Ware nicht geliefert

    • Ware nicht geliefert

      Hallo,

      bin neu hier im Forum und ich hoffe, das ich hier in der Richtigen Rubrik gelandet bin

      Also: ich habe Anfang letzten Monats eine Levis Hose ersteigert. Geld ging natürlich direkt raus.

      Problem ist nun, die Gegenseite ignoriert völlig meine Nachrichten + Ware ist natürlich nicht angekommen.

      Nun habe ich ja "nur" die Kontodaten, die mir persönlich ja nun, erstmal, nicht wirklich weiterhelfen.

      Ist es erlaubt (ich hab so auf Anhieb nichts gefunden) das ich zb einen anderen Ebayer anschreibe, habe da auch schon wen im Auge, hat der guten Person was Verkauft, also hat er die Adresse, und er mir die Adresse gibt, so das ich ggf. via Telefonbuch an Ihre Nummer komme und durchrufe?!

      Oder soll ich direkt mit KTO + Ebayname + Emailadresse zur Polizei und Anzeige erstatten wg. Betrug?

      Ich hab den Fall zwar Ebay gemeldet, aber ich denke, da es nicht über Paypal ging, wird ebay da nicht viel machen.

      Ganze ist nun knapp 30Tage her.

      Wenn man mir hier Infos darüber liefern könnte wär ich sehr Glücklich

      Danke
    • RE: Ware nicht geliefert

      Willkommen im Forum!

      Bitte gib einen Link zur Auktion an!

      Nun habe ich ja "nur" die Kontodaten, die mir persönlich ja nun, erstmal, nicht wirklich weiterhelfen.


      Du hast die Adressdaten. Was erhoffst du dir mehr?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Huhu

      Auktion

      Das ist die Auktion.


      Leider habe ich bei den KTO Daten nur den Nachnamen. Ich weiß die Region (ungefähr) wo er wohnt, klar könnt ich nun stundenlang DasOertliche.de bemühen, aber mit den kompletten Daten wäre es einfacher.

      Was ich mir davon erhoffe? Naja wenn ich da anrufe das er mir rede und antwort steht .. ggf. erstmal nen "normaler" Brief mit bitte um die Ware.

      Okay das sind zwar "nur" 19Euro, aber, da ich nur Krankengeld bekomme zur Zeit, ist das ne Menge geld für mich, daher bin ich auch erpicht drauf die Ware oder das Geld wieder zu bekommen.

      Außerdem finde ich das arg Dreist jemanden zu bescheißen ;)

      Grüßle
    • aber mit den kompletten Daten wäre es einfacher.


      Du hast doch die kompletten Kontaktdaten von ebay erhalten. Solltest du damit keine Telefonnummer ermitteln können, schicke ein Einschreiben an den Verkäufer mit einem konkreten Datum als Frist zur Lieferung (10-14 Tage).

      Danach sehen wir weiter.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Du bekommst von ebay immer eine Mail nach Ende der Auktion mit allen Kontaktdaten. Ist dir das noch nie aufgefallen? Wie willst du sonst den Kaufvertrag abwickeln? Was hast du mit der Mail gemacht? Du solltest mit solchen wichtigen informationen sorgfältiger umgehen.

      Du kannst diese aber auch noch später anfordern: shop.ebay.de/ebayadvsearch/__W…typeZ9?_rdc=1#ContactInfo
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    • Hi,

      die Mail ist noch da, da mach ich mir keinen Kopp drum.

      Nur ich hab sie nicht gelesen, weil: Ich war ja der Käufer, ergo interessierten mich nur die Kontodaten und die kann ich ja übers Ebay-Interface recht simple abfragen.

      Aber ja .. gerade in der Mail die Daten gefunden .. ist mir echt noch nie Aufgefallen.

      Leider ist die Telefonnummer nicht bei .. egal Brief geht dann auch erstmal :)

      Danke dazu erstmal :)

      Nun zur anderen Sache, wenn die sich, warum auch immer, nun krampfhaft weigert mir die Ware / Geld zu schicken .. einfach zur Polizei juckeln und anzeige wg. Betrug machen?

      Grüßle

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bomba ()

    • Dann ist das ja geklärt.

      Aber mal ernsthaft: Wenn du blind an Leute Geld überweist, deren Identität du nicht kennst, dann muß du dich nicht wundern, daß auch mal etwas schiefgeht. Du solltest wenigstens die grundlegendsten Sicherheits-Regeln beachten. So ist das geradezu fahrlässig.

      Nun zur anderen Sache, wenn die sich, warum auch immer, nun krampfhaft weigert mir die Ware / Geld zu schicken .. einfach zur Polizei juckeln und anzeige wg. Betrug machen?


      Das ist nun aber ein unwahrscheinliches Szenario. mit welcher Begründung sollte sich der Verkäufer weigern?

      Mache erst mal die obigen Schritte, dann sehen wir weiter.
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    • Naja .. klar wenn du es so siehst, keine Frage. In gewisserweise läuft es "auf Vertrauen".

      Aber andereseits: Bei ebay liegen die Daten ja, die Notfalls von der Polizei erfragt werden kann. Es ist ja ein rechtskräftiger Vertrag.

      Ist ja im Endeffekt nichts anderes als ob ich nun bei Ebay was kaufe und "blind" überweise oder in einem andern Onlineshop.

      Nur weil ich Name + Anschrift habe (bzw in Erfahrung bringen könnte) wird es ja nicht "unblind" dadurch.

      Außerdem glaube ich an das Gute im Menschen .. ich dachte nicht das mir 19Euro soviel Terror bringen ..

      Und Ansich nutz ich sogar nur noch PayPal .. das war leider die goldene Ausnahme .. Aber naja man lernt ja meistens nur draus wenns dann mal schiefgelaufen ist ;)

      Tjoa warum sollte es ein unwahrscheinliches Szenario sein? Ich finds schon komisch das er sich seid über einen Monat nicht meldet .. aber wohl noch andere Aktivitäten bei ebay hat/hatte. nich viele aber immerhin.

      Wie gesagt, ich seh es nicht als "blindes" Überweisen, wie gesagt, Daten sind ja bei ebay komplett hinterlegt und geprüft (hoff ich ;)) und es war ja kein "neuer Ebayer", wo ggf. die Prüfung noch nich stattgefunden hat. Hat ja augenscheinlich schon nen paar mal ganz gut mit ihm geklappt.

      Aber okay .. ham draus gelernt ;) So ist es ja nicht. Wenns schiefgeht .. auch wenns schade ist, sinds nur 20 Euro, und nich bei anderen 200-300Euro Lehrgeld :)

      Grüßle
    • Hallo bomba,

      offensichtlich hast Du wirklich "blind" gekauft. Dein Verkäufer hat in den letzten 12 Monaten bei 94 bewerteten Transaktionen 5 negative Einträge kassiert. Dabei waren mehrere Transaktionen, bei denen der Verkäufer nicht geliefert hat. Da sprichst Du von Vertrauen? Ich denke, das Geld kannst Du abschreiben. Du solltest den Verkäufer jedoch trotzdem negativ bewerten, in der Hoffnung, das andere eBayer die Bewertungen lesen, bevor sie kaufen wollen.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Doppelklicker ()

    • Hi,

      jo .. die 5 Bewertungen sind aber leider 2 Aktuelle dabei (die sind nach dem Kauf entstanden), wären die vorher gewesen hätt ich 100% da nicht gekauft ;).

      Und wenn man die anderen 3 Bewertungen liest, ist einer dabei wg. mangelhafter Ware, und ein Käufer / Verkäufer ist entäuscht.. was alles heißen kann.

      Nur einer bemägelt das Geld. .. klar .. hätte ich stutzig werden können .. aber naja .. Bin halt davon ausgegangen, das man bei gut 97-98%, die er zu dem Zeitpunkt hatte, vertrauenswürdig sein könnte.

      Vorallem Fehler passieren immer wieder mal, und man sieht ja nur die Bewertungen und nicht was drauß geworden ist ..

      Naja hab gelernt, sowas passiert mir, hoffentlich, nicht noch mal wg. "übersehener / Ignorierten" neg. Bewertungen ;)

      Negative Bewertung kommt auf jedenfall.

      Brief als Einschreiben geht morgen ebenfalls raus. Hab zur Zeit eh nichts zu tun, und die 1,45Euro oder was das einschreiben Dingen kostet macht den Braten auch nicht fetter. So einfach lass ich den nich mit meiner Kohle abhauen ;)

      Ich werd morgne mal Posten was im Brief drin steht.

      Hab ihm öhm letzte Tage schon eine 7 Tage frist via Ebay gestellt, aber da er die ja anscheinend Ignoriert, bekommt er per Post nochmal eine 7 Tage Frist. Sollte in dem Rahmen ja erstmal okay sein.

      Grüßle


      ** EDIT ** gerade gesehen, er hat sogar noch eine neg. Bewertung mehr. Unter Käufer ... negativer Text, aber leider pos. Bewertung.

      Naja wie gesagt, so einfach kommt er mir nich davon ;) Und ja ich hab echt draus gelernt ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bomba ()

    • Oha Oha,

      irgendwie ^^ Kommt da immer mehr Oo

      KLICK MICH

      Die Hausnummer passt nicht ganz, aber der Nachname / Ort / Straße passen.

      Naja so hab ich nun erstmal ne Telefonnummer die ich morgen mal benutzen werde ;)


      *edit*

      Ähm ich mach mich aber nicht irgendwie "strafbar" wenn ich da anrufe oder den Typen mal via Ebay ne Mail schicke oder?

      Dachte so an die Richtung:

      "Hallo,

      vielleicht können Sie mir weiterhelfen:

      Ich kriege von einer Ebayerin meine Ware nicht zugesendet. Diese hat den gleichen Nachnamen wie Sie und wohnt auf der gleichen Straße im gleichen Ort (2 Häuser weiter) .. herrausgefunden zufaellig durch Google.

      Mitgliedsname:
      sonneundwasser90
      Name:
      G. D****

      Ist die gute Frau mit Ihnen verwand oder ähnliches?

      Wenn ja teilen sie ihr doch mal bitte mit, das ich auf meine Ware warte ;)

      Mit freundlichen Grüßen
      "



      Grüßle

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bomba ()

    • Zwei Nachträge hätte ich noch:

      1. Einen nicht gelieferten Artikel als Problemfall hast du bereits eröffnet?

      2.
      ich habe Anfang letzten Monats eine Levis Hose ersteigert.


      In der Auktion steh, sie ging am 19. Oktober zu Ende. Wie paßt da deine Angabe?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hi,

      ja Problemfall is natürlich eröffnet. Aber auch da absolut 0 Reaktion.

      Hmm jo .. tatsache ist mir gar nicht aufgefallen das ich Anfang schrieb .. ja klar 19ter ist nicht anfang ;)

      Aber okay ob nun 09. oder 19. .. Genug Zeit zum Reagieren hatte sie ja Trotzdem find ich ;)

      Grüßle
    • Schick dem VK ein Einschreiben mit Rückschein (ich meine einen richtigen Brief) und setze eine Frist (so 10 Tage).
      Kommt dann keine Reaktion, dann mach den Fall bei ebay zu mit Verwarnung für den Verkäufer, gib ihm eine ROTE Bewertung,
      um die Nachwelt zu warnen (aber keine beleidigenden Texte schreiben!)
      Dann geh zur Polizei und zeige den VK an wegen Betrug / Internetbetrug. Das wird sogar verfolgt von der Sta.
      Internetkriminalität ist zur Zeit ein sehr sensibles Thema.

      Vergiss die ganze Sache danach und ziehe Deine Lehre daraus. 8o

      Oder wenn Du Zeit, Geld und Muße hast, dann such dir auch noch einen Anwalt, verklage den Typen auf Rückzahlung.
      Allerdings würde ich mir da nicht allzu große Hoffnungen auf die Rückzahlung machen und auf den Anwaltskosten bleibst du warscheinlich auch sitzen.
      Deutsches Zivil-Recht ist halt für Reiche gemacht die sich ihr Recht leisten können :rolleyes:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Hi,

      jo geht heute in "analoger" Form raus ;) Schön altmodisch .. Einschreiben mit Rückantwort.

      Neg. Bewertung ist auch schon raus, Neutral und Sachlich.

      Anzeige wir dann halt auch kommen sobald ich mir "sicher bin das es Vorsätzlich war" zb:

      Die gute Frau ist ka Krank / hatte Unfall .. kann ja immer mal sein, ich schick des Einschreiben, IRGENDWER aus der Familie wirds ja bekommen und sich dann drum kümmern .. gut ist. Wenn das wieder Ignoriert wird, kommt die Anzeige.

      Habe inzwischen auch Kontakt zu andernen Käufern, die das gleiche Problem haben.

      Jo das ich das Geld so nich wiedersehen werde, is mir schon klar, aber ganz Kampflos kriegt die das nich ;)

      Und vllt. krieg ich ja mit genug Penetranz mein Geld wieder ;)

      Grüßle
    • Ich drück die Daumen, das Du dein Geld zurück bekommst. Manchmal macht Penetranz ja was aus :D

      Anzeige wir dann halt auch kommen sobald ich mir "sicher bin das es Vorsätzlich war" zb:


      Den Vorsatz musst du nicht nachweisen, es reicht Anzeige wegen "Verdacht auf Internetbetrug" Der Rest ist Sache der Verfolgungs- / Ermittlungsbehörde.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Hi,

      Danke :)

      ja das weiß ich, geht sich da wie gesagt mehr um eine Innere-Denkweise.

      Wie gesagt, wenn da echt was passiert ist, was auch immer, käm ich mir doof vor wenn da noch ne Anzeige ins Haus flattern würde ;)

      Wie gesagt, wennse mein Einschreien annehme und nich reagieren .. okay hab ich alles gemacht was ich tun konnte um die Sache gütig zu einigen ;)

      Sobald ich den Brief fertig hab poste ich den ma hier ;)

      Grüßle
    • Eventuell war es allerdings nicht unbedingt schlau hier bereits eine negative Bewertung zu setzen, denn wenn Du nichts weiteres unternehmen willst, dann hat der VK nun sowieso nichts mehr zu befürchten.

      Allerdings bezweifel ich hier fast, dass den VK überhaupt seine Bewertungen interessieren..... :rolleyes:

      Bleib aber an deiner Problemlösung bei eBay dran, zusätzlich würde ich eine Überprüfung beantragen. Evt. wird der VK ´dann mal endlich gesperrt.

      Für den Fall und falls Du ja doch noch was machen willst solltest Du die Auktion auf jeden Fall screen-shooten....denn die kannst Du nach Sperrung nicht mehr einsehen.

      Viel Glück von hier aus :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hi,

      endlich geschafft mich drum zu kümmern.

      Brief ist so rausgegangen:

      K. Badkte

      XXXX 9

      1234 XXXX



      GXXX

      IXXXX

      5XXXX




      --- Rückforderung meines Geldes ---



      Sehr geehrte Frau Daubin,


      da Sie mit der Warenlieferung, 150380486155 Levis Jeans in Gr. 48 ungetragen, nicht nachkommen, biete ich Ihnen letzmalig die Möglichkeit, mir mein Geld inkl. Unkosten zurückzuüberweisen.


      Kostenaufführung:


      Ebay Artikel: 150380486155 Levis Hose inkl. Versand 18,99 Euro

      Sonstige Kosten (Einschreiben): 4,40 Euro


      ----------
      Gesamtbetrag: 23,39 Euro


      Ich erwarte das das Geld bis zum 23.11.09 bei mir auf dem folgenden Konto:


      KBadtke

      KTO

      BLZ

      V


      Sollte ich bis zu dem Zeitpunkt das Geld nicht haben, sehe ich mich gezwungen, zu Ihren Kosten, einen Mahnbescheid und Anzeige wg. Betrugs zu erstellen.


      Mit freundlichen Grüßen


      K Badtke

      Sobald ich was weiß schreib ich wieder :)

      Grüßle


      (achja gerade gesehen, die hat nun noch mal 6 neg. Bewertungen erhalten in den letzten paar Tagen. Alle im gleichen Zeitraum gekaufte Sachen wie meine Hose)