Nicht bezahlt und negativ bewertet

    • Nicht bezahlt und negativ bewertet

      8o mosche...

      ich liebe ebay... (wo ist der kotz smiley?)

      was ist passiert?

      ware angeboten, ware verkauft, käufer zahlt nicht, käufer verwarnen lassen

      und jetzt kommts
      käufer gibt mir ne negative für etwas was er nicht bezahlt hat und er nie bekommen hat, für einen deal der faktisch nie zustandegekommen ist...

      schön gell?

      wie ist das eigentlich mit einem account wenn der wegen nichtbezahlens verwarnt wurde, hat das eigentlich in irgendeiner form konsequenzen für denjenigen?? wer weiss da was drüber?

      danke mmd
    • Wenn du den Problemfall mit einer Verwarnung geschlossen hast, ohne daß der Käufer geantwortet hat, dann kann dich der Käufer zwar bewerten, der negative rote Punkt wird aber automatisch entfernt. Ansonsten dürfte er wohl noch die vollen Bewertungsrechte haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wie gesagt, wenn der Käufer auf die Meldung hin keine Zahlung nachweisen kann, dann wird nicht der Text, aber die Bewertung gelöscht werden,

      du musst also nur Geduld haben, bis seine Frist für eine Antwort verstrichen ist,

      Abgesehen davon, solltest du seinen Bewertungstext entsprechend kommentieren, damit der geneigte Leser im Zweifelsfall weiß, was hier vorgefallen ist ;)

      Dabei natürlich keine Schimpfwörter oder das böse "Betrüber" benutzen, auch wenn du betrübt wurdest [Blockierte Grafik: http://www.GratisSmilies.de/smilies/teufel/teufel_57.gif]
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Original von make-my-day
      der pseudokäufer kann mich bewerten ohne das je geld oder ware bewegt wurde UND er verwarnt wurde ? is doch wohl ein witz ??


      Mit diesem netten feature von Eway musst du wahrscheinlich leben :rolleyes:

      Original von Stubentiger
      Wie gesagt, wenn der Käufer auf die Meldung hin keine Zahlung nachweisen kann, dann wird nicht der Text, aber die Bewertung gelöscht werden,

      du musst also nur Geduld haben, bis seine Frist für eine Antwort verstrichen ist,


      Da sollte sich der TE nicht auf eway verlassen. Ich hatte einen ähnlichen Fall und habe trotz gemeldeter "Nichtzahlung" und Provisionserstattung eine Negative vom Käufer kassiert.
      Die Antwort vom Betreiber dieser Bucht war ganz lappidar es täte ihnen leid, aber sie können da nichts machen. 8o
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • @senfeuter

      In deinem geschilderten Fall ist entweder die Verwarnung nicht ausgesprochen worden, der Käufer hat auf den Streitfall geantwortet oder der Fall liegt noch vor der zeit Zeit dieser Regelung.

      Ansonsten ist der Weg ganz einfach und nicht gerade neu: Problemfall melden => Käufer antwortete nicht => Problemfall mit Verwarnung schließen => nun ist man sicher vor negativen Bewertungen

      Auch nachzulesen: pages.ebay.de/help/feedback/questions/remove.html

      Sie haben für einen Käufer einen nicht bezahlten Artikel gemeldet, dieser hat aber nicht reagiert. Wir entfernen zukünftig die vom Käufer abgegebene Bewertung und den Kommentar, wenn er auf die Meldung eines nicht bezahlten Artikels nicht reagiert. Diese Bewertungen wirken sich so nicht mehr auf den Bewertungspunktestand eines Verkäufers aus.


      Wobei das "zukünftig" bereits gut zwei Jahre oder mehr her ist. Seitdem ist diese Regelung in Kraft.
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    • Der Käufer hat geantwortet, aber nicht zur Sache ;(
      Der Vorfall ist schon über ein Jahr her.

      Da reicht glaube ich aus, wenn er "xyz" als Antwort schickt. Wer bei eway sollte das denn prüfen. 8)
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    • hi,

      wieso ist das ausschlaggebend ob der käufer geantwortet hat? tatsache ist er hat nicht bezahlt und darf dann auch keine bewertung abgeben.

      wenn jemand wegen nichtbezahlens verwarnt wird welche konsequenzen hat das denn auf seinen account??

      hat schonmal jemand anwaltlich gegen ebay was versucht, ich überlege es mir ernsthaft in diesem fall.

      byby
      mmd
    • make-my-day schrieb:

      wieso ist das ausschlaggebend ob der käufer geantwortet hat? tatsache ist er hat nicht bezahlt und darf dann auch keine bewertung abgeben.
      Weil dies in den Regeln von ebay so festgelegt ist. Und deshalb ist es eben keine Tatsache, daß derjenige, der nicht bezahlt hat, grundsätzlich nicht bewerten kann. Ich halte diese Regelung für gar nicht so falsch, denn für ebay stellt sich stets das Problem, daß es nur schwer beurteilen kann, wer in einem solchen Fall die Wahrheit erzählt.
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    • halbe warheit...

      der käufer muss in seiner antwort nachweisen das er gezahlt hat, dann ist der deal ja auch ok, tut er das nicht, ist der deal wieder banana...bei mir kann er gar nicht gesagt haben er hätte bezahlt da nie kohle angekommen ist und das von ebay auch nicht nachgefragt wurde...
    • make-my-day schrieb:

      der käufer muss in seiner antwort nachweisen das er gezahlt hat, dann ist der deal ja auch ok, tut er das nicht, ist der deal wieder banana...
      Für das Recht zu bewerten, ist das vollkommen unerheblich. Er kann antworten, was er möchte. Das kannst du auch bei ebay nachlesen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Du mußt die Sache nicht nur von deinem Standpunkt aus sehen, sondern dich in eine neutrale Postion begeben. Woher weiß denn ebay, daß der Käufer nicht bezahlt hat? Etwa nur, weil du das behauptest? Damit könnten sich aber allzuviele Verkäufer mißbräuchlich eine vielleicht berechtigte negative Bewertung vom Hals schaffen.

      Im übrigen frage ich bei ebay nur noch selten nach dem Sinn bestimmter Maßnahmen. Ich nehme sie hin, wenn sie eindeutig in den Regeln festgehalten sind. Und wenn ich mich damit nicht anfreunden kann, dann handel ich eben nicht bei ebay.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • quatsch, man muss doch über den sinn von regeln nachfragen können, alles nur wiederspruchslos hinzunehmen ist ja wohl...ich verkneifs mir...

      ebay weiss in meinem fall das ich kein geld bekommen habe, im umkehrschluss ist der käufer verpflichtet nachzuweisen das er gezahlt hat, das kann er in seiner antwort ja tun, andernfalls bei nichtzahlung muss das konsequenzen haben, aber NICHT für den VERkäufer
    • Und damit drehen wir uns im Kreis und sind wieder bei meiner vorherigen Antwort. Ebay hat im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage.

      Mag zwar ärgerlich sein für dich, aber ohne eine aufwendige Einzelfallüberprüfung kann ebay hier gar nicht anders handeln.

      Leute die negativ bewerten, ohne zu zahlen, machen das sicher wieder. Aufgrund der Verwarnungen, die sie so ansammeln, wird ihr Account einer Tages gesperrt sein. Und dann ist auch die negative Bewertung Geschichte. Kommentiere bis dahin die Bewertung vernünftig und sachlich, das ist überzeugender als alles andere.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • eben nicht!!

      kann er nachweisen das er gezahlt hat ist doch alles ok, kann er nicht, dann hat ebay seinen beweis und ich hatte recht mit meiner geforderten verwarnung, du siehst, wir sind hier meilenweit vom thema bewertung, eben das dem nichtzahler zu ermöglichen ist falsch.

      was interessiert mich der typ wenn sein account irgendwann gesperrt würde...

      mein ranking geht so ins schlechte, das ist dann der dank dafür das ich abgemolken werde wie eine kuh ? käufer kniefall, verkäufer darf zahlen...

      und bitte jetzt nicht ...musst ja nicht bei ebay verkaufen o.ä.
    • es wird dir nicht wahnsinnig viel nützen, hier darauf zu beharren, dass Deine Meinung die einzig richtige ist ...

      Ich bin sicher, dass die große Eule schon Deinen Ärger nachvollziehen kann, aber er sieht die sache eben als jemand, der hier nicht direkt betroffen ist.

      Und seine Argument sind stichhaltig.

      Du schreibst:

      ... das ich abgemolken werde wie eine kuh ...
      Die Konsequenz, die Du hier forderst ist die vom Uhu angesprochene Einzelfallprüfung in solchen Fällen. Wenn dies Realität würde, was glaubst Du wohl, wer es bezahlen darf ???

      eBay hat ausschliesslich daran Interesse, Geld zu verdienen, was auch völlig legitim ist. Also werden die ausrechnen, was nötig ist, um Ihre Kunden bei der Stange zu halten und keinen Cent mehr dafür ausgeben - Kollateralschaden, so wie bei Dir, wird dabei wissend in Kauf genommen. Auch legitim.

      Letztendlich bleiben Dir folgende Möglichkeiten:

      • Bewege eBay dazu, sich (in Deinem Sinne) zu verbessern
      • Akzeptiere, wie es ist
      • oder lass es
      Falls Du die Energie für den zweiten Punkt aufzubringen bereit bist, helfe ich auch gerne konstruktiv bei der Ideenfindung mit ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

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