Ware angeblich abgeschickt, aber kein Nachweis

    • Ware angeblich abgeschickt, aber kein Nachweis

      hallo

      ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen:

      ich habe ein sehr teures handy( über 400 euro) über ebay privat gekauft (auch der verkäufer ist privat)
      das geld habe rasch überwiesen und der verkäufer hat auch bestätigt dass es bei ihm eingetroffen ist.

      nun kommt bei mir nix an.

      der verkäufer gibt an das handy als päckchen, also unversichert und nicht nachverfolgbar versendet zu haben. hat jedoch weder eine rechnung des handys, noch eine quittung der post.

      nun ist es bei privatverkäufen ja so, dass sobald das päckchen dem versanunternehemn übergeben ist, der käufer das risiko trägt. jedoch ist er (so weit ich weis) in der beweispflicht dass er es überhaupt versendet hat. (richtig?!)

      ich habe bereits bei ebay eine fall eröffnen, jedoch kommen wir zu keiner einigung und auch ebay kann von ihm kein geld etc einfordern.

      nun hat er mich plötzlich aufgefordert einem " abbruch der transaktion" zuzustimmen. hat jedoch gesagt, er möchte mir das geld nicht zurücküberweisen.

      die frage ist jetzt ob ein abbruch der transaktion einem auflösen des vertrags gleich kommt, und ob er somit nicht automatisch verpflichtet ist mir das geld zurück zu geben...??? ( er hat jedoch in einer mitteilung klar gemacht das er das geld behalten will)

      was kann / soll ich jetzt unternehmen?
    • Der Abbruch der Transaktion wäre in deiner Lage das dümmste was du machen könntest. Nach Abbruch hättest du gar nichts in der Hand. Eins schon mal vorneweg. Wer ein Handy für über 400€ ersteigert und dann bei den Portokosten spart tut mir echt Leid. Mindestens wäre hier ein Versichertes Paket gewesen.

      So viel ich weiß ist es so, wen du jemanden Beklagst musst du Beweisen. Wen ich richtig verstanden habe hast du ebay schon ein "Nicht erhaltene Artikel" gemeldet. Mache so weiter und der Verkäufer bekommt von seitens von Ebay einen auf dem Deckel. Das bringt dir zwar die 400€ nicht wieder aber dafür musst du dich dann bei der Polizei und ideal wäre Anwalt bemühen. Letzteres kann dann ein Mahnbescheid aufsetzen das den Verkäufer dazu auffordert das Geld her zu geben. Mahnschreiben kann man aber auch selbst verfassen wen man Ahnung hat.
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    • Letzteres kann dann ein Mahnbescheid aufsetzen das den Verkäufer dazu auffordert das Geld her zu geben.


      Auf welche Rechtsgrundlage sollte das denn passieren ?

      Der Käufer hat ein Handy per Vorkasse gekauft incl. unversicherten Versand. Das Risiko für den Verlust auf den Versandweg trägt bei Kauf von einem Privaten Händler der Käufer.

      Der Verkäufer braucht nur einen Zeugen aufzufahren, der den ordnungsgemäßen Versand bezeugt und das war es gewesen. Der Käufer hat dann neben den bereits verlorenen Geld für das Handy dann noch ggf. die Gerichts- und Anwaltskostenkosten am Hals ( falls Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird und das Verfahren streitig wird und bei Gericht landet )

      Wer ein Handy für über 400€ ersteigert und dann bei den Portokosten spart tut mir echt Leid.


      Da kann man nur zustimmen
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Also um es kurz zu machen. Seeehr Schlechte Karten, sehe es als sehr teureres Lehrgeld.


      Im Regelfall hat der Käufer hier keine guten Karten, es sei denn, die Auktion würde irgendwelche Fußangeln für den Verkäufen enthalten. Daher ist es immer gut, wenn es auch einen Link zu der jeweiligen Auktion gibt, dass man sich ein ganz genaues Bild machen kann.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • nun ich habe auch ehrlichgesagt nicht sehr viel erfahrung mit ebay.
      ich habe auch nicht am versand gespart, sondern der verkäufer hat nur diese eine möglichkeit angeboten. (kostenloser versand)

      ich wusste nicht dass ein päckchen "unversicherten versand" bedeutet. Für mich war klar das man so einen teuren artikel versichert verschickt .(man sollte sich vermutlich nicht auf den gesunden menschenverstand verlassen)

      est ist richtig, dass ich das risiko trage, solang er vorweisen kann dass er das päckchen versendet hat. dies kann er allerdings nicht, da er nach eigener aussage, den beleg weggeworfen hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von shortyoli ()

    • est ist richtig, dass ich das risiko trage, solang er vorweisen kann dass er das päckchen versendet hat. dies kann er allerdings nicht, da er nach eigener aussage, den beleg weggeworfen hat.


      Er braucht kein Beleg dafür, ein Zeuge das verschickt wurde ist auch ausreichend. Wenn es hart auf hart kommt, wird er diesen sicher auch haben ( ist in den meisten Fällen so ) ;)

      Einen Porto Beleg selbst, würde auch nicht besonders viel nützen. Daraus wäre lediglich ersichtlich, dass am Tag X 3,90 Euro für Porto bezahlt wurde. Verschickt worden sein kann an diesem Tag alles oder auch nichts. Ein Porto Beleg bei einem Päckchen bedeutet ja lange noch nicht, dass die Sendung auch tatsächlich aufgegeben wurde. Letztlich bedeutet so ein Beleg eben nur, dass Porto für 3,90 Euro am Tag X bezahlt wurde.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Naja im Prinzip ist der Beleg nichts anderes als ein ganz Normaler Kassenbon. So wie du ihn beim Supermarkt oder Tankstelle auch bekommen würdest. Bei der Tankstelle zum Beispiel würde auf den Tankschein auch nicht stehen welches Auto du bedankt hast. Im Prinzip kannst du auch ein Bon eines Freundes nehmen der gerade zufällig an einem Günstigen Tag dort war.

      Und irgendeiner findet sich immer der mit vor Gericht aussagen kann. Das Gegenteil könntest du mit dem Verkäufer bei der Post beweisen. Doch muss der erst mal zustimmen. Dann sich erinnern. Und dann noch ne Zeugenaussage machen. So viel Aufwand wegen eines Handys macht keiner. Es geht hier ja nicht um Mord ;)

      Falls es dich tröstet. Ich habe auf Ebay schon 2000€ verloren. Selbst jetzt wo Polizei und Anwalt den Verkäufer in der Mangel haben dauert das verfahren schon seit 5 Jahren :rolleyes:
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    • Bitte poste doch mal die Artikelnummer oder den Link zur Auktion, ich möchte mir den Verkäufer und das Angebot mal ansehen.

      Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht, denn normalerweise ist klar, dass ein Päckchen im Gegensatz zum Paket (bei der DHL) nicht versichert und auch die Zustellung nicht nachweisbar ist.

      Selbst wenn der Verkäufer nur diese Variante anbietet, sollte ein versicherter Versand gegen Aufpreis möglich sein.

      Allerdings gibt es auch schwarze Schafe, die genau dies abziehen und das Geld einkassieren, wärend sie gar nichts verschicken. In solchen Fällen wird oft ein Päckchen mit wertlosem Inhalt an Freunde und/oder Mitwisser verschickt um dann einen Beleg zu haben, welcher die Aussage des Verkäufers dem Käufer gegenüber noch bekräftigen würde.

      Beweisbar ist sowas nicht und ich möchte hier auch nicht sagen, dass es so war....ABER - Daran hättest Du denken müssen.

      Trotzdem tut es mir leid, wenn das Geld nun über den Jordan geht ;(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • nun ich habe ihn ja auch darauf angesprochen und gleich nach dem überweisen gefragt ob es versichert ist. er hat darauf nicht reagiert und mir nur nach dem versenden mittgeteilt dass dem nicht so ist. später hat er sogar noch argumentiert: wenn ich einen versicherten versand gewollt hätte, hätte ich es ja sagen könne und 3 euro mehr überweisen können... tja


      ich gehe morgen vermutlich zu einem anwalt und will deshalb vorerst nicht den link zu dem artikel posten.ich hoffe das ist nachvollziehbar.
    • Was hast du davon wen du den Link verschweigst? Vorwarnen tut hier keiner jemanden. Dafür wäre ich selbst viel zu Faul.

      Man sollte auch so viel Allgemein Bildung haben das Paket Versichert ist und Päckchen nicht. Auch hätte man bei diesen utopischen Preis von natura aus nach einem Versicherten Preis gefragt.

      Von meiner Seite, wie gesagt, gut es mir leid. Über 400€ sind wirklich viel Lehrgeld. :(

      Aber lasse dich mal von deinem Anwalt beraten. Wäre nett wen du uns seine Schilderung zu der Sache mitteilen würdest.
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    • Naja fast schon Amerikanisch, erst Schissen (Überweisen) und dann fragen.

      Ich überweise auch nicht erst den Päckchen Betrag und dann erst frag ich nach. Wen frage ich erst und dann warte ich die Zeit ab. Wen der Verkäufer sich nicht meldet überweise ich eben in dieser Zeit noch nicht. Und falls es einen nicht bezahlten Artikel meldet, würde ich melden das der Verkäufer nicht zu Kontaktieren ist.

      Wer am Ende den als Sieger raus geht ist unstimmig. Da du als Käufer ja die Möglichkeit gehabt hättest vor Abgabe eines Gebotes den Verkäufer zu Kontaktieren. Oder auch von selbst lesen konntest das nur unversicherter Päckchen Versand akzeptiert ist. Auch hättest du die Frage abwarten können.
      Der Verkäufer macht sich nur soweit Schuldig das er sich nicht gemeldet hat. Und sonst nicht groß zur Lösung des Problems einlenkt.
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    • Also zumindest ein Teil, einen kleinen Prozentsatz hätte er ja zurück Überweisen können. Was ich aber machen würde wäre den Verkäufer nun zu beobachten ob er das gleiche Handy (Handy war es?) bald wieder rein stellt. Ist er so dumm hast du was in der Hand.
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