Verkäufer liefert keine Ware

    • Verkäufer liefert keine Ware

      Hallo!
      habe,nun leider das erste mal nach 500 Auktionen,einen Betrugsfall,und warte 3 Wochen vergebens,auf meine Ware,
      faule Tricks,wie ich habe mich bei Ihrer Adresse verschrieben,das Paket kam wieder zu mir zurück,glaube ich inzwischen nicht mehr!

      muß,ich wenn ich aus Österreich in Deutschland was gekauft habe,am besten,direkt,bei der Lokalen Polizei,des Verkäufers Anzeige erstatten?

      habe ihm jezt noch eine Woche Frist gesetzt,und dann muß ich das ganze durchexerzieren!

      ein kleines Postleizahlen Orts spezifisches Problem habe ich noch!

      der Verkäufer kommt aus diesem Ort

      86381 krumbach

      schaue ich aber,bei Telefonbuch.de
      finde ich ca 30 Verschiedene Orte,mit dem selben Namen,aber nicht diese Postleitzahl die ich suche,wer kann herausfinden,wo das liegt,dort mus ich dann wohl,die örtliche Polizeistelle anrufen,sobald ich die Nr habe!

      wie läuft eigentlich ein Anwaltsverfahren ab,muß der Verkäufer,bei Betrug,immer die Kosten übernehmen?
      oder muß man sie als Kläger,zuerst vorstrecken?
    • Hallo!

      Ich habe gerade mal die Postleitzahl in mein Navi eingegeben
      und es erschien sofort der Ort KRUMBACH dazu. In Klammern stand dann noch (Schwaben) dahinter.
      Den Ort gibts dann also doch mit der Postleitzahl!

      Bei allem anderen können dir die "Spezies" hier besser helfen wie ich!

      LG Sandra
    • Anzeige bei der Polizei

      Zuerst Unterlagen sicher abspeichern!
      Viele wichtige Angaben sind nur 30 oder 90 Tage bei eBay aufrufbar, manchmal werden sie auch vorzeitig gelöscht. Einige Elemente können auch vom Ersteller selbst nachträglich verändert werden, z.B. alle Bilder, die auf einem anderen Server abgelegt sind und 'Mich-Seiten', die AGB und Adressen enthalten. Den gesamtem Mailverkehr sichern, vor allem die so genannte Auktionsende-Mail von eBay mit dem Betreff: "Sie haben den folgenden Artikel bei eBay gekauft...".
      Diese E-Mail ist quasi Ihr Kaufvertrag. Also alle wichtigen Unterlagen so abspeichern, dass sie auch einen Computer-Crash überstehen und auch ausdrucken!
      Die Anmeldedaten des Vertragspartners kann man bei eBay anfordern, beide erhalten dann eine Mail mit beiden Daten.
      Link: Kontaktinfo

      Beim Verdacht auf Betrug sollte man eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten, das geht schnell und unkompliziert auf der nächsten Polizei-Dienststelle.
      Die ganze Angelegenheit dauert im Schnitt nicht länger als eine halbe Stunde.

      Es gibt auch die Möglichkeit, Anzeigen online zu erstatten.

      Das ist zwar bequem, führt aber oft zu erheblichen Verzögerungen. Wenn noch Angaben fehlen, wird die Anzeige u.U. an den Wohnort des Anzeigenden geschickt, um ihn dort nach den Ergänzungen zu befragen und wird dann erst weitergeleitet an die bearbeitende Dienststelle. Wer also die schnellste Bearbeitung unterstützen will, begibt sich einfach gleich auf das
      nächste Polizei-Revier!

      Entscheidet man sich dennoch für die Online-Anzeige, hier die Links:



      [Blockierte Grafik: http://i30.tinypic.com/sgikaf.jpg]

      Grundsätzlich darf kein Polizeibeamter bei einem Verdacht des Betruges die Anzeigenaufnahme ablehnen, auch nicht mit dem Hinweis auf einen möglicherweise 'geringen' Schaden. Bei vielen Geschädigten und einer hohen Schadenssumme ist es jedoch auch für die Polizei leichter, einen Staatsanwalt oder Richter von der Dringlichkeit zu umfassenderen Maßnahmen (z.B. bzgl. Kontozugriff) zu überzeugen.
      Nicht jeder Polizeibeamte ist fit in Sachen eBay, auch haben sehr viele Polizeidienststellen keinen Internetanschluss, so dass bei Anzeigenerstattung noch mal schnell etwas nachgeschaut werden kann. Es gibt aber auch viele Polizeibeamte, die sich mit ihren Privat-Accounts in den Foren und Betroffenen-Gruppen informieren.

      Anmerkung zum Schluß:
      Eine Strafanzeige bei der Polizei bringt dem Betrogenen meist nicht sein Geld zurück, dazu muss er den zivilrechtlichen Weg beschreiten, der erste Schritt dazu ist die korrekte Fristsetzung mit einem konkreten Datum, z.B. nach dem Muster eines Rechtsanwalts.
      Keine Lieferung trotz Vorkasse - So setzen Sie Ihre Rechte durch

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sammelfee ()

    • RE: was tuen,wenn Verkäufer,Ware nicht liefert Anwalt,oder Anzeige?

      Wie wäre es denn erstmal mit einem Link zur Auktion ? Dann könnten wir uns mal ein Bild des Verkäufers machen :D

      wie läuft eigentlich ein Anwaltsverfahren ab,muß der Verkäufer,bei Betrug,immer die Kosten übernehmen? oder muß man sie als Kläger,zuerst vorstrecken?


      Hierzu erstmal soviel:

      Ein Kläger und einen Beklagten gibt es erst nach Klageeinreichung bei Gericht. Soweit sind wir hier noch lange nicht...

      Erstmal bist Du der Gläubiger und der Verkäufer dein Schuldner !

      Nun gibt es das Mahnverfahren, hierbei erwirkt der Anwalt nach vorgerichtlichem Mahnschreiben einen Mahnbescheid gegen den Schuldner. Sollte dieser hiergegen Widerspruch einlegen, kannst Du ein gerichtliches Verfahren eröffnen. Tut er das nicht, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

      Dies ist ein Titel, aus dem Du nun vollstrecken lassen kannst. Der Vorteil ist hierbei, dass Du dir das Verfahren vor Gericht sparst. Also auch erstmal Geld. Denn alles was Du machst musst Du zuerstmal vorstrecken.... !

      Sollte der Antragsgegner (hier der Verkäufer/Schuldner) aber Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, so müsstest Du wiederum vor Gericht klagen. Der Vorteil läge hier erstmal nur darin, dass ein nicht eingelegter Widerspruch gegen den Mahnbescheid gleich einem Versäumnisurteils ist....dazu dann später mal :D

      Hier wäre dann also Klage geboten, der Kläger reicht einen Gerichtskostenvorschuss ein...usw....

      Fakt ist also, Kosten die entstehen werden vorgeschossen, auch die des Anwalts, falls dieser konsultiert wird.

      Nun gibt es drei Möglichkeiten. Der Schuldner ist insolvent (hat zB eine eidesstattliche Versicherung abgegeben), Gläubiger bleibt vorerst auf seinen Kosten sitzen, kann aus evt. erwirktem Titel mindestens 10 Jahre vollstrecken lassen (EV gilt jeweils nur für 3 Jahre).

      Der Schuldner legt Widerspruch oder Einspruch ein, es kommt zu einem gerichtlichen Verfahren und Gläubiger gewinnt, Schuldner werden alle Kosten samt Forderung auferlegt (steht dann im Urteil). Diese Kosten werden dann per Kostenfestsetzungsantrag festgesetzt und aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss kann widerrum vollstreckt werden, falls der Beklagte innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist nicht zahlt.

      ...oder der Schulder gesteht die Schuld ein (je nachdem wann) und sendet den Artikel, zahlt das Geld und die angefallenen Kosten etc.....

      Hoffe, ich konnte bis hierher ein wenig helfen. Allerdings würde ich es erstmal auf dem normalen Wege versuchen, uns hier einen Link geben und mit dem Schuldner verhandeln, bzw. ihn bei eBay melden und ein Problem senden. Oft kommt man so schonmal weiter ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Krumbach liegt in Schwaben , in der Nähe von Günzburg , ca. 35 Kilometer entfernt von Augsburg....


      zunächst sollte bei der lokalen Polizei ( auch in Österreich sollte das so gehen) Anzeige erstattet werden...


      zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen sollte man sich im Optimalfall einen Anwalt vor Ort nehmen - sollte eine Gerichtsverhandlung nötig sein, dann ist dieser Anwalt bereits vor Ort und muss nicht erst ( kostenpflichtig) anreisen...



      Um welche Schadenshöhe geht es ???
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage
    • Bei manchen Hilft noch die Drohung mit der Polizei und mit dem Anwalt.

      Ich für meinen Teil bin damals nach 3 Monaten zur Örtlichen Polizei und habe Anzeige wegen Betrug erstattet. Wenige Monate drauf fand ich einen Anwalt, in meiner Stadt, der sich damit aus kannte und dieser hat sich dem Fall dann angenommen.

      Dieser hat erst einen Mahnbescheid nach Ort A geschickt. Niemals eine Antwort bekommen. Den Gerichtsvollzieher hin geschickt. Dort wohnten nur noch seine Eltern. Aber immerhin weiß ich wo seine Eltern wohnen und habe von jedem Eltern Paar die vollen Namen mit Adresse :] Fehlt nur noch die Telefonnummer.

      Dann Nachforschungen und dann Mahnbescheid nach Ort B. Wieder kam eine Ewigkeit nichts. Gerichtsvollerzieher nach Ort B geschickt. Es gibt nichts zu Pfänden. Die Eidesstattliche Erklärung hin geschickt. War keiner mehr an Ort B. Ist wieder nach Ort A gezogen. Nun warte ich was nun dort raus gekommen ist. Das ganze hin und her dauert nun schon 5 Jahre. :wallbash

      Bringt also viel Geduld mit. In den 5 Jahren musste ich bis jetzt auch nur 25€ Bezahlen für den Bürobedarf des Anwaltes. :rolleyes:

      Ich sehe das Geld eh niemals wieder. ;(
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von idefix.windhund ()

    • Hallo!°
      nein,um mein 100% Postives Bewertungsprofil nach 500 Auktionen,nocht zu verhunzen,ist die Bewertung Sachlich bei Neutral geblieben,wäre mal intersannt,wie lange man denn überhaupt bewerten kann sind es genau 2 Moante,oder 2.,5 Moinate?
      dann könnte man in der letzen Minute,noch negativ Bewerten selbst dann aber keine Rachebewertung bekommen,macht man natürlich nur im Äusersten Notfall,wenn es angebracht ist!
      wo ist also die Zeitgrenze,wo man überhaupt eine Bewertung abgegeben kann?
      noch was intersanntes,sobald jemand Käuferschutz beantragt,kann man nur noch postiv bewerten!


      vor 5 Jahren,als ich mit Ebay angefangen habe,wurde ich in Egnland um 3500 Schilling damals betrogen,und gleich noch 5 andere Leute auch noch!

      die Polizei fand dann nach einem Monat heraus,das er sich unter falschem Namen bei Ebay anmeldete,drogenabhängig sei,und auf nimmerwiedersehen,angeblich untergetaucht sei!
      also auser Spesen nix gewesen sozusagen!
    • nein,um mein 100% Postives Bewertungsprofil nach 500 Auktionen,nocht zu verhunzen,ist die Bewertung Sachlich bei Neutral geblieben,wäre mal intersannt,wie lange man denn überhaupt bewerten kann sind es genau 2 Moante,oder 2.,5 Moinate?


      Wie bereits knolli bemerkte, können Verkäufer weder negativ noch neutral bewerten. Hier hätte man also bedenkenlos ehrlich bewerten sollen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.