Wie lange ist eine Gebotsabgabe rechtlich bindend, wenn sich der Verkäufer nicht meldet?

    • Wie lange ist eine Gebotsabgabe rechtlich bindend, wenn sich der Verkäufer nicht meldet?

      Hallo!
      habe vor einer Woche was gekauft,der Verkäufer bleibt trotz annähern 100% guten Bewertungen stumm!
      gibt es schon einen Richterspruch auf die Frage,ob die gültigkeit der Verkaufsverplichtung irgendwann einmal erlischt?
      bin auf jeden Fall in Kürze im Urlaub,und kann wenn er sich nicht bald meldet,die Auktion nicht abschliesen,es heist Gebote sind rechtlich verbindet,aber wenn die Gegenseite stumm blebit,und z,b nach 2 Monaten daher kommt sorry ihre Mail war im Spam filter oder mein pc ist hin,muß ich dann den Aritkel auch noch nehmen?
      meistens sind das dann doch Betrugsmaschen hatte ich jezt schon 2 mal,habe danken abglehnt und gesagt sorry hatte den artikel schon woanders gekauft!
    • gibt es schon einen Richterspruch auf die Frage,ob die gültigkeit der Verkaufsverplichtung irgendwann einmal erlischt?
      Der geschlossene Kaufvertrag erlischt so automatisch nicht. Meldet sich der Käufer nicht, musst du ihn eine angemessene Nachfrist zur Bezahlung des Kaufpreises ( schriftlich nicht per Mail, wegen der Beweislast ) setzen, vorausgesetzt Vorkasse war auch so in der Auktion vereinbart. Erst nach fruchtlosen Ablauf der gesetzten Nachfrist, kannst du den Kaufvertrag aufkündigen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Solltest du dich nicht an die gesetzl. Spielregeln halten,machst du dich dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn du die Sache einfach anderweitig verkauft.

      Es gilt hier der alte Spruch: Pacta sunt servanda
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Wie immer bei deinen Fragen kann ich nur von deutschen Recht ausgehen. Und wie immer fällt mir niemand im Forum ein, der sich im österreichischen Recht auskennt, um dir diese Frage zu beantworten. Das scheint dich aber auch noch bei der hundertsten Rechtsfrage nicht zu beeindrucken. Also kann ich dir auch nur eine nutzlose Antwort geben:

      Nach deutschem Recht verfallen zivilrechtliche Ansprüche nach drei Jahren. Wenn sich bis dahin niemand rechtskonform vom Vertrag gelöst hat, dann gilt der Kaufvertrag auch weiterhin.

      Auf der anderen Seite wird hier überhaupt nicht deutlich, was du von dem Verkäufer willst. Die Bankdaten dürften dir bekannt sein. Nun solltest du auch zahlen!

      Und zum hundertsten Mal: Die Stammuser haben es wohl mitbekommen, aber alle anderen wissen es nicht! Wenn du eine Frage nach österreichischem Recht beantwortete haben möchtest, dann schreibe es bitte dazu. Ist das denn so schwer? Dies ist ein deutsches Forum!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nach deutschem Recht verfallen zivilrechtliche Ansprüche nach drei Jahren.
      Korrekt, allerdings nicht taggenau, sondern jeweils zum Jahresende ( 31.12 ) !

      Sorry, ich hatte überlesen, dass Sandmann diesmal der Käufer war und nicht der Verkäufer. An der Sache selbst ändert das allerdings nichts. Der Kaufvertrag bleibt solange bestehen, bis dieser erfüllt wird oder verjährt bzw. rechtswirksam angefochten wird.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Nach deutschem Recht verfallen zivilrechtliche Ansprüche nach drei Jahren.
      Korrekt, allerdings nicht taggenau, sondern jeweils zum Jahresende ( 31.12 ) !

      Ich weiß, aber mit solche Details wollte ich diese für Sandman nutzlose Antwort nicht auch noch aufblähen. Oder kannst du die Frage auch nach österreichischem Recht beantworten?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich weiß, aber mit solche Details wollte ich diese für Sandman nutzlose
      Antwort nicht auch noch aufblähen. Oder kannst du die Frage auch nach
      österreichischem Recht beantworten?
      Ich probiere es mal:

      1. Verjährungsfristen:
        • Dreißigjährige Frist: Die allgemeine Verjährungsfrist des ABGB beträgt 30 Jahre.
        • Dreijährige Frist: In bestimmten Fällen ist die Frist auf 3
          Jahre verkürzt, hauptsächlich bei Rechten, die normalerweise sehr rasch
          geltend gemacht werden. (Kaum jemand hebt sich z.B. die Quittungen über
          Zahlungen beim Bäcker auf.) Insbesondere unterliegen der kurzen
          Verjährungsfrist:
          • Das Recht auf regelmäßig wiederkehrende Einzelleistungen (Zinsen, Renten, u.dgl.).
          • Forderungen des täglichen Lebens (§ 1486 ABGB).
          • Das Recht, eine letztwillige Verfügung umzustoßen, den Pflichtteil
            oder seine Ergänzung zu fordern, eine Schenkung wegen groben Undanks zu
            widerrufen, die Geltendmachung von Irrtum oder Furcht beim
            Vertragsschluss, der Wegfall der Geschäftsgrundlage, die Verkürzung
            über die Hälfte (§ 1487 ABGB).
          • Schadenersatzansprüche (ab Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger).

      [*]Vierzigjährige Frist: Für einzelne Steuerforderungen gilt eine vierzigjährige Verjährungsfrist.[*]Wirkung: Nach Ablauf der Frist ist die Schuld zwar noch einklagbar,
      der Schuldner kann jedoch die eingetretene Verjährung einwenden,
      wodurch er leistungsfrei wird. Dennoch kann aber die Schuld noch
      wirksam erfüllt werden (Naturalobligation).
      [*]Präklusionsfristen (z. B. Gewährleistungsfristen) hingegen vernichten das Recht vollständig.http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung#Zivilrecht_2
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Sandman77 schrieb:

      habe vor einer Woche was gekauft,der Verkäufer bleibt trotz annähern 100% guten Bewertungen stumm!
      Man sollte nie vergessen, daß der Handelspartner auch ohne eigenes Verschulden verhindert sein könnte. Krankheit, Unfall, Tod etc.
      Also mit Gelassenheit an die Sache rangehen und nach angemessener Zeit, wie von Auktions-manni bereits geschrieben, freundlich aber bestimmt vom Kaufvertrag zurücktreten.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Man sollte nie vergessen, daß der Handelspartner auch ohne eigenes
      Verschulden verhindert sein könnte. Krankheit, Unfall, Tod etc.
      Wobei man hier noch anmerken muss, dass selbst durch Tod, ein Kaufvertrag nicht automatisch ungültig wird. Vertragspartner sind in einem solchen Fall dann der oder die Erben bzw. der Nachlassverwalter oder ggf. auch der Insolvenzverwalter ( bei einem etwaigen Nachlassinsolvenzverfahren ). In Österreich und der Schweiz scheint es wohl genauso zu laufen, wenn ich das auf die Schnelle richtig verstanden habe. Ob es in Österreich und der Schweiz auch ein Nachlassinsolvenzverfahren gibt, weiß ich allerdings nicht.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hallo!
      das past schon so,wenn ihr nach deutschen Recht anwortet,da ich sowiso alles in Deutschland kaufe,und ich bei uns kein venümpftiges Auktionsforum gefunden habe,ist das schon okay so!
      wir werden eh hier mit deutschem Berichten überschwemt in den Medien,als ob wir in Deutschland wohnen würden,die Leute gehen dann automatisch davon aus das das auch bei uns gilt!
      in den meisten Fällen tuts das aber nicht immer!
      und das ist ja das amüsante daran,diese Unterschiede rauszufinden,deshalb plaudert ruhig weiter aus eurem Nähkästchen!

      ich habe nicht geschrieben das ich die Sachen weiterverkaufe,sondern ,behalte mir das Recht selbst vor,dem Verkäufer nach einer gesetzen Frist mitzuteilen,das er an den 2 bietenden Anbietet,meistens nach 10 Tagen,kaufe ich es dann woanderst,ich verkaufe nichts was ich vorher schon verkauft habe,dies wurde falsch verstanden!
      egal nun versteht ihr wie ich es gemeint habe!
    • anderst,ich kaufe was,Verkäufer meldet sich nicht,wenn nach einer Woche nix pasiert,setze ich ihm eine Frist,von einer weiteren Woche,wenn er dann immer noch nicht schicken will,kommt der Hinweis für mich hat die Auktion wegen nicht melden nicht stattgefunden habe den Artikel dann meistens schon wo anders gekauft!
    • @sandmann

      Als eBay Profi solltest du ja wissen, wo du die Bankverbindung findest :whistling:
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Wie so häufig läßt uns Sandman über seine Intentionen im Dunkeln. Tröste dich, engelchen, ist mit auch schon mehrfach bei ihm passiert: auf Nachfragen keine Reaktion. Dabei ist die Lösung hier wahrscheinlich ganz nah und simpel.

      Wenn man hier seit Monaten das Forum mit zum Teil banalen Fragen in Trab hält, ist es doch wohl im Gegenzug nur fair, wenn man Rückfragen beantwortet, oder siehst du das anders, Sandman?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.