Dreiecksbetrug?

    • Dreiecksbetrug?

      Hallo,

      ich bin neu hier und habe meine erste problematische Verkaufssituation, wo ich alleine nicht mehr durchblicke.

      ich betreibe seit ein paar Monaten ein Nebengewerbe, indem ich bei Ebay gebrauchtes Playmobil verkaufe. Bisher konnte ich alle ggf. auftretenden Probleme durch gute Kommunikation mit dem Kunden lösen.

      Jetzt habe ich vor ca. einem Monat eine Eisenbahn für ca. 90,-€ verkauft. Nachdem nicht gezahlt wurde, habe ich mehrfach gemahnt (ohne Reaktion) und das Ganze schließlich bei Ebay als nicht bezahlt gemeldet.

      Daraufhin kam sinngemäß als Antwort: "Schade, dass Sie sich nicht erst bei mir gemeldet haben, das Geld müsste schon auf ihrem Konto sein".

      Ich habe daraufhin erneut versucht, mit dem Kunden in Kontakt zu treten (Frage nach Datum der Überweisung...ich sehe meine Kontoauszüge gerne noch mal durch...), aber es kam nichts.

      Nähere Recherche ergab:
      - Die E-Mail Adresse ist ungültig
      - Die Adresse ist nicht im Telefonbuch
      - Unter der angegebenen Handy-Nummer ist keiner erreichbar
      Jeder einzelne Punkt ist für sich gesehen erklärbar, aber zusammen macht es mich stutzig.

      Ich habe mehrfach versucht, mit dem Kunden in Kontakt zu treten - vielleicht hat er ja auf ein falsches Konto überwiesen - vergeblich.

      Nach einer Woche war ich es leid, und habe gestern eine Rückerstattung der Gebühren bei Ebay angeklickt - mit Erfolg und das Thema abgehakt.

      Jetzt kommt die große Überraschung: Heute kommt genau der betreffende Betrag auf mein Konto - mit dem Betreff "Zug" - weiter nichts.

      Der Clou: Die Überweisung kommt von einer ganz anderen Dame, die nichts bei mir gekauft hat, aus einer Stadt, die mehrere 100km von der anderen Adresse entfernt ist....

      Das kommt mir alles recht seltsam vor. Im ersten Moment habe ich überlegt die Eisenbahn zu verschicken, fragt sich nur wohin. Der ursprüngliche Käufer hat meines Erachtens nichts bezahlt.

      Bei einer Recherche über Ebay Betrugsmethoden habe ich den sogenannten Dreiecksbetrug entdeckt - hab natürlich keine Nachweise, dass das wirklich so ist.

      Was ist am sinnvollsten? Die Bank fragen, ob man die Kontaktdaten der Dame, die überwiesen hat, rauskriegen kann, und mit ihr Kontakt aufnehmen? Den Betrag einfach ungefragt zurück überweisen (scheint mir am sinnvollsten und einfachsten)? Hat noch jemand andere Ideen? Was könnten da noch für Fallen lauern, auf die ich reinfallen kann?

      Auktionsnummer ist 110438528406, ich weiß aber nicht, ob man die überhaupt noch im Internet finden kann, in meiner Ebay-Oberfläche finde ich sie nicht mehr, nur noch über den Turbo Lister.
    • Hallo kim,

      eigentlich erkläre ich mich als ehrliche Haut. Aber nach dieser Vorgeschichte würde ich erst einmal gar nichts machen. Warte einfach einmal ab, ob und wann sich der "Überweiser" bei Dir meldet. Sollte er sich melden, was anzunehmen ist, dann lasse ihn auch erst einmal 1 -2 Tage schmoren. Auf keinem Fall würde ich das Geld auf irgendein Dir noch bekanntzugebendes Konto überweisen. Ich würde mir den Kontoauszug greifen und mit diesem zu Deiner Bank gehen und den Banker bitten, die betreffende Buchung zurückzubuchen.

      Wenn Du einfach nur Deinen Frieden haben willst und die Sache erledigt wissen willst, dann wartest Du auf garnichts und gehst wie erklärt gleich zu Deiner Bank.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • @kim

      Hier das eBay-Angebot:

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110438528406

      Es ist aufgrund der Schilderungen nicht eindeutig, ob du rechtswirksam vom Vertrag zurückgetreten bist. Rechtlich ist eine Mahnung mit Fristsetzung und die Erklärung des Rücktritts wegen Nichtzahlung erforderlich. Das muß gegebenenfalls nachweisbar sein. (Z.B. Einschreiben/Rückschein.)

      Es ist nach meiner Erfahrung nicht ungewöhnlich, daß Zahlungen von Käufern durch Dritte erfolgen. Immer wieder gibt es auch Käufer, die kurzfristig mehr kaufen als sie zahlen können.

      Im konkreten Fall ist es vermutlich die richtige Entscheidung, den Betrag durch die Bank zurückschicken zu lassen. Die Überweisung ist nicht eindeutig dem Kauf zuzuordnen.

      Einen sogenanten Dreiecksbetrug halte ich bei diesem Artikel eher für unwahrscheinlich.

      Ein Tipp: Sieh dir mal an, was der Käufer in den letzten Monaten noch so alles bei eBay gekauft oder verkauft hat. Dazu bietet sich das Tool Goofbay an. -> eBay Bid History bzw. eBay Seller History. Vielleicht finden sich da weitere Auffälligkeiten.

      goofbay.com/ebay_tools.html
    • Erst mal vielen Dank für eure Antworten.

      Mit zurück überweisen war auch gemeint, dass ich auf genau das Konto zurück überweise, von dem es gekommen ist.

      Ich glaube, ich schlafe erst mal drüber, und gucke, ob sich jemand meldet.

      Das größte Problem, das ich habe, ist denke ich, dass ich nicht aktiv mit jemand in Kontakt treten kann, um das Problem zu lösen.

      Das mit dem vom Kaufvertrag zurück treten, habe ich in der letzten halben Stunde in eurem Forum auch gelesen.

      Ich dachte, eigentlich reicht es, wenn man die übliche Ebay-Abwicklung macht und der Kunde nicht reagiert? Was ist mit Verkäufen von Artikeln, die z.B. nur 10,-€ oder gar 2,-€ kosten? Das steht in keinem Verhältnis zu einem Einschreiben. Reicht da auch ein E-Mail?

      Ich werde dem jetzigen Kunden wohl konkret was Schriftliches zukommen lassen müssen. Das mit der anderen Überweisung ist schon komisch. Wofür kann ich ihm für eine Frist setzen? Dass er bezahlt? Dass er eine angeblich schon vor längerem gemachte Zahlung nachweist?
    • @kim

      In der Praxis würde ich bei Artikeln unter 100 Euro auch auf eine Mahnung/einen Rücktritt per Einschreiben verzichten. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein Kunde klagt ist ja gering.

      Möglicherweise reicht einem Gericht auch ein dokumentiertes Mahnverfahren über die Mailfunktion von eBay. Anwälte würden aber trotzdem wegen des besseren Nachweises auf den Postweg verweisen.
    • Ich würde auf die letzte Mail antworten (dass Du dich erst mit dem Käufer in Verbindung hättest setzten sollen). Diese muss ja beantwortbar sein.

      Dann würde ich fragen, wie das mit der Adress und Namensabweichung zu Stande kommt. Wenn Du keine gleichwertige oder ähnliche Auktion eingesetzt hattest, dann muss das Geld ja irgendwie in Verbindung zur Auktion stehen.

      Nach den neuen AGB der Banken ist das Geld ja nicht mehr vom Überweiser zurückzuholen. Wenn der Käufer also nun gezahlt hat, dann wird er seine Ware auch haben wollen und sich folglich bei dir melden.

      Also wie gesagt erstmal nichts machen und ein bis zwei Tage warten. Dann die E-Mail senden und wieder warten. Da wird dann schon was kommen....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Diese Nachricht habe ich über das Ebay-Nachrichtensytem beantwortet - mit der Rückfrage, wann sie denn überwiesen habe (um meine Kontoauszüge noch mal zu durchstöbern oder ggf. auf die Überweisung zu warten).

      Es kam keine Antwort.

      Zwei Tage später habe ich versucht, eine PM zuschreiben - Erfolg: gmx meldet, die E-Mail Adresse sei ungültig.

      Parallel habe ich etliche Male versucht, die angegebene Handy-Nummer anzurufen - das Handy ist permanent aus.

      Das kam mir wie gesagt schon etwas unseriös vor - sagen wir Rubrik schwieriger Kunde, aber noch keinen Verdacht auf Betrug.

      Als dann eine Überweisung von jemand ganz anders kam, kam mir das Ganze nach dem Vorspiel doch sehr merkwürdig vor, und ich hab angefangen zu recherchieren, was faul sein könnte (beweisen kann ich es nicht), und bin auf diese Geschichte Dreiecksbetrug gestoßen. Das bedeutet, jemand kauft etwas, veranlasst (mit oder ohne dessen Wissen) jemand anderes, das Geld zu bezahlen, man verschickt die Ware und der Zahler (jemand anders als der Empfänger) fordert - zu Recht - sein Geld zurück.

      Wie gesagt, die Herrschaften wohnen mehrere hundert Kilometer auseinander und sind beide nicht erreichbar.

      Auf der Überweisung stand nur "Zug", kein Stichwort Ebay, kein Ebayname, keine Auktionsnummer, nichts. Mit tatkräfiger Unterstützung meines Bankers habe ich jetzt zurück formuliert: Zug? Nicht zuzuordnen. Bitte genauere Angaben!

      Der anderen Kundin werde ich die Tage ein Einschreiben schicken, bin nur heute abend zu müde dazu.

      Ich versuche im Moment, mich korrekt zu verhalten, so dass das in beiden Fällen passt, egal, ob Kunden da einfach nur schwierig sind oder ob wirklich ein Betrug vorliegt. Eure Antworten haben mir dabei sehr weitergeholfen.
    • Ich hab mit dem Einschreiben noch ein Poblem: In der Kundenadresse steht nur ein Nachname - kein Vorname, keine Anrede Herr/Frau.

      Den Vornamen kann ich allenfalls aus der (ungültigen) E-Mail-Adresse erraten - aber das ist sonst oft genug z.B. der Ehepartner und nicht die eigentliche Anschrift.

      Gibt es noch irgendwo im Netz ein Adressverzeichnis, über das man den Namen rauskriegen kann? Teleauskunft habe ich schon versucht, das ergibt nichts.

      Ich kann das Einschreiben doch schlecht nur an den Nachnamen schicken.... Wenn nichts hilft, muss ich den Namen der E-Mail-Adresse nehmen.