Irreführende Artikelbeschreibung - muss ich trotzdem bezahlen ?

    • Irreführende Artikelbeschreibung - muss ich trotzdem bezahlen ?

      Hi, habe ein Problem bei ebay habe dort per Sofortkauf Ram gekauft und ich bin davon ausgegangen das es sich um 2 Ram Riegel handelt (2x 2gb) aber jetzt soll es sich nur um einen Riegel handeln und ich soll trotzdem bezahlen sonst kommt will der Verkäufer seinen Anwalt einschalten, jetzt habe ich natürlich bisschen bange das ich dann verliere und eine menge kosten auf mich zukommen was meint ihr ?

      Hier ist Artikelnummer:

      hoffe jemand kann helfen
    • RE: Irreführende Artikelbeschreibung muss ich trotzdem bezahlen ?

      Zepo schrieb:

      Hi, habe ein Problem bei ebay habe dort per Sofortkauf Ram gekauft und ich bin davon ausgegangen das es sich um 2 Ram Riegel handelt (2x 2gb) aber jetzt soll es sich nur um einen Riegel handeln und ich soll trotzdem bezahlen sonst kommt will der Verkäufer seinen Anwalt einschalten, jetzt habe ich natürlich bisschen bange das ich dann verliere und eine menge kosten auf mich zukommen was meint ihr ?

      Hier ist Artikelnummer:

      hoffe jemand kann helfen

      Ich sehe das so: In der Überschrift steht ja eindeutig 4 GB (2 X 2) und es sind 2 Module abgebildet.
      Ausserdem steht weiter unten im Auktionstext : "Markenspeicher: SAMSUNG wie abgebildet."
      Und es sind ja wohl eindeutig zwei Module auf dem Foto.
      Auch wenn dan die weiteren Angaben dann darauf schließen lassen das die Auktion sich nur auf ein Modul bezieht
      finde ich die Angabe 4GB in der Überschrift eindeutig. Ein Modul hat eben nur 2 GB.

      Und bleib mal erst ganz locker !!
      Jemand der wegen jeder Bagatelle mit dem Anwalt droht ist sowieso nicht ernst zu nehmen :
      "Hunde die bellen beißen nicht" heißt es ja so schön.

      Ich würde folgendes tun: (wegen 30 Euro sollte man kein Stress haben) 8o

      1. Negative Bewertung abgeben "Käufer will nicht liefern ! Da war wohl der Preis zu niedrig ..." :P oder ähnlich
      2. Detaillierte VK Bewertung "Artikel entspricht der Beschreibung" auf 1 Stern (weil sachlich falsch)
      3. Detaillierte VK Bewertung "Kommunikation" auf 1 Stern (weil mit Anwalt drohen ist gar nicht nett)
      4. Detaillierte VK Bewertung "Lieferzeit" auf 1 Stern (weil er will ja nicht liefern)
      5. Entspannen und auf Post vom Anwalt warten, die zu 100% nicht kommen wird ... :D

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    • Es zeigt sich der klassische Fall, wie ein Verkäufer das Prinzip der Multi- bzw. Mehrfachauktion nicht verstanden hat. Erleben wir nicht zum ersten mal hier im Forum. Allerdings, daß der Verkäufer dann auch noch mit einem Anwalt droht, obwohl er selbst das Problem hat, das setzt dem Ganzen noch die Krone auf.

      Offensichtlich ist dem Verkäufer nicht klar, daß die Überschrift und Artikelbeschreibung genau einen der zu verkaufenden Posten bezeichnet. Fasst er mehrere Posten in einer Auktion zusammen (wie hier geschehen), dann darf er lediglich die Anzahl in dem davor vorgesehenen Feld des Verkaufsformulars abändern. Ändert er auch die Artikelbeschreibung, denn verkauft er etwas, was er gar nicht wollte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke für die Antworten da bin ich ja beruhigt :)
      Ich werde erstmal abwarten mit der Bewertung schwierig habe 100% Positive Bewertung und will das nicht verlieren in dem der Verkäufer mir eine Negativ bewertung gibt...

      Er hat mir ja Frist gesetzt bis Sonntag mal sehn was so kommt.
    • Zepo schrieb:

      Danke für die Antworten da bin ich ja beruhigt :)
      Ich werde erstmal abwarten mit der Bewertung schwierig habe 100% Positive Bewertung und will das nicht verlieren in dem der Verkäufer mir eine Negativ bewertung gibt...

      Verkäufer können nicht negativ bewerten. Auch hier machst du dir umsonst Sorgen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • An Deiner Stelle würde ich einen Konflikt eröffnen. Wenn du es nicht machst, tut es sicher der Verkäufer.
      So weit ich weis kann nur einmal je Vorgang so etwas gemacht werden. Der den Konflikt öffnet kann schonmal
      nicht mehr von ebaiii verwarnt werden......

      Nach der Beschreibung würde ich auch auf zwei Riegel bestehen :thumbsup:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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