Habe jetzt einen Prosess vor dem AG Offenbach verloren.
Es ging um einen Artikel bei Ebay im Wert von 3600,-Euro
In meiner Anzeige stand:
Werde bei Nichtabnahme des Artikel mir erlauben 30%der Kaufsumme als Schadenersatz einzuklagen.
Das Gericht störte sich an der Aussage.
Es müsste heissen 30%als Vertragstrafe einzuklagen.
Wie seht ihr das?
Sind hier Anwälte im Forum die das bestätigen können
Es ging um einen Artikel bei Ebay im Wert von 3600,-Euro
In meiner Anzeige stand:
Werde bei Nichtabnahme des Artikel mir erlauben 30%der Kaufsumme als Schadenersatz einzuklagen.
Das Gericht störte sich an der Aussage.
Es müsste heissen 30%als Vertragstrafe einzuklagen.
Wie seht ihr das?
Sind hier Anwälte im Forum die das bestätigen können