bei nem Streitwert zwischen durchschnittlich 4000-10000 € komtm da ein nettes Sümmchen zusammen.

      Ein eigener Anwalt hilft im Normalfall, den vom Gegner festgestezten Streitwert zu drücken, so dass die eigenen und gegnerischen Anwaltskosten niedriger werden....
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