Wenn der Briefmarkensammler oder Bücherwurm per Gesetz zum Händler wird, dann läuft da doch einiges falsch und deshalb würde ich diesen Kampf annehmen und mich durch eine Abmahnung nicht einschüchtern lassen
Noch so ein Punkt ist, dass du wettbewerbsrechtlich als gewerblicher Verkäufer gelten kannst, steuerrechtlich jedoch nicht.
Es hat Fälle gegeben, da wurde erst beim Finanzamt nachgefragt,ob man ein Gewerbe anmelden und entsprechend versteuern muss, was vom zuständigen Finanzamt ( wegen der Geringfügigkeit ) verneint wurde und dann die Leute prompt eine Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten hatten und vor Gericht tatsächlich als gewerbliche Verkäufer eingestuft wurden.
Im übrigen hat der BGH selbst für das Chaos ( unterschiedliche Rechtsprechung ) bei dem Abmahnungen gesorgt, denn der BGH Leitsatz ist so formuliert, dass man es so oder so auslegen kann.
Gruß
Manni
>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
Manni
>> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
"Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"