Käufer spielt vor Rückgabe eines Notebook anderes Betriebssystem auf

    • Käufer spielt vor Rückgabe eines Notebook anderes Betriebssystem auf

      Hallo,

      ich mußte jetzt wegen einer Fehlangabe ein neues Notebook zurücknehmen.
      Ich wollte nur schauen das alles vom Käufer gelöscht war und mußte festellen das der Käufer das Original Betriebssystem Vista Home Premium gegen die Ultimate Version getauscht hat. Die Version ist von Dell und das Notebook von Acer. Also wird es eine Illigale Version sein. Da ich das System nicht zurücksetzen kann und der Käufer sich nicht meldet wende ich mich mal an dieses Forum. Hat jemand von Ihnen einen Rat was da zu machen ist???
    • RE: Notebook Betriebssystem

      Lieber Fragesteller, bitte poste einen Link zur Auktion und schreibe uns bitte, was Du genau wissen oder erreichen willst...

      habe ich richtig verstanden, dass Du ein Notebook verkauft hast, der Käufer das Betriebssystem gelöscht, bzw. überspielt hat, dir zurückgeschickt und Du nun das alte Betriebssystem nicht mehr drauf hast , (bzw. ein anderes...)? Dein Post ist nicht wirklich eindeutig ..... :D

      Wenn das so ist, wo ist dann die Software....normalerweise sollte die doch dabei sein. Dann könntest Du doch alles löschen und das WIN wieder draufspielen, oder ?

      Bisschen Bahnhof :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Na dann benutze doch die Recovery CD - wo ist das Problem?

      Nun gut, wahrscheinlich hast Du die Recovery - CD nicht angefertigt.

      Aber da Du das teil ja nun ohnehin bei Acer reparieren lassen wirst, werden die sich wohl kaum querstellen und Dir das System neu draufspielen - frag einfach mal höflich nach.

      Ich will eigentlich wissen was ich rechtlich erreichen kann.


      Gar nichts, auch wenn Dir der eine oder andere möglicherweise etwas anderes zu vermitteln versuchen wird. Die Antwort ist: Nichts.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Wen du Gewerblicher Verkäufer bis muss ich sagen das deine Aussagen hier, mich etwas Enttäuschen. Sollte man als Computer (Fach-)Verkäufer nicht Ahnung von dem haben was man Verkauft? Auch auf Softwarebasis?

      Ich bin "einfacher" IT Techniker und möchte mit den Verkauf gar nichts am Hut haben, aber trotzdem kenne ich mich da ja mehr aus als jemand der Ahnung davon haben sollte.

      Zum Notebook.

      Softwaretechnisch kann es dem Verkäufer egal sein was der Kunde auf das Gerät spielt. Wen der Kunde ein Betriebssystem auf das Notebook spielt was mit einem Gültigen Produktschlüssel passiert ist, egal woher oder was drauf steht, bewegt sich der Kunde völlig legal. Sobald er, was du aber nie herausfinden wirst, einen Produktschlüssel mehrfach verwendet, sagen wir nur mal als Beispiel auf einen Dell und dem Acer, ist es nicht im Sinne vom Microsoft. Da eine Lizenz pro Computer.
      Du brauchst keine Sorge dabei haben. Du bist ja nicht Gott und kannst sehen wie oft oder wie viel die Windows Version mit diesem Produktschlüssel schon in Verwendung ist.
      Selbst wen du weist das dieser Produktschlüssel mehrfach verwendet wird wird deine Beschwerte bei Microsoft niemanden erreichen. Meinst du Microsoft mache wegen einer ganz kleinen Mücke auch nur einen Finger krumm? Ich bitte dich.

      Der Kunde hat nun das Laptop zurück gegeben. Hast erfahren das ein anderes OS drauf ist und das du an die Recovery Partition nicht mehr heran kommst da diese eventuell bei dem Überspielen des Betriebssystems abhanden gekommen ist. Nun hat man als Verkäufer eigentlich eine Universal Recovery DVD. Dies scheint bei dir aber nicht so zu sein. Eine Recovery DVD mit hilfe eines Baugleichen Laptops zu erstellen fiel dir bis jetzt nicht ein. Das du den Kunden eine Aufwandsentschädigung oder eine Abnutzungsentschädigung berechnen kannst und im diesem Fall auch solltest fiel dir auch nicht ein. Immerhin scheint es so zu sein als wäre durch den Unsachgemäßen Gebrauch des Acer Laptops die wichtige Recovery Partition abhanden gekommen was für dich wiederum mit vielen Kosten verbunden ist da, Einschicken, Recovery drüber spielen, Recovery Partiton einrichten und drauf spielen, Zurück Schicken, ... entweder verdienst du so gut oder der Kunde hatte was gut bei dir. Ich denke mal das du das Geld dem Kunden schon zurück gezahlt hast :rolleyes: So ist der Kunde fein raus und du hast die Arbeit. Super.

      Zum Einschicken an Acer. Wen du dir so viel Sorgen machst ob das OS Illegal oder ob es Rechtens ist, wieso formatierst du den ganzen Laptop nicht? Acer wird das Gerät so oder so komplett platt machen. Du nimmst denen also quasi etwas Arbeit ab. Und hast die Sorgen los das irgendwas nicht in Ordnung sei. Selbst wen du das Notebook nun so einschickst wie es ist. Was hast du zu befürchten? Meinst du Acer macht sich die mühe und fragt hier den Produktschlüssel ab um dir eine rein zu drücken wen was nicht Stimmt ??? Die nehmen das teil und machen wie gesagt erst mal das komplett Gerät platt und spielen alles neu auf.

      Illegal wird es für dich erst wen du das Gebrauchte Laptop so nimmst wie es ist und dieses mit den Falschen Betriebssystem ohne gültigen oder Vorhandenen Produktschlüssel wieder verkaufst.
      Und nur mal so am Rande, wen es Gebraucht ist, ist es auch nicht legal dieses Gerät wieder als Neu zu Verkaufen ;) Aber das musst du dann wissen.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Richtig, in der regel kannst Du zwischen 10 - 15 % Aufwandsentschädigung verlangen. Natürlich wie idefix.windhund sagt, wenn es neu ist.


      @idefix.windhund wirklich geniale Antwort. Ich bin leider als Typ Mensch nicht so der "Redner" und "Erklärer", aber Du bist da ja echt Fit, meinen Rspekt!
      Chris
    • Hallo,

      vielen Dank für die Antworten. Ist das mit der Aufwandsentschädigung irgendwo im Gesetz geschrieben??? Muss der Käufer diese auch zahlen.

      Mir geht es ja ums Prinzip. Wenn ich mir ein Notebook kaufe und sofort merke das es das falsche ist benutze ich es nicht und würde auch nie eine andere Windows Version drauf ziehen.
    • Viele Onlinehändler machen dies so, wie Notebooksbilliger.de oder Mindfactory oder Alternate.de

      Allerdings, weiß ich nicht ob du dies voher in den AGBs stehen haben musst. In dien AGBs steht normalerweise diese Klausel drin, das bei unsachgemäßer Behandlung der Sache, Nutzung und so weiter der Händler einen teil Einbehalten darf.
      Alle machen es so, zumindest im Elektronik Bereich.

      War das Notebook den Nagelneu und bist Du gewerblicher Verkäufer?
      Chris
    • In der Regel, kannst Du das dann nach diesem Schema anwenden:

      Aus dem Wiederufsrecht:

      Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

      Da gibt es aber soviele Klauseln, das thema sollte ich nochmals bei uns im Forum aufgreifen, da ich denke es könnte interessant sein,,,
      Chris