Hallo,
am 07. Oktober bin ich bei einer Auktion Opfer einer Gebotsabschirmung geworden!
Ich hatte diesen Artikel 180414766964 angeboten. Am 07.10, um 20:48:39 gab das Mitglied "alice250309" das für mich sichtbare Gebot in Höhe von 702 Euro ab. Genau 6 Sekunden vor Ablauf (21:40:31) der Auktion zog "alice250309" das Gebot zurück und den Zuschlag bekam der 2. Bieter, das Mitglied "promotor0811" für 496 Euro!!
Ich hatte von solchen Aktionen schon einmal irgendwo gelesen und hatte direkt eine Meldung an Ebay gemacht!
Einige Minuten nach Auktionsende meldete sich "promotor0811" per Mail bei mir und wollte, oh Wunder, das Gerät am nächsten Tag bei mir abholen, weil er in Urlaub fahren möchte. In meiner Auktion war aber nichts von Abholung erwähnt und es wurde natürlich vorher auch nicht angefragt! Ich habe dem Käufer geantwortet, dass ich den dubiosen Vorgang Ebay gemeldet habe und, dass er das Notebook nicht bekommen wird!
Seit Tagen bekomme ich von Ebay Antworten zu allen möglichen Themen nur nicht zu meiner konkreten Frage. Inzwischen erhielt ich nun von "promotot0811" sowohl per Mail, als auch per Einschreiben Drohungen, dass ich das Notebook herausgeben soll, sonst Anwalt!
Ebay hat es nun gestern endlich geschafft mir mitzuteilen, dass gem. §10 Abs. 1 der eBay-AGB ich rechtlich nicht verpflichtet bin den Artikel herauszugeben, da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Gut und schön aber weiß jemand ob dieser Passus auch vor einem Gericht standhalten wird????
Zur Sicherheit habe ich heute eine Strafanzeige aufgesetzt und bringe sie nachher zur Post.
Liebe Grüße
yogi-cat
am 07. Oktober bin ich bei einer Auktion Opfer einer Gebotsabschirmung geworden!
Ich hatte diesen Artikel 180414766964 angeboten. Am 07.10, um 20:48:39 gab das Mitglied "alice250309" das für mich sichtbare Gebot in Höhe von 702 Euro ab. Genau 6 Sekunden vor Ablauf (21:40:31) der Auktion zog "alice250309" das Gebot zurück und den Zuschlag bekam der 2. Bieter, das Mitglied "promotor0811" für 496 Euro!!
Ich hatte von solchen Aktionen schon einmal irgendwo gelesen und hatte direkt eine Meldung an Ebay gemacht!
Einige Minuten nach Auktionsende meldete sich "promotor0811" per Mail bei mir und wollte, oh Wunder, das Gerät am nächsten Tag bei mir abholen, weil er in Urlaub fahren möchte. In meiner Auktion war aber nichts von Abholung erwähnt und es wurde natürlich vorher auch nicht angefragt! Ich habe dem Käufer geantwortet, dass ich den dubiosen Vorgang Ebay gemeldet habe und, dass er das Notebook nicht bekommen wird!
Seit Tagen bekomme ich von Ebay Antworten zu allen möglichen Themen nur nicht zu meiner konkreten Frage. Inzwischen erhielt ich nun von "promotot0811" sowohl per Mail, als auch per Einschreiben Drohungen, dass ich das Notebook herausgeben soll, sonst Anwalt!
Ebay hat es nun gestern endlich geschafft mir mitzuteilen, dass gem. §10 Abs. 1 der eBay-AGB ich rechtlich nicht verpflichtet bin den Artikel herauszugeben, da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Gut und schön aber weiß jemand ob dieser Passus auch vor einem Gericht standhalten wird????
Zur Sicherheit habe ich heute eine Strafanzeige aufgesetzt und bringe sie nachher zur Post.
Liebe Grüße
yogi-cat