.mein anwalt auch RA für INternetrecht...der war aber der meinung trotzdem anzeige zu erstatten, da umso mehr umso besser aber natürlich nciht mit dem ziel das geld
Es ist auch vernünftig eine Anzeige zu erstatten. Von einem guten Anwalt erwarte ich auch eine solche Antwort. Das mit dem Geld ist in der Tat eine andere Baustellen. Neben einer Zivilklage gibt es auch noch die Möglichkeit des Adhäsionsverfahrens zusammen mit der Strafanzeige. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, kann der Täter so ( durch das Adhäsionsverfahren ) verurteilt werden, den Schaden wiedergut zu machen.
Gruß
Manni
>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
Manni
>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"