Kann man vom Verkauf zurücktreten

    • Kann man vom Verkauf zurücktreten

      hallo, ich habe mal eine frage, ich wollte ein 27 tlg. bekleidungspaket für damen reinstellen, zum bieten ab 1 euro. bin aber beim verkaufsformular ausversehen auf sofort kaufen für ein euro gekommen und habe es nicht bemerkt. den artikel habe ich also ausversehen für 1 euro sofort kaufen reinregestellt und erst nach vier minuten habe ich es bemerkt und wollte es umändern, als ich die änderung an ebay senden wollte ging es nicht mehr, da es jemand für 1 euro sofort kauf schon gekauft hat. ich habe ihn eine mail geschrieben gleich danach, das ich die transaktion abbrechen möchte da es ein versehen war. er ist nicht mit einverstanden und möchte die ware jetzt für ein euro haben. weiß jemand wie ich mich verhalten kann?????? das sind echt teure sachen die ich da reingestellt habe.
      liebe grüße
    • Du kannst den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten, allerdings musst Du dies auch ausdrücklich so tun und nicht einfach nur sagen, dass Du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest.

      Allerdings erscheint es mir ein wenig seltsam, dass der Artikel bereits nach vier Minuten sichtbar gewesen sein soll ...
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • RE: kann man vom verkauf zurücktreten?????

      Eigentlich nicht aus dem Grunde des zu niedrigen Erlöses !

      Aber z.b. wenn der Artikel vor dem Versand beschädigt oder zerstört wurde.

      Vielleicht wolltest du die Sachen vor dem Ausliefern noch eimal frisch waschen was nach den ebay Richtlinien ja auch verlangt wird, aber unglücklicherweise ist dabei gerade der Thermostat deiner Waschmaschine kaputt gegangen und daraufhin ist alles bei 90°C gewaschen worden und daher ruiniert.
      So bist du leider nicht mehr in der Lage den Kaufvertrag zu erfüllen. :]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselfisch ()

    • könnte ich ihm jetzt so eine antwort geben????


      sehr geehrter Käufer,
      ich habe direkt nach dem einstellen meines Artikels meinen Irrtum sofort erkannt und ihnen vor allem unmittelbar danach mitgeteilt. Somit ist der Vertrag rechtswirksam gelöst. Rechtswirksam ist einzig das BGB . hiermit trete ich nochmals offiziell von meinem verkauf zurück, da es ein Missverständnis in der artikelbeschreibung gab und ich dieses zu spät bemerkt habe und dieses nicht mehr rechtzeitig zurück ziehen konnte. Ich fechte somit ausdrücklich den kaufvertrag wegen irrtum an.
    • klingt vielleicht nen bißchen besser


      sehr geehrter Käufer,
      ich habe direkt nach dem einstellen meines Artikels meinen Irrtum sofort erkannt und ihnen vor allem unmittelbar danach mitgeteilt. Somit ist der Kaufvertrag unwirksam. Rechtswirksam ist einzig das BGB . Ich berufe mich auf den Irrtum § 119 BGB, dieses können sie auch im Ebay Rechtsportal nachlesen. Ich fechte somit ausdrücklich den Kaufvertrag wegen Irrtum an.
      mfg yvi0504
    • Es kann halt mal passieren. Und der Käufer kann froh sein das du dich selbst um eine schnelle Lösung bemüht hast.

      Bei anderen Verkäufer hätte mich das nicht gewundert wen der Artikel so weg gegangen wäre.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Du kannst ihn ja über ebay eine freundliche Zahlungserinnerung senden


      Sie will ja gar nicht, dass der Käufer zahlt, sie will die Dinge ja gar nicht verkaufen, bzw. nicht zu dem unabsichtlich eingestellten Sofortkaufpreis.

      Mach es wie yvi0504 geschrieben hat und warte auf die Reaktion.

      Dann sehen wir weiter ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger