Hallo,
mal was ganz anderes, es geht um folgendes:
Mein Kollege "A" hat Kollege "B" sein Handy ausversehen "zerstört", wie genau kann ich jetzt nicht sagen...
Kollege "B" hat natürlich über Kollege "A"s Versicherung den ganzen ablauf erledigt.
Versicherung schrieb zu Kollege "B" das er ein neues Handy bekommt und ca. 250 Euro.
Ein Monat später schreibt die Versicherung das die 250 Euro ein versehen waren und er soll Bitte das Geld zurück überweisen. So wie es meistens im Leben ist, Kollege "B" arbeitslos geworden und hat auch die 250 Euro nicht mehr zur Verfügung.
Meine Frage: Darf bzw, kann die Versicherung einfach so das Geld wieder zurück verlangen, immerhin war das ein Fehler der Versicherung.
Vielleicht kann einer von weiterhelfen.
Mfg. David
mal was ganz anderes, es geht um folgendes:
Mein Kollege "A" hat Kollege "B" sein Handy ausversehen "zerstört", wie genau kann ich jetzt nicht sagen...
Kollege "B" hat natürlich über Kollege "A"s Versicherung den ganzen ablauf erledigt.
Versicherung schrieb zu Kollege "B" das er ein neues Handy bekommt und ca. 250 Euro.
Ein Monat später schreibt die Versicherung das die 250 Euro ein versehen waren und er soll Bitte das Geld zurück überweisen. So wie es meistens im Leben ist, Kollege "B" arbeitslos geworden und hat auch die 250 Euro nicht mehr zur Verfügung.
Meine Frage: Darf bzw, kann die Versicherung einfach so das Geld wieder zurück verlangen, immerhin war das ein Fehler der Versicherung.
Vielleicht kann einer von weiterhelfen.
Mfg. David
Ich bin wieder da :-)