Charmin schrieb:
Das ist blödsinn, beim Päckchen gibt es kein Nachforschungsauftrag.
Damit hast Du aber nicht DHL gemeint:
dhl.de/de/paket/kundenservice/…achforschungsauftrag.html
Charmin schrieb:
Das ist doch ganz einfach, erkläre dein Käufer das er für den Versandweg verantwortlich ist und PUNKT.
Das ist zwar prinzipiell richtig (bei Verkauf von Privat), aber in diesem Fall hat der Verkäufer den Verdacht, daß der Käufer nur so tut, als ob das Päckchen nicht angekommen wäre, damit er das Handy im Endeffekt nicht zu bezahlen braucht. Der Verkäufer müßte dem Käufer nun nachweisen, das er das Handy doch bekommen hat. Und das wird schwer ...
Das ebay mit seinen tollen Automatismen bei der Einstellung des Artikels noch nicht daran gedacht hat, bei Bezahlmöglichkeit mit Paypal und undokumentiertem Versand (z.B. Päckchen, Brief, Warensendung) eine Warnung für den Verkäufer aufpoppen zu lassen ...

viribus unitis semper et ubique