Portokosten bei Rückabwicklung mit Poweserseller

    • Portokosten bei Rückabwicklung mit Poweserseller

      Ja hallo,hatte vor einiger Zeit ein paar Schuhe bei Ebay gekauft,Verkäufer ist powerseller.
      Da mir der Artikel nicht gefallen hat schickte ich die Schuhe wieder zurück.
      Die Zahlung lief über PayPal.
      Der Verkäüfer erstattet mir nur die 34,90 für die Schuhe ohne Porto von 5,-.
      Da ich ja den Artikel zurückschicken musste hatte ich ja auch nochmals Portokosten gehabt.
      Ist das rechtens?
      Muss der Verkäufer mir die kompletten kosten erstatten
    • Hallo juergen5968,

      da es sich offenbar um einen Widerruf handelte, hätte der Verkäufer den kompletten Transaktionspreis (Warenpreis + Versandkosten) zurückzahlen müssen. Nach neuester Rechtsprechung hätte er sogar das Porto für den Rückversand übernehmen müssen, obwohl der Warenwert unter 40 EUR liegt.

      Ich verstehe diese "Spielchen" dieser Verkäufer nicht. Neben dem Ärger ("Wutmails" der Kunden, schlechte Bewertung etc.) verliert der Verkäufer auch noch einen Kunden. Gewinn macht der Verkäufer mit dieser Transaktion überhaupt keinen, auch wenn er sich erst einmal die Erstattung der Versandkosten "gespart" hat.

      Da es sich aus meiner Sicht nicht lohnt, wegen unter 10 EUR einen riesen Tanz zu machen, kannst Du Dich bei Deinem Verkäufer mit einer entsprechenden Bewertung bedanken und wirst Deine Schuhe nächstes mal sicherlich woanders kaufen.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Nach neuester Rechtsprechung hätte er sogar das Porto für den Rückversand übernehmen müssen, obwohl der Warenwert unter 40 EUR liegt.


      Hast du dafür ein Link?! Ich kenne das nur unter 40 Euro muss der Käufer die Rückkosten tragen.

      Ich verstehe diese "Spielchen" dieser Verkäufer nicht. Neben dem Ärger ("Wutmails" der Kunden, schlechte Bewertung etc.) verliert der Verkäufer auch noch einen Kunden. Gewinn macht der Verkäufer mit dieser Transaktion überhaupt keinen, auch wenn er sich erst einmal die Erstattung der Versandkosten "gespart" hat.


      Stelle dir mal vor du hast 100 Rücksendungen im Monat, im Schnitt ist der Warenversand 5,00 Euro das macht dann 500 Euro minus würdest du jeden Kunden freiwillig das Rückgeld erstatten?!

      kannst Du Dich bei Deinem Verkäufer mit einer entsprechenden Bewertung bedanken


      Und das ist die falsche Antwort, denn der Verkäufer hat meines erachtens alles richtig gemacht.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Hallo Charmin,

      zunächst einmal der Link: Klick mich!

      Der Rest ergibt sich daraus. Folglich: Der Verkäufer hat dann eben nicht korrekt gehandelt, wenn die Rücksendekosten nicht auch in seinen AGBs geregelt waren. Das trifft auf die meisten Angebote zu. Die Masse der Verkäufer achtet inzwischen auf eine korrekte WRB und aktualisiert diese sehr schnell, wenn sich die Rechtsprechung ändert. An den AGBs wird aber meistens nichts mehr geändert, sowie diese einmal erstellt und online sind. Hier fehlt der Link zur betreffenden Auktion, um diesen Sachverhalt konkret überprüfen zu können.

      Wenn ich Schuhe oder Bekleidung verkaufe, habe ich naturgemäß eine hohe Rücksendequote. Das muss ich in meiner Preisgestaltung berücksichtigen. Und um die Frage zu beantworten: Ja, auch wenn ich Schuhe verkaufen würde, würde ich dem Kunden das Porto ersetzen. Maßstab wären dann für mich die großen Versandhandelshäuser. Ich muss mich mit den Marktführern vergleichen und versuchen besser zu sein. Wenigstens im Service. Mit Sicherheit würde ich dann aber nicht via eBay verkaufen, denn zu verschenken habe ich auch nichts.

      Fazit: Bis jetzt sehe ich keinen Grund, meine Aussagen von heute morgen zu revidieren.

      Kleiner Nachtrag noch: Ich versuche mich prinzipiell gesetzestreu zu verhalten und mein Geschäft nicht auf "windige Tricks" (ich hätte auch Unterschlagung oder Beschiss schreiben können) aufzubauen. Das heißt nicht, dass ich doof bin. Bisher bin ich damit ganz gut gefahren.
      Lord of the Motherboards
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Doppelklicker ()

    • @Doppeldecker

      Ok, dann muss ich mich mal bei dir entschuldigen und ich muss meine WRB schnellstmöglich ändern :-). Als das raus kam war ich bestimmt Kreide holen.

      Trotzdem muss ich sagen, das ich ab Punkto "Stelle dir mal vor..." desgleichen bleibt, natürlich ist das eine reine Meinungssache.

      Es müsste mal der TE schreiben was er denn schon unternommen hatte?!
      Schon mal ne eMail an den Verkäufer geschrieben?!
      Aus eigener Erfahrung weiss ich auch das man bei einer Rückbuchung über PayPal keine zusätzlich z.B. 5,00 Euro eingeben kann, nur weniger...

      Wenn der Verkäufer nämlich ein zuverlässiger PowerSeller sein sollte und wie du "Doppeldecker" schon geschrieben hast würde er auch bestimmt die 5,00 Euro überweisen.
      ICH würde das auch machen aber erst nach einer eMail vom Kunden und da bin ich ehrlich. @Doppeldecker - Ich kann es mir nicht vorstellen das du den Kunden anschreiben würdest und sagst "schicke ruhig den Artikel zurück, die Rücksendungskosten trage ich..."

      Ich hoffe Ihr könnt mich verstehen.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Hallo Charmin,

      @Doppeldecker - Ich kann es mir nicht vorstellen das du den Kunden anschreiben würdest und sagst "schicke ruhig den Artikel zurück, die Rücksendungskosten trage ich..."


      Nee, wie ich schon schrieb: Ich bin gesetzestreu, aber nicht doof! ;) Aber wenn der Kunde schon anfängt rumzumaulen, diskutiere ich nicht. Bei der Geschichte kann man als Verkäufer nur noch gewinnen, wenn seine Rechte respektiert und die Rückabwicklung schnell und unkompliziert vonstatten geht. Vielleicht bestellt der Kunde dann ja mal wieder bei mir und behält seine Sachen!?
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Nee, wie ich schon schrieb: Ich bin gesetzestreu, aber nicht doof! Augenzwinkern Aber wenn der Kunde schon anfängt rumzumaulen, diskutiere ich nicht. Bei der Geschichte kann man als Verkäufer nur noch gewinnen, wenn seine Rechte respektiert und die Rückabwicklung schnell und unkompliziert vonstatten geht. Vielleicht bestellt der Kunde dann ja mal wieder bei mir und behält seine Sachen!?


      Ich wusste doch das wir uns verstehen, genau meine Meinung ;-).

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Ich zitiere mal aus dem von Doppelklicker angegebenen Link:

      Online-Händler aufgepasst! Wer derzeit in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat, wie dies auch in der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen ist, geht ein nicht unerhebliches Abmahnrisiko ein, sofern dieser Punkt nicht auch noch zusätzlich in Form von AGB geregelt wird.


      Daraus würde ich schliessen, dass die Kosten für die Rücksendung durchaus dem Kunden auferlegt werden können, wenn man es handwerklich richtig macht.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)