Rückerstattung bei fehlerhaften Gebot?

    • Rückerstattung bei fehlerhaften Gebot?

      Hallo! Kurze Frage:

      Ich habe einen Artikel onlinegestellt und versucht zu verkaufen. Da die Beschreibung fehlerhaft war musste ich ihn zurücknehmen. Ein par tage später habe ich den gleichen Artikel korrekt eingestellt.

      Jetzt muss ich für beide Artikel Gebühren zahlen! gibt es eine Möglichkeit für die erste, fehlerhafte und zurückgenommene Aktion die Gebühren zurückzufordern? immerhin habe ich ja eine Woche später die Gebühren ein zweites mal bezahlt?

      LG
      FX
    • gibt es eine Möglichkeit für die erste, fehlerhafte und zurückgenommene Aktion die Gebühren zurückzufordern?


      Nein, natürlich nicht. Wenn du einen Fehler in der Artikelbeschreibung hattest, mußt du auch dafür aufkommen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wen die Artikelbeschreibung Fehlerhaft ist und es wurde noch nicht geboten kann man diesen Text im Editor Bearbeiten
      Angebot Bearbeiten


      Oder aber wen schon jemand drauf geboten hat kann man in einem Zusätzlichen Abschnitt unter dem Eigentlichen Text ein vermerk schreiben und diese Fehlerhafte Passage Unten korrekt aufführen. Auf jeden Fall muss man nicht gleich die ganze Auktion schließen.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Die Auktion wurde ja nicht vorher geschlossen.. sondern der Artikel wurde 2 x eingestellt und 2 x verkauft.. also 2 x Verkaufsgebühren berechnet.. man kann höchstens Problem bei Ebay melden und eintragen das der Kauf rückgängig gemacht wurde.. wenn der Käufer dann zustimmt wird die Verkaufsgebühr zurückerstattet.
    • ich sehe das genauso wie Sammelfee, da hier offensichtlich eine Rückerstattung passierte, der Kauf also storniert wurde, ist es möglich, wenn der Käufer dies bestätigt, die Provisionsgebühr erstattet zu bekommen, die Einstellgebühren allerdings nicht, soweit ich mich erinnere.

      Hierzu den Käufer kurz anschreiben und den Vorgang erklären, damit er weiß, dass es hier nicht um ihn sondern lediglich um die unnötig angefallenen Kosten geht. Ich denke, dies sollte dann kein Problem sein...dann so verfahren wie Sammelfee beschrieb :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger