Ware angeblich defekt

    • Ware angeblich defekt

      Hallo zusammen,
      ich habe ein problem ich habe einen DVB-T fürs Auto verkauft konnte diesen nie testen da mein passendes radio kaputt gegangen ist.
      ich hab leider nicht gesagt das ich es auch gebraucht gekauft hab ist das ein problem?
      Das ist meine Verkaufs Anzeige:

      Verkaufe hier meinen Alpine TUE-T200DVB + 2 Neue Antenen die schon alleine 50€ kosten.

      Ich konnte das Gerät leider nie benutzen da mein passendes Radio leider den Geist aufgegeben hat.
      dies ist auch der Grund warum ich es wieder verkaufen will. Mir war es nur möglich zu Testen ob mit der Stromverbidung(Grüne LED)
      alles in Ordnung ist und da ist alles ok!!!





      Ich bin Privatverkäufer und gebe auf gebrauchte Artikel keine Garantie oder Gewährleistung. Es wird keine Nachverhandlung oder Rücknahme
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      mich nicht Verantwortlich, wenn mir gegenüber falsche Angaben gemacht wurden, bzw. der Käufer andere Vorstellungen von einem Artikel hat.
      Stellen Sie deshalb Ihre Fragen vor Gebotsabgaben und bieten Sie nur, wenn Sie den Artikel auch haben möchten. Der Bieter erkennt mit
      seinem Gebot die oben genannten Bedingungen an.



      So jetzt sagt der Käufer das es nicht funktioniert, hat es auch zum hersteller eingeschickt und der sagte das die hauptplatiene defekt sei.
      Jetzt will er sein geld zurück,was soll ich machen ich konnte wircklich nur testen ob die LED leucht und diese Leuchtet, hab den Artikel für 1€ reingestellt und ist für 280€ weggegangen ich kann es verstehen das man da verärgert ist aber warum bietet man dann so hoch.
    • Willkommen im Forum

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      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hi Jettaturbo,

      auch von mir erstmal ein Hallo ;-).

      Also du hast in deiner Auktion geschrieben:

      " Mir war es nur möglich zu Testen ob mit der Stromverbidung(Grüne LED)
      alles in Ordnung ist und da ist alles ok!!!"

      In diesem Fall warst du ehrlich und gibst auch keine 100%ige Garantie das, dass Teil voll funktioniert...

      Das ist meine Meinung und kein Rechtstipp, bin kein Anwalt oder ähnliches, abwarten was die anderen schreiben.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • RE: Bitte um Hilfe

      hallo zusammen,

      nun.. ich weiss nicht, ob es ausreicht zu schreiben, dass die stromverbindung leuchtet. ich habe sicherheitshalber auch immer reingeschrieben, bei ungetesteter ware, dass ich diese vorsichtshalber als defekt verkaufe, da ich sie nicht testen konnte.... ich befürchte fast, dass du das teil zurücknehmen wirst müssen.

      schönen abend,
      d.
    • gibts noch ein paar meinungen zu meinem problem.
      ich hatte den Artikel für 1€ eingestellt hab keine emails mit fragen bekommen usw., es geht wenniger um das geld sondern mich regt es auf das man einfach bieten kann und wenn es nicht funktioniert, das man das gerät zurück geben kann ,hätte sich heraus gestaellt das es funktioniert hätte ich ihn auch anschreiben dürfen und einen 100er mehr verlangt dürfen??
    • Diese "ungetestet"-Verkäufe sind fast immer problematisch, weil es hier vielfach auf den genauen Wortlaut ankommt und auch dann ist das Empfinden höchst subjektiv, was wirklich in den Text hineinzuinterpretieren ist.

      Wenn ich ungetestete Ware verkaufe, schreibe ich ausdrücklich dazu, daß ich sie deshalb als defekt verkaufen muß. Damit geht man Ärger aus dem Weg. Bei dir empfinde ich es nicht als so deutlich und da du zudem in einer schwecheren Postion sitzt, weil durch die Bewertung erpressbar, würde ich zurücknehmen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wenn er zum Anwalt läuft, wird dieser zunächst wohl das gleiche fordern, wie der Käufer selbst. Es passiert also erstmal gar nichts.

      Ansonsten liegt die Beweispflicht voll beim Käufer. Er hat nachzuweisen, daß das Gerät defekt ist. Das wird er wohl können, wenn das Gutachten keine Finte ist. Darüber hinaus wird er aber auch nachweisen müssen, daß das Gerät bereits beim Versand defekt war. Ob dies ebenfalls aus dem Gutachten hervorgeht, wage ich mal zu bezweifeln. Problematisch dürfte auch seine postive Bewertung sein, wenn er einen soclhen Nachweis führen will.

      Rechtlich gesehen wirst du sicher gar nicht so schlechte Karten haben. Dennoch würde ich dir raten, in Zukunft deine Artikelbeschreibung deutlicher zu gestalten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ich danke dir,und ja ich werde genau darauf achten was ich schreib,gut bei dem artikel war ich eigentlicht 100pro sicher das er funktioniert aber gut.
      Hatte in letzter zeit nur problemme nicht bezahlter artikel, musste 4 Wochen auf einen artikel warten und dann noch das mit diesem artikel,da vergeht einem die lust auf ebay.

      Ps:super Forum das auch sehr hilfreich ist DANKE
    • ich sehe das ähnlich wie UHU, zumal der Käufer eine positive Bewertung abgegeben hat. Hätter er nun nicht machen brauchen und sollen, wenn es tatsächlich anders war.

      Ich persönlich würde bei Beschreibungen deiner Art gar nicht mitbieten, denn ICH würde hier schon mehr oder weniger ein Problem sehen und mir denken, dass ein Defekt vorhanden ist. Aber das ist Ansichts- und Verständnis- bzw. Auslegungssache.

      Sollte der Käufer einen Anwalt einschalten, müsste er, wie UHU bereits sagt Beweis erbringen, dass das Teil schon vor Versand defekt war. Also erstmal ganz ruhig und kein Huhn gackern lassen, bevor das Ei gelegt wurde ;)

      Sollte diesbezüglich also nochwas kommen, kannst Du immernoch reagieren. Hierzu dann evt. die Begründung des Anwalts posten, damit man nachvollziehen kann, auf welcher Basis er die Forderung stellt.

      Wenn dir das doch alles zu heikel ist, kannst Du dir immernoch einen anderen Weg überlegen.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger