engelchen schrieb:
nach einem Jahr gibt es da noch Redebedarf ????
Und @make-my-day ebay hat nicht die Manpower um jeden Fall zu prüfen, die gehen davon aus, das ihr System unfehlbar ist.
Die Regel sagt er muß antworten. hat er das irgendwie getan, dann ist die Bedingung halt erfüllt.
Hast Du Zeit und Geld, dann setze Dein Recht gegen epay doch durch.
Wo reichst Du die Klage ein?
"Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
(Bundesamt für Informationssicherheit)
Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
(Bundesamt für Informationssicherheit)
Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()