Autoradio schon beim Kauf gesperrt - für Verkäufer ist das kein Mangel

    • Autoradio schon beim Kauf gesperrt - für Verkäufer ist das kein Mangel

      Hi

      Ich habe ein gebrauchtes Autoradio gekauft:

      Autoradio bei Ebay

      Man achte darauf, gewerblicher Verkäufer welcher die Gewährleistung ausgeschlossen hat

      Habe das radio bekommen, ausgepackt und gleich festgestellt das die originale Sicherung darin defekt ist, hab die ersetzt gegen eine identische das Radio in meinem Audi angesteckt und es erscheint wie gewohnt die

      "SAFE"

      Anzeige, nur lässt sich das Radio nicht mehr durch die richtige Tastenkombination in den Eingabemodus bringen

      Kurzer Anruf beim Audihändler ergab das dieses Radio schon die maximale Zahl an falschen Eingaben bekommen hat und somit auf Dauer gesperrt ist

      Hab den Verkäufer angerufen, der meinte das könne er nicht verstehen, das Radio hätte beim Ausbau vor 3 Jahren noch einwandfrei funktioniert und seitdem im Schrank im Wohnzimmer gelegen

      Ich soll es zurück schicken, aber da er ja keine Garantie geben würde und das Radio in Ordnung wäre, man eben blos den Code nicht eingeben könne dann würde er mir evtl. den Kaufpreis erstatten aber auf keinen Fall die Versandkosten hin und zurück.

      Eine Unstimmigkeit habe ich vorsorglich eingeleitet, aber die bringt erfahrungsgemäß überhaupt nichts, damit kann man sich den Hintern wischen

      Habe einen ähnlichen Fall mit durch, da hat der Verkäufer erst alles zurück erstattet nachdem ich eine Strafanzeige wegen Betrug gegen ihn losgelassen habe

      Was meinen die Experten

      lg Stern
    • RE: Autoradio schon beim Kauf gesperrt, für Verkäufer ist das kein Mangel

      Wenn er privat verkaufen will muss er das über einen anderen ebay Account tun !
      Gewährleistung und Rücknahme darf er als Gewerblicher gar nicht ausschliessen, bzw diese Angabe ist schlicht unwirksam.
      Ausserdem findet sich ja eine entspechende Wiederrufsbelehrung weiten unten in Auktionstext. 8o
      Ich würde ihn nochmal höflich bitten alle Kosten zu erstatten sonst ist auch in diesem Falle eine Betrugsanzeige gar nicht so falsch !
      "Voll funktionstüchtig" ist das Radio wohl keineswegs, sondern eher unbrauchbar.

      Ich für meinen Teil würde hier auf einen größeren Streit und auf die Rücksendung verzichten.
      Was ihm am meisten treffen würde, wäre eine ganz schlechte detallierte Käuferbewertung, da ist der Durchschnitt nicht so doll und bei 26 Bewertungen wäre das auch Ergebnis auch messbar .
      Das wäre mir, zusammen mit einer gepfefferten Negativen, die 12,80 wert ! :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselfisch ()

    • RE: Autoradio schon beim Kauf gesperrt, für Verkäufer ist das kein Mangel

      Sie bieten hier auf ein gebrauchtes, voll funktionstüchtiges Audi Radio Chorus


      Da haben wir doch schon den Sachmangel. In einem solchen Fall sind natürlich auch die Versandkosten in beide Richtungen zu erstatten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ein paar gedanken dazu von mir :



      ein mangel liegt dann vor, wenn die sache nicht zum üblichen gebrauch geeignet ist....


      ob und inwieweit der gewerbliche händler die gewährleistung ausschließen kann ist ein anderes thema.....


      verkauft er das radio als defekt etc. oder ausschließlich aus seinem privatbesitz stammend - nicht in seiner rolle als händler ( auch wenn es über den gewerblichen account läuft)- dann ist der fall unter umständen anders zu bewerten....
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage
    • Original von Anwalt
      verkauft er das radio als defekt etc. oder ausschließlich aus seinem privatbesitz stammend - nicht in seiner rolle als händler ( auch wenn es über den gewerblichen account läuft)-

      Ist das wirklich so ?
      Ich meine da mal was anderes gelesen zu haben.
      Auf jedenfall wiedersprechen sich folgende Zeilen im Auktionstext:
      Dies ist eine Privatauktkion,daher keine Garantie oder Rücknahme!!!!

      und gleich darunter:
      Nach § 19 (1) wird die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung)
    • dann bliebe aber immer noch der Widerruf, den er ja ausdrücklich eingeräumt hat

      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
      ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Immer wieder das gleiche

      Was man hört und list.

      SIcher ist, das die wenigsten Verkäufer sich die Mühe machen und ein kleines Video als Beweis erstellen, was die Funktionsfähigkeit VOR der Auktion beweist.

      Sicher versuchen viele Verkäufer sich immer erst mal damit rauszureden "es hat funktioniert und lag nur im Schrank", komisch aber nur, das der AUDI-Händler da etwas ganz anderes sagt.

      Interessant wäre es bestimmt, wenn die Sache juristisch angedroht wird. Das die Versandkosten komplett erstattet werden müssen, ist ohne Diskussion.

      Ich würde dem VK eine Mitteilung schicken, und das ganze per Nachnahme auf die Reise schicken. Sicherheitshalber aber ankündigen und darauf pochen, das er es annimmt. Andernfalls geht das ganze dann direkt zum Anwalt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vipair78 ()

    • Tja, wie erwartet Verkäufer behauptet ich hätte es durch Fehleingabe selbst gesperrt, negative Bewertung hat er weg, Strafanzeige auch schon, ich habe ihm per Fax eine Frist bis jetzt Freitag zur Rückzahlung gesetzt, danach beantrage ich einen Mahnbescheid gegen diesen sauberen Herrn

      Ist dann in diesem jahr schon die 4te Strafanzeige wegen Ebay Betrügern ....... :wallbash
    • hast Du mal bei Audi nachgefragt, was mit dem Code ist ? Da dieser ja nach Beschreibung auf dem Gerät vermerkt ist, sollte Audi doch einen Entsperrungsplan haben ? Evt. kann man das Gerät auf Werkseinstellung zurücksetzen und den Code nochmals erfolgreich eingeben. Ggf. haben die sowas wie beim Handy dafür..eine Art PUK oder so....

      Kann ja nicht sein, dass ein solches Gerät nach mehrmaliger Falscheingabe nie wieder zu gebrauchen ist, oder ?

      Mal abgesehen vom Verhalten des Verkäufers wäre doch hier mal interessant zu erfahren, ob man da an der Funktion nicht nochwas drehen kann ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • HI

      Leider gibt es nur die Möglichkeit bei diesem Typ Radio es einzuschicken (Gegen Vorlage von Original Radiopass und Kopie Fahrzeugpapiere von dem Auto wo es werksseitig verbaut war, diese Unterlagen liegen nicht vor) und es dann für kostengünstige 150 Euro freischalten zu lassen :wallbash

      Bin da vom Fach und kenne mich aus

      Wäre nur die Codenummer verloren dann ginge das ganze Prozedere kostenlos, aber hier ist die maximale Anzahl von Fehlversuchen schon erreicht

      mfg Stern
    • Strafanzeige auch schon


      Kann man sicher machen, ich bezweifle aber, daß man ihm hier die Handlung, geschweige den Vorsatz wird nachweisen können.

      danach beantrage ich einen Mahnbescheid gegen diesen sauberen Herrn


      Damit würde ich vorsichtig sein. Mit einem Mahnbescheid kannst du keine Rückabwicklung erzwingen. Das würde schon aufgrund der Unzulässigkeit des Mahnbescheids scheitern. Die Mindestvoraussetzung wäre hier, daß du das Radio zurückgeschickt hast, somit die Gegenleistung erbracht hast.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: so schnell geht es nicht

      Original von vipair78
      setz dem verkäufer eine Frist der Rücknahme, bzw. Rückzahlung.

      und erst wenn das nciht fruchtet, den harten weg einschlagen. alles andere wäre vergebene müh


      Das habe ich schon per Fax gemacht, diese Frist ist letzten Freitag abgelaufen
    • [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/de/icon/iconNeg_16x16.gif] Verkauft gesperrtes Radio zahlt nicht zurück, Strafanzeige § 263 StGB
      wirsindweltmeister2006 ( 61 ) 23.10.09 15:42
      Antwort von fa-ho-hm (23.10.09 16:37):
      Diese Unterstellung muss ich mir nicht gefallen lassen, absolute Frechheit
      *
      Ergänzungskommentar von wirsindweltmeister2006 (24.10.09 12:03):
      Radio stammt vermutlich aus Diebstahl, Polizei ist informiert durch Strafanzeige


      Ich hoffe nur, dass Sternchen seine Behauptung auch beweisen kann, sonst kann diese Aussage ein teures Nachspiel für ihn haben, wenn der Verkäufer einen Anwalt einschaltet.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • aber doch mal ehrlich, wenn es aus einer sauberen quelle stammen würde, und der VK ein reines gewissen hätte, dann dürfte eine rückabwicklung kein problem sein.

      und die "behauptung" ist keine in sinne von, es ist nur eine vermutung.... wie es ja auch ausgedrückt wurde
    • und die "behauptung" ist keine in sinne von, es ist nur eine vermutung.... wie es ja auch ausgedrückt wurde


      Das spielt so keine große Rolle. Mit dem richtigen Anwalt, wird Sternchen ein ersthaftes und teures Problem bekommen. Man kann viele Vermutungen haben, darf aber nicht alles so öffentlich äußern, wie Sternchen es gemacht hat. Ich darf auch nicht so einfach sagen XY ist Vorbestraft ( auch wenn es so tatsächlich ist ). Nur in ganz wenigen Ausnahmen darf das öffentlich gesagt werden, denn gemäß § 192 StGB kann man sich jedoch selbst bei der der Verbereitung wahrer Tatsachen strafbar wegen Beleidigung, § 185 StGB, machen, wenn sich die Ehrverletzung aus den Umständen der Tatsachenbehauptung ergibt So ähnlich verhält es sich auch hier. Ich kenne nun nicht den genauen Schriftverkehr zwischen Sternchen und dem Verkäufer. Sollte Sternchen jedoch die Strafanzeige als reines Druckmittel für die Rückzahlung benutzt haben, so hat er sich selbst strafbar gemacht, nämlich der Nötigung. Da Sternchen das Radio offensichtlich noch hat, kannst du davon ausgehen, dass das Radio nicht als gestohlen gemeldet wurde. Wäre es in der Datenbank eingetragen, wäre es gleich beschlagnahmt worden.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"