Kann Käufer versicherten Versand verlangen ?

    • Kann Käufer versicherten Versand verlangen ?

      Hallo Leute, hier gebe ich euch mal ein Thema, bei dem ich auf rege Diskussion und sinnvolle Antworten hoffe:

      Ein privater Verkäufer verkauft ein hochwertiges Kleidungsstück, bietet aber nur unversicherten Versand als Päckchen an.

      zur Auktion

      Dem Bewertungsprofil ist zu entnehmen, dass dieser Verkäufer zweimal die Ware wohl nicht versendet hat, oder diese zumindest als unversicherte Sendung nicht angekommen ist.

      Daraufhin hat der Käufer mit einer E-Mail über eBay an den Verkäufer angefragt, ob er diesen Artikel bitte gegen Aufpreis versichert versenden kann und dementsprechend eine erneute/abgeänderte Zahlungsinfo mit dem Gesamtbetrag hierfür absenden kann.

      Der Verkäufer reagiert nicht auf die Mail. Der Käufer möchte den Artikel unbedingt haben, da er zu einem sehr geringen Preis ersteigert wurde, hat aber nun Angst, dass der Verkäufer sagt, er habe es abgeschickt, es kommt aber nie an, was bei angegebenem unversicherten Versand leider nicht nachzuweisen ist.

      Was würdet ihr machen ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nun - erst einmal versuchen, die Telefonnummer zu ermitteln um den VK einfach mal anzurufen.

      Ansonsten es einfach drauf ankommen lassen - das Risiko ist überschaubar: € 9,29
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Ansonsten es einfach drauf ankommen lassen - das Risiko ist überschaubar: € 9,29


      Hier geht es nicht um den Geldeinsatz, der ist hier tatsächlich sehr gering. Der Artikel dürfte aber neu einen Wert von über 120 Euro gehabt haben. Demnach wäre ein versicherter Versand sinnvoll, damit das Teil auch da ankommt wo es hin soll und man sicher sein kann, dass der Verkäufer es auch tatsächlich abgeschickt hat. Ich könnte verstehen, wenn der VK hier sehr verärgert ist, denn es war ein Schnäppchen, wie man es nicht mehr so oft bei eBay ergattern kann, leider hat der VK eine schlechte Überschrift gewählt, was ein Grund für den geringen Preis sein dürfte ;)

      Der Käufer will es nicht drauf ankommen lassen!

      Nun wäre ein Alternative, den Versandbetrag von 6,90 Euro für ein versichertes Paket der DHL statt der 3,90 Euro für das angegebende DHL Päckchen, welches unversichert wäre zu überweisen und nochmals per Mail darauf hinzuweisen, dass man den versicherten Versand möchte.

      ABER: Liest der VK die Mail ? Schickt er es dann tatsächlich versichert ? Kann man das verlangen und kann man davon ausgehen, dass der VK vor Verschickung durch den abweichenden Betrag und/oder die Mail davon in Kenntnis gesetzt wurde ?

      Was wenn nicht ? Könnte man den Verkäufer dann darauf festnageln, oder kann dieser das Teil trotzdem als Päckchen verschicken und bei Verlust oder auf so einfach die überschüssigen 3,00 Euro zurückzahlen, da er eben nur den unversicherten Versand angegeben hatte ?

      Meiner Meinung nach entstünde dem VK kein Nachteil, die Kosten werden erstattet und ob er nun ein Päckchen oder ein Paket aufgibt kann ihm eigentlich egal sein. Stutzig macht den Käufer eben das Bewertungsprofil und dass keine Reaktion auf Mails passiert.

      Bisher gehen wir mal davon aus, dass keine Telefonnummer ermittelt werden kann. Aber der Vorschlag ist gut und wird geprüft :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wenn der Verkäufer nur unversicherten Versand angeboten hat, ist dies auch Vertragsbestandteil. Du kannst den Verkäufer höflich bitten, gegen entsprechenden Aufpreis natürlich, den Artikel versichert zu verschicken. Zwingen kannst du ihn nicht.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Nun ist es so, dass das Transportrisiko beim Käufer liegt - sobald der VK das Paket/Päckchen abgeschickt hat (dies gegebenenfalls nachweisen kann) ist er aus dem Schneider - zunächst einmal ist es auch egal, ob er versichert oder unversichert sendet.

      Solange der VK einen versicherten Versand auch nicht zusagt, ändert sich an der Lage nichts.

      Es gibt auch keinen Rechtsanspruch für den Käufer auf einen versicherten Versand, er hat die Versandbedingungen mit der Abgabe seines Gebotes akzeptiert.

      Also ist der Käufer auf das Wohlwollen des VK angewiesen. Stellt dieser sich quer oder reagiert er gar nicht auf die Kommunikationsversuche des Käufers, entbindet dieses Verhalten den Käufer dennoch nicht von der Pflicht, den vereinbarten Preis plus die Kosten für den unversicherten Versand zu zahlen.
      Oder eben abholen ;)

      Insofern bleibt dem Käufer keine Wahl - er muss es drauf ankommen lassen - es sei denn, er kann mit dem VK eine andere Vereinbarung erzielen - dazu muss er ihn aber erst einmal erreichen ...
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    • Es gibt auch keinen Rechtsanspruch für den Käufer auf einen versicherten Versand, er hat die Versandbedingungen mit der Abgabe seines Gebotes akzeptiert.


      ist das wirklich so? Schließlich zahlt der Käufer und wer die Musik bezahlt, darf doch wohl bestimmen welches Lied gespielt wird, oder? ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Original von Stubentiger
      ist das wirklich so? Schließlich zahlt der Käufer und wer die Musik bezahlt, darf doch wohl bestimmen welches Lied gespielt wird, oder? ;)


      Im Grunde kann ich verstehen, dass eine Weigerung des VK ärgerlich ist und an sich auch nicht sehr nachvollziehbar, weil es ja im Grunde kein Mehraufwand für den VK ist ...

      Aber rein von der vertragslogik her: Wenn jemand auf eBay einen blauen Ball anbietet, hat der Höchstbietende auch keinen Anspruch auf beispielsweise einen roten Ball ...

      Warum sollte es bei der Versandart anders sein? Sie ist schliesslich genauso Bestandteil des Angebotes, auf das der Käufer geboten hat.
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    • ist das wirklich so?


      Ja, das ist wirklich so. Du kannst als Vertragspartner nach Abschluss des Vertrages nicht die Vertragsbedingungen einseitig ändern!

      Allerdings verstehe ich auch nicht, warum sich der Verkäufer so ziert, wenn er denn ehrliche Absichten hätte. Aber er hat ja gar nicht reagiert. Vielleicht ist er ja gar nicht da, sondern noch im Urlaub? Es sind Ferien! Wäre doch nicht das erste Mal, dass Bieter oder Verkäufer während und nach Ablauf der Auktion nicht erreichbar wären. Also am Besten erst Aufregen, wenn wirklich etwas schief gegangen ist.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • RE: Kann Käufer versicherten Versand verlangen ?

      Dann bliebe hier noch die Abholung, die ja als Versandmöglichkeit angeboten wird, da gibt es ja verschiedene Transportunternehmen, die das anbieten, bzw muss man sich halt ausrechen, wie weit der Weg ist, und ob es einem das Risiko kein Päckchen zu bekommen wert ist, dafür etliche Km zu fahren :D

      Aber wenn Abholung angeboten wird, muss man ja auch bereit sein, einen Termin auszumachen und dafür muss der Vk ja auch erstmal errreichbar sein :rolleyes:

      ansonsten fragt man sich ja wirklich, warum noch jemand bei dem was kauft?

      toolhaus.org/cgi-bin/negs?User…&Dirn=Received+by&FPos=ON :rolleyes:
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    • RE: Kann Käufer versicherten Versand verlangen ?

      Update: Käufer hat den versicherten Versand bezahlt und nochmals per Mail darum gebeten. Verkäufer hat heute ohne darauf zu antworten den Artikel verschickt (Versandnachricht von eBay).....

      Mal sehen, ob der Artikel ankommt und wie :D
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    • RE: Kann Käufer versicherten Versand verlangen ?

      soso...der Artikel ist da und wurde wie gewünscht versichert als Paket versendet :D

      Der VK hat sich weder per Mail noch sonstwas gemeldet, aber die Ware ist einwandfrei...schade, hätte er einen Mucks gelassen, hätte der Käufer sich einige Nerventees erspart.

      Trotz allem ist die eigentliche Frage noch nicht geklärt.....oder doch ?

      Bleibt es tatsächlich in der Hand des VK ? Ein Käufer kann dochsollte doch durch Ausgleichszahlung zumindest verlangen/können, dass der Versand versichert erfolgt, denn natürlich haftet der (hier private) VK in diesem Falle auch nicht, aber so hat K wenigstens noch 1. den Versendungssstatus und 2. eine Chance bei Verlust selber gegen das Versandunternehmen vorzugehen.

      Sollte es tatsächlich rechtlich nachweisbar sein, dass der VK dem nicht nachgeben muss, warum ist das dann so, bzw. wo finde ich diese rechtliche Auffassung ? Also wie könnte der VK das Begehr ablehnen und worauf dann rechtlich berufen ? Ist es tatsächlich die Vertragslage, die hier zum Tragen kommt ?

      Wenn ja, dann sollte zumindest in der eBay AGB hierzu was geändert werden (meiner Meinung nach). Denn ein Käufer sollte zumindest das Recht auf ein wenig Sicherheit haben, wenn er bereit ist, hierfür auch mehr zu zahlen. Ansonsten kann ein VK mit bösen Absichten immer durchkommen indem er einfach keinen versicherten bzw. nachweisbaren Versand anbietet. Böse Sache das..... :rolleyes:
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    • Der Beitrag ist zwar schon älter...

      engelchen schrieb:

      Bleibt es tatsächlich in der Hand des VK ? Ein Käufer kann dochsollte doch durch Ausgleichszahlung zumindest verlangen/können, dass der Versand versichert erfolgt, denn natürlich haftet der (hier private) VK in diesem Falle auch nicht, aber so hat K wenigstens noch 1. den Versendungssstatus und 2. eine Chance bei Verlust selber gegen das Versandunternehmen vorzugehen.
      Allerdings muss der VK nicht dem versicherten Versand zustimmen. Sollte er dies aber nicht tun, haftet er selbst, da der Käufer eine Anweisung bezüglich des Versandes angeben darf [BGB §447 (2)] und dieser Anweisung darf er nus aus wichtigem Grund nicht nachgeben. (Wenn er Päckchen angibt müsste er also auch Paket annehmen, oder versendet es als Päckchen auf eigene Kappe).

      ich zitiere noch aus einem Urteil: "Das Landgericht Coburg hat nun klargestellt, dass der Käufer, da er das
      Transportrisiko trägt, bestimmen darf, dass der Versand versichert
      erfolgen muss. "

      Quellen: BGB, dejure.org/gesetze/BGB/447.html, lampmann-behn.de/lbr-blog/2009…ers-beim-versendungskauf/

      ich denke doch mal, dass dieses Thema auch in Zukunft interessant sein wird und hoffe, dass auch andere auf diesen Thread aufmerksam werden.

      PS: Wenn ich micht ganz irre, kann man aus "Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung
      erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung
      ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden
      verantwortlich." auch ableiten, dass der Verkäufer, wenn z.b. ein Paket für 6,90€ bezahlt wurde und nur als Päckchen für 3,90€ zugestellt wird der Käufer die 3€ Differenz verlangen könnte?
    • Das war doch auch eigetlich immer Konsens, dass ein K auch "höherwertigen" Versand verlangen kann (und natürlich auch bezahlt), alleine wegen der Gefahr des "auf dem Transportweg verloren gegangen" - also Paket anstatt Päckchen etc

      "Minder"wertigen versand kann er allerdings nicht verlangen (und ggf. darauf hoffen, dass der VK haften muss bei Verlust). Fragen ja, aber ohne Mecker wenn tatsächlich nix ankommt....
    • monza30 schrieb:

      Das war doch auch eigetlich immer Konsens, dass ein K auch "höherwertigen" Versand verlangen kann (und natürlich auch bezahlt), alleine wegen der Gefahr des "auf dem Transportweg verloren gegangen" - also Paket anstatt Päckchen etc

      "Minder"wertigen versand kann er allerdings nicht verlangen (und ggf. darauf hoffen, dass der VK haften muss bei Verlust). Fragen ja, aber ohne Mecker wenn tatsächlich nix ankommt....

      Evt. OFF-T aber:
      Monza, du verkaufst nicht viel auf EPay, oder?
      Wie oft hatte ich: "Das geht doch als Warensendung"!
      Meine wahrheitsgemäße Antwort:
      "Klar geht das, aufgrund der Gewichtsstaffelung müßten sie mir zu den 1,45€/Brief dann bitte noch zusätzlich 20ct+ für die Warensendung überweisen, dann bin ich gerne bereit nach ihren Wünschen zu versenden."
      Das Blöde Gesicht am anderen Ende der Leitung hätte ich gerne (mehr als einmal) gesehen :lach:

      Ich poste die Wahrheit, nichts als die Wahrheit und diese ist mir mehrfach ins Postfach geflattert!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Natürlich kann der K es verlangen, dass versichert Versendet wird. Macht man es nicht hat man unter Umständen die A..karte.
      Klar ist uns das bekannt, Aber ich denke schon, das wie ebayer schreibt, dass es schon noch einige gibt, die eben nicht wissen, dass sie dan unter umständen selbst wieder haften.
      Ich habe auch immer nur versicherten versand angeboten. Ich hab mich nie aufDisskussionen wie "das geht aber auch billiger" eingelassen.
    • stümmet... ich hab zwar früher einiges verhökert, weil ich über einen ziemlich grossen Bücherbestand verfüge, aber als es immer blöder wurde, hab ich es seinlassen. Nach mehreren Jahren Pause habsch getz mal wieder ne Auktion gemacht (zwei Aussenborder kannste aufem TM schlecht verhökern).

      Ich mach lieber TM.... da kannste noch mit Leuten reden, kannst feilschen ("wat? 10€??? Ich geb 3...." "Ok... dann kostet es 11" "??? Du musst billiger werden!!!" "Wieso? Wo steht dat????") :D

      Und mit Versandkosten brauchste auch nicht aufpassen, Material zum einpacken kommt täglich ins Haus - als Westfälische Rundschau :lach:
    • Wie war das nochmal: entweder man verkauft Ware, wo man den versicherten Versand locker einpreisen kann, oder man entsorgt den Müll gleich ohne Umwege. (frei nach Löschi)

      Weiß jemand, wenn ich kostenlosen Versand anbiete, bekomme ich automatisch 5 Sterne bei "Versand- und Verpackungskosten" wenn ich dann mal schlechter bewertet werde, ändert sich die Anzeige? Also wenn das Verhältnis positiv ist, z.B.: 10 x 5* und dann 2 x 4*, ist das Verhältnis 10-2, habe ich dann immer noch alle Sterne voll?
    • vanvog schrieb:

      Wie war das nochmal: entweder man verkauft Ware, wo man den versicherten Versand locker einpreisen kann, oder man entsorgt den Müll gleich ohne Umwege. (frei nach Löschi)

      Weiß jemand, wenn ich kostenlosen Versand anbiete, bekomme ich automatisch 5 Sterne bei "Versand- und Verpackungskosten" wenn ich dann mal schlechter bewertet werde, ändert sich die Anzeige? Also wenn das Verhältnis positiv ist, z.B.: 10 x 5* und dann 2 x 4*, ist das Verhältnis 10-2, habe ich dann immer noch alle Sterne voll?
      warum schaust Du nicht einfach bei Ebay nach?

      news.ebay.de/showitem&id=1467


      Bieten Sie kostenlosen Versand, PayPal und die eBay-Kaufabwicklung an
      • Ab dem 25. Oktober 2010 erhalten alle Angebote, die mit kostenlosem Versand angeboten und über die eBay-Kaufabwicklung mit PayPal bezahlt wurden, automatisch 5 Sterne für „Versand- und Verpackungskosten“.
      • Nur mit PayPal und der eBay-Kaufabwicklung können wir prüfen, dass der Käufer tatsächlich keine Versand- und Verpackungskosten bezahlt hat.
      • Käufer können die automatisch vergebenen 5 Sterne nicht ändern, wenn sie mit PayPal und über die eBay-Kaufabwicklung bezahlt haben.
      Was ist mit Angeboten, die mit kostenlosem Versand angeboten, aber nicht mit PayPal bezahlt werden?
      • Neben PayPal können Sie natürlich auch andere Zahlungsmethoden anbieten.
      • Bezahlen Käufer nicht mit PayPal, aber trotzdem über die eBay-Kaufabwicklung, erhalten auch diese Angebote 5 Sterne im Bereich „Versand- und Verpackungskosten“, Käufer können diese Sterne jedoch im Nachhinein ändern, da wir nicht überprüfen können, ob auch tatsächlich keine Versand- und Verpackungskosten berechnet wurden.