Hallo,
ich habe vor einer Woche (Donnerstag) ein Keyboard relativ günstig bei eBay ersteigert (). Ich habe das Geld direkt nach Auktionsende per PayPal überwiesen. Gestern schickte mir der Verkäufer eine Nachricht, in der er sagt, dass die Auktion für einen Bekannten sei und er jetzt festgestellt habe, dass das Keyboard nicht mehr funktioniere. Er will mir das Geld wieder zurückerstatten. Jetzt meine Frage, ob ich (rein theoretisch) das Recht hätte, ein funktionsfähiges, bauähnliches Keyboard vom Verkäufer zu verlangen.
ich habe vor einer Woche (Donnerstag) ein Keyboard relativ günstig bei eBay ersteigert (). Ich habe das Geld direkt nach Auktionsende per PayPal überwiesen. Gestern schickte mir der Verkäufer eine Nachricht, in der er sagt, dass die Auktion für einen Bekannten sei und er jetzt festgestellt habe, dass das Keyboard nicht mehr funktioniere. Er will mir das Geld wieder zurückerstatten. Jetzt meine Frage, ob ich (rein theoretisch) das Recht hätte, ein funktionsfähiges, bauähnliches Keyboard vom Verkäufer zu verlangen.