Merkwürdiges Schreiben auf Widerruf !

    • jo, es ärgert mich nur, dass er einfach nicht belehrbar ist und dies dann ganz viele andere Käufer ebenfalls betrifft.

      Ich werde mal mit Herrn Mörger sprechen...mal sehen was der sagt. Ich frag mich nur, warum der nicht längst ein paar Abmahnungen im Briefkasten hat...

      Weißt Du Doppelklicker, wenn ich ihn doch schon auf seine fehlerhafte WRB aufmerksam mache und ihm im Prinzip schon sage was er ändern müsste, dann sollte er doch eigentlich eher dankbar und einsichtig sein. Statt dessen ist er pampig und erspart sich nicht durch ein zwei Überarbeitungen mehr Ärger mit weiteren Käufern. Klar kann mir das irgenwie egal sein, aber ich war selber mal ein Seller bei eBay und ich war immer froh, wenn mir einer einen Tip gegeben hat (als ich meine Einstellungen noch nicht erstellen lies :D und unwissend war).

      Ach ja, der heutige Tag ist zu schön um sich weiter aufzuregen :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo engelchen-mail,

      ich kann Dich voll und gut verstehen. Aber es gibt leider immer noch genug Händler, welche Ihre Kunden prinzipiell als potenzielle Feinde sehen. Dazu scheint Dein Verkäufer auch zu gehören. Ich staune nur, dass sich solche Händler in diesen Zeiten immer noch halten können. Oder gerade wegen solches dreisten Gebarens?
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Er scheint nichts von Tips zu halten und sieht jegliche Art von Kritik negativ....

      Scheinbar droht er jedem, der nicht mit deinen Konditionen einverstanden ist mit dem Anwalt. Wobei ich bezweifle, dass er einen hat, sonst wüßte er längst, dass er einige Fehler macht....aber gut, ich lerne auch noch dazu.

      Da ich ein friedliebender Mensch bin kann ich nur hoffen, dass Käufer diesen Thread finden und sich dreimal überlegen, ob sie mit diesem Verkäufer ein Geschäft pflegen wollen.

      Ich denke, es wird nicht mehr lange dauern, bis er eine Abmahnung erhält.

      Solche Verkäufer kommen leider sehr weit, aber ein Ende ist trotzdem in Sicht, denn bei solchen Gebahren wird er keinen Käufer halten können.

      Ich meine, dass genau das das ist, was ein langes und gutes Geschäft erhält. Die negativen Bewertungen werden oft nicht gelesen, aber wenn, dann hat er wieder einen Kunden weniger....

      Dies ist hoffentlich ein Langzeittot :rolleyes:

      Danke für die Unterstützung und einen lieben Gruß aus Kölle....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Für dieses rechtswidrige Verhalten kann es eigentlich nur eine Rote geben. Wenn du andere Käufer explizit warnen möchtest, dann einen Tip für die Zukunft: Den Verkäufer-Nick gleich in den Titel des Threads. Das wird von Google in der Regel über Jahre hinweg sehr gut gefunden. So lesen das hier aber nur wenige User.

      Ich reiche mal wenigstens einen direkten Link zum ebay-Profil nach: shop-soso

      Dieses ist für ein solches Geschäftsgebaren aber noch erstaunlich gut. Vermutlich ist vielen Widerrufenden gar nicht bewußt, daß sie um ihr Geld gebracht werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Schicke die Treter doch zu Puma. Wenn es Fake sind, tauscht Puma diese durchaus gegen Echte um. In der Vergangenheit wurde das jedenfalls oft so gehandhabt. Puma wird sich den Verkäufer dann schon zur Brust nehmen ( wenn es Fakes sein sollten ).
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Manchmal hilft Abstand

      Yoga

      OOOOOOOOOOhm....

      Loslassenkönnen. ;)


      @engelchen, wenn ich (oder jemand anderes) dir solch einen Fall schildern würde, was hättest du ehrlich geraten?

      Genau, keine Zeit verschwenden und sich angenehmeren Seiten des Lebens zuwenden, die Lehre nur im Hinterkopf für den nächsten Kauf:

      AN DENKEN: Profil genau untersuchen auf Kommentare, nicht bei Powersellern kaufen, die nicht auf jede einzelne gute Bewertung angewiesen sind


      wie gesagt, das nur für den Hinterkoßpf sprich Unterbewusstsein.

      Ansonsten
      youtube.com/watch?v=yHFDa9efCQU :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Merkwürdiges Schreiben auf Widerruf !

      Hi!
      Du kannst folgendes machen !
      Käufer muß Ware immer zurücknehmen ( getragene Schuhe d.h. damit rumgelaufen auf der Straße im Ort usw. ,d.h. nicht zur Anprobe mit Stümpfen zu Hause )
      Rückgabe ist genauso wie im Ladenlokal zu handhaben !
      Er Riskiert sonst Abmahnung vom Anwalt wg. Verstoß gg. das Wettb.-Gesetz !
      weiter liegt die warscheinlk. nahe dases sich um Fälschungen handelt !
      beim Zoll vorstellig werden !
      Aber ACHTUNG der Zoll zieht bei bestätigten Verdacht die Ware ein ,
      Sie müssen dann den Händler über Ihren Anwalt / Zahlungsaufforderung senden !
      das wird er dann auch sehr schnell machen !
      oder vielleicht Hilft ebay aber ich habe noch nie Sachen über ebay gekauft nur Bücher und dieses ging immer gut !
      viel Glück!

      P.S. ebay ist sowieso schlechter wie sein Ruf !
    • RE: Merkwürdiges Schreiben auf Widerruf !

      @DDR-Mann

      Rückgabe ist genauso wie im Ladenlokal zu handhaben !


      Eben gerade nicht oder seit wann hat man im Ladenlokal ein Widerrufsrecht? :rolleyes:

      Nun sind ja auch die Schuhe längst wieder beim Verkäufer, weshalb deine Tips leider ein wenig zu spät kommen. Es geht hier einzig nur noch darum, die Rückversandkosten, die der Verkäufer rechtswidrig einbehalten hat, ebenfalls erstattet zu bekommen.
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    • Original von engelchen-mail
      .... aber ungeschoren kommt der nicht davon....am Mittwoch mehr ...


      welcher Mittwoch? :D

      und Zum Thema Abmahnung: schei.. ihn doch an den bekannten ecken an.
      Wettbewerbszentrale, Hersteller, Fachhändler, Rechteinhaber............
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • (ah nochwas! Der Verkäufer liest hier mit)


      Hat er schon mit einem Staranwalt gedroht ? :D
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • jaja....es wäre ja so schlimm, ich solle im Forum keine Behauptungen aufstellen und er könne mir ja die Schuhe schicken und diese mehr oder weniger einem Sachverständigen zur Verfügung stellen (meint wegen der eventuellen Fälschung).

      Ich habe ihm nur gesagt, dass es mir nicht darum ginge woher die Schuhe kommen, sondern um den Versand, den ich bezahlen musste. Ich habe ihm ja auch gesagt, dass ich die Schuhe gegen ein passendes Paar umgetauscht hätte, aber weil ich dann dreimal hätte Porto zahlen sollten, habe ich dies abgelehnt.

      Weiter habe ich ihm noch den Tip gegeben,. dass seine WRB falsch ist und somit jeder von ihm das Porto einklagen könnte, darauf ist er aber nicht eingegangen. Er meinte, er habe sehr gute Anwälte und bräuchte sich dementsprechend nicht kümmern, es wäre alles ok....

      Ich habe ihm gesagt, dass mich dies nicht beeindrucken könne...soweit der Stand..... 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nun gerade wenn der VK hier mitliest, sollte er eigentlich kaum noch Fehler machen.

      Die Antwort mit den "guten" Anwälten ist meist eine reine Trotzaktion wenn man am Ende der Argumente ist :D
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    • Fairerweise melde ich mich nochmal zu dem Thema. Mein Anwalt hat einen Antrag auf Mahnbescheid nach Mahnschreiben versandt, dieser wurde auch zugestellt, darauf kam keine Reaktion, dann folgte ein Vollstreckungsbescheid. Da der VK daraufhin Einspruch einlegte kam es zum Verfahren. Zum Termin erschien er nicht. Es gab ein Versäumnisurteil. Daraufhin wurde ein Kostenfestsetzungsantrag gestellt, dem auch statt gegeben wurde. Nun meldete sich der Verkäufer dann doch bei Gericht und schrieb, er müsse keine Versandkosten ersetzen, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt. Das Gericht sah dies zwar an, aber wies gleichzeitig darauf hin, dass dies ohne den Hinweis hierauf keine Aussicht auf Erfolg verspräche.....

      weiteres berichte ich falls noch was kommt....
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