Warensendungen/Päckchen - Händler haften für den Versand

    • Warensendungen/Päckchen - Händler haften für den Versand

      Jeder Händler der eine Warensendung Päckchen ect versenden haften immer dafür.......



      Sollte ein Händler ein Paket Warensendung Brief an den Kunden rausschicken und dies nicht ankommt, haftet dieser immer dafür.
      Was nichts anderes heisst das der Händler die Ware erneut versenden muss, wenn kein Nachweis erbracht werden kann.



      Auch in der Auktion sollte dieser Text immer drin stehen das dass Versandrisiko der Händler übernimmt, da dies auch Abmahnungs gefährdet ist.
    • Ich glaube jedem seriösen Händler ist das seit langem bekannt bzw. sogar selbstverständlich.
      Etwas wirklich Neues ht der TE nicht gerade beigetragen :whistling:

      Und Wikipedia ist nicht immer Quelle erster Wahl 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter () aus folgendem Grund: Nachtrag

    • Wenn Du nun mit deinen Threads die gewerblichen Verkäufer auf ihre Fehler hinweisen möchtest, dann empfehle ich dir, einen Sammelthread dafür zu eröffnen, evt. mit der Überschrift Tipps für gewerbliche Händler bei eBay oder sowas.....dann kannst Du dort alles was dir einfällt reinschreiben. Evt. freuen sich einige neue oder frische gewerbliche Händler darüber und finden deine Tipps so auch besser.

      Ich würde mich sehr freuen, wenn Du dies beherzigst :thumbup:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ebay_ade schrieb:

      Schau mal bei ebay nach, wieviele Händler das in Ihren AGB oder Artikelbeschreibung haben und wieviele nicht (Das er für das Versandrisiko hafet)
      Gegen diese "unseriösen" Händler zu kämpfen ist genau so aussichtslos wie der Kampf gegen Windmühlen.
      Am Ende entscheiden die Kunden über Erfolg oder Mißerfolg eines Händlers. Und so lange die Geiz ist Geil
      Mentalität vorherrscht bleiben diese "gunstigen" Scharlatarne leider am Leben. 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • finde dieses Gesetz etwas sonderbar!
      hatte heuer auch ein Fall bei einem Privaten mit Transportschaden bei Gls,die wollten naturgemäß nicht zahlen,den Konsumentenschutz um Rat gebeten,dort hies es zuerst einmal das man zuerst prüfen müsse,ob der Private nicht gewerblich handle!
      selbst wenn er sich als Privater anmeldet bei Ebay,und mehr wie 10 Auktionen pro viertel Jahresquartal hätte,sei er automatisch gewerblich,weil dies ein Richter beschlossen hätte!
      nun hatte der zwar an die 380 Auktionen in 5 Jahren,aber im besprochenen viertel Jahr nur 9 also noch knapp darunter,trotzdem pochten die Konsumenter immer darauf,den Verkäufer anstatt Gls auseinander zunehmen,eine sonderbare These der ich nicht ganz folgen kann!
      wenn eine Firma,für die Versicherung bei Transportunternehmen zahlt,und sei es ein Privater,wiso kann dann die Schuld für etwas,was die Transportfirma verbockt hat,auf jemanden dafür geschoben werden,der gar nix dafür kann?
      bei uns gibts so ein Gesetz bis jetz noch nicht!