Habe vergessen die Gewährleistung auszuschliessen

    • Habe vergessen die Gewährleistung auszuschliessen

      hallo,

      ich bin neu bei ebay und bin privatverkäufer, der seinen dachboden entrümpeln wollte.

      ich habe 9 artikel reingesetzt aus den unterschiedlichsten kategorien.

      bei 8 artikeln habe ich die hinweise gemacht von wegen privatverküfer und keine garantie und rücknahme, mit den zusatz, bieten sie nur wenn sie damit einverstanden sind.

      bei dem letzten artikel habe ich wohl nicht aufgepasst und vergessen dort diesen ollen hinweis reinzuschreiben :(

      der artikel wird maximal für 40 euro weggehen, liegt gerade bei 20.

      habe versucht den artikel noch zu ändern, ging nicht, weil ein gebot schon drauf war und nur noch 8 std laufzeit ist.

      der artikel ist definitiv ok, was aber wenn der verkäufer sagt, dass der nach 4 wochen auseinander gefallen ist? muss ich ihm das dann ersetzten oder was könnte mir schlimmstens fall passieren.

      der artikel wurde als gebraucht reingesetzt
    • Wovor hast Du Angst ? Traust Du Deinen eigenen Artikeln nicht..?
      Wenn mit Deinem Artikel alles in Ordnung ist brauchst Du auch nichts diesbezüglich anmerken wenn Du privat etwas verkaufst..

      Ich würde meinen angebotenen Artikeln immer den Zusatz geben:
      "Rücknahme wenn etwas nicht in Ordnung sein sollte"...

      Das schafft vertrauen und ist fair.. Ich kaufe auch lieber bei Anbietern die so etwas anbieten...

      [Blockierte Grafik: http://i26.tinypic.com/9r1vo1.gif]
    • @ Sammelfee du siehst aber mit viel Älterlichen Erfahrung aus :D

      Reicht das nicht wen man nach der Auktion noch schnell den Hinweis des Ausschließen von Gewährleistung und Garantie nach schiebt?
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Deine Mutter akzeptiert das du Sie im WWW verbreitest? Meine hätte was dagegen ;) Wahrscheinlich aber auch nur weil Sie weiß das ich Fotomontage Technisch nie gutes im Schilde führe :D

      Was mir noch zum Thema eingefallen ist.

      Kann man sich das als Käufer nicht schon von selbst denken das Garantie und Gewährleistungansprüche gegenüber eines Privat Verkauften Artikels nicht vorhanden sind?
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
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      c:\>
    • @engelchen-mail
      habe versucht den artikel noch zu ändern, ging nicht, weil ein gebot schon drauf war und nur noch 8 std laufzeit ist.


      Das wird demnach nun nicht mehr gehen ;)
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
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      c:\>
    • nein, die eigentliche Beschreibung kann man nicht mehr ändern, sobald einer geboten hat, aber man kann zusätzliche Angaben machen. Dies aber nur bis zu 12 Stunden vor Auktionsende.

      Selbstverständlich kann man dann sehen, wann der Zusatz geschrieben wurde, insofern doof, wenn der Gewinner der Auktion vorher bereits sein Höchstgebot unterbreitet hat. Wenn aber einer danach bietet, dann könnte man sich darauf evt. berufen.

      Es ist ja auch noch gar nichts passiert und evt. will der vermeintliche Käufer dies auch nicht in Anspruch nehmen, aber sicher ist sicher und wenn es noch geht, dann würde ich es zumindest noch eingeben :D

      Also @TE: Gehe auf Angebot ändern und dann runter. Hier siehst Du dann das ganz normale Angebotsfeld, in das Du nicht mehr eingreifen kannst. Darunter ist ein weiteres Fenster, hier gibst Du den Text ein und machst dies dann am besten fett und rot und groß....dann weiter runter auf die nächste Seite und dann wieder ganz runter und bestätigen...fertig.

      Ich hoffe nur, dass die Zeit noch reicht und der letzte bietet, nachdem Du den Zusatz gesetzt hast ;)

      OT @Sammelfee: Deine Mutter könnte auch noch Werbung für irgendwas machen, sieht professionell aus ;) OT aus.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich glaube wen nur noch 8h
      habe versucht den artikel noch zu ändern, ging nicht, weil ein gebot schon drauf war und nur noch 8 std laufzeit ist.

      übrig waren und der Threat hier schon 3 Tage Alt ist, bietet darauf keiner mehr. ;)

      Selbst wen dein Tipp als aller erstes gekommen wäre. 8h sind keine 12h mehr. Dazwischen liegt eine Differenz von ganzen 4h.

      Der Herr TE könnte sich aber mal diesbezüglich mal Meldung erstatten.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
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      c:\>

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von idefix.windhund ()

    • Um auch mal direkt auf die ursprüngliche Frage zu antworten:

      der artikel ist definitiv ok, was aber wenn der verkäufer sagt, dass der nach 4 wochen auseinander gefallen ist? muss ich ihm das dann ersetzten oder was könnte mir schlimmstens fall passieren.


      Eigentlich ist das nebensächlich. Wenn du privater Verkäufer bist, dann liegt die Beweislast noch immer voll beim Käufer. Und zwar hinsichtlich des Sachmangels und daß dieser bereits bei Übergabe bestand. Der vergessene Gewährleistungsausschluß schützt dich lediglich bei versteckten Mängeln nicht mehr. Und das dürfte doch eine recht seltene Konstellation sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nachfolgend ein Link, wo das Thema Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie beschrieben wird

      Rechts- und Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"