Käufer fordert Schadenersatz

    • Käufer fordert Schadenersatz

      Hallo!!!

      Habe bei ebay ein Artikel verkauft leider hab ich so spät bemerkt das die Ware Defekt ist ! da die Auktion nur noch 12 Stunden ging konnte ich es nicht Abbrechen ! nun fordert der käufer 20 % schadenersatz !
      Dabei wurde er ja nicht geschädigt .

      Kann er schadensersatz einklagen?

      danke

      sandos
    • Kann er schadensersatz einklagen?


      Einklagen kann er erst mal alles. Ob es Aussicht auf Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.

      Wir bräuchten hier schon den Link zur Auktion und noch eine Menge mehr Informationen. Was genau wurde nach dem Ende der Auktion besprochen? Wie begründet der Käufer seine Forderung? Warum war der Artikel defekt? Bitte mal mehr ins Detail gehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hier erstmal der Link: cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…&ssPageName=STRK:MESOX:IT

      Ein Tag bevor die Auktion zu ende lief habe ich nochmals die Felgen und die Reifen geputzt und wollte auch noch mal vollen Druck auf die Reifen Pumpen da hab ich gesehen das in einem reifen ein nagel steckte und in dem andere blieb die Luft nicht drin! da wollte ich schnellst möglich die Auktion beenden aber hab erstmal kein passenden link dazu gefunden als ich mal was gefunden habe konnte ich die Auktion nicht mehr beenden weil sie nur noch 12 Stunden lief! Als die Auktion zu Ende war hab ich sofort den Käufer darüber Infomiert und er meinte das sei eine Frechheit hab mich paar mal entschuldigt und nun will er 20% Schadenersatz sprich 50,20€ .

      Die Rückabwicklung hat er abgelehnt so das ich keine verkaufsprovi zurück erstattet bekomme. Da steht groß Fallgeschlossen!!! (Aber ist der fall damit klar?)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sandos ()

    • Hast Du ihm schon mal angeboten, die Reifen trotz Mangel zu schicken? :evil: Da ich mich mit Reifenpreisen nicht auskenne...Ist der Auktionspreis ein Schnapp oder eher Normalpreis? Mich interesssiert es nur, da der Käufer Dir ja anscheinend unterstellt das Du ihm bewußt die Teile nicht mehr schicken willst. Der ist vermutlich deswegen einfach stinkig und macht jetzt auf laut.
    • Du bist durchaus zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet und zwar des Erfüllungsschadens. Dieser berechnet sich aus der Differenz des Kaufpreises und dem durchschnittlichen Marktwert der Ware. Deshalb ist es für dich ein Glücksfall, daß du die Auktion nicht abgebrochen hast, denn dazu wärst du rechtlich gar nicht berechtigt gewesen.

      Wenn die Reifen einen normalen Preis erreicht haben, dann dürfte sich der Erfüllungsschaden gegen Null belaufen. Fordere doch mal den Käufer auf, die rechtlichen Grundlage für seine Forderungen zu benennen. Ich bin mir sicher, daß da nichts Konkretes kommen wird. Du kannst ihn auch gerne hierher einladen, dann kann man die Sache neutral besprechen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Erfüllungsschaden?



      Nun ja. Da der Käufer die Räder direkt nach gewonnener Auktion bereits an seinen Kumpel weiterverkauft hat und dafür 350 Euro bekommen hat und die im Spielkasino direkt auf rouge verzockt hat, wirds nun zumindest spannend...



      Ich sag ja. Heiße Luft.



      Aber. Dein 100% Bewertungsprofil könnte unter Beschuss kommen.



      Ich denke Ihr beiden Hübschen solltet noch mal in den direkten und freundlich bestimmten E-Mail Austausch gehen...Ich vermute, der Käufer wirds irgendwann verstehen...



      PS: Warum wird eigentlich mein sig so komisch dargestellt? ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von longus ()

    • Wenn ich dich richtig verstanden habe, hattest du nach der Auktion dem Käufer gleich mitgeteilt, dass die Reifen einen Mangel haben, welchen du nicht gleich gesehen und daher nicht beschrieben hattest. Das kann man durchaus so auslegen, dass du den Kaufvertrag wegen " Erklärungsirrtum " angefochten hast. Einfach mal 20 % Schadenersatz zu verlangen geht auch nicht, denn bei der Bemessung des Schadenersatzes wird stets der Vertrauensschaden ersetzt, d.h. der Schaden, der entstanden ist, durch das Vertrauen in das Zustandekommen des Vertrages. Dieser ist jedoch begrenzt auf die Höhe des Erfüllungsschadens, d.h. dem Schaden, der durch die Nichterfüllung entstanden ist, der jedoch bei Erfüllung nicht eingetreten wäre.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • @Manni

      Ein Erklärungirrtum liegt hier meiner Ansicht nach gar nicht vor. Für einen Erklärungsirrtum ist es zwingend notwendig, daß man etwas anderes erklären wollte, als man es dann tat. Vielmehr würde ich hier einen Motivirrtum sehen und dieser berechtigt bekanntermaßen nicht zur Anfechtung der Willenserklärung.

      Somit kommt hier nicht der Vertrauensschaden, sondern der Erfüllungsschaden zum Tragen, was aber in beiden Fällen gegen Null laufen dürfte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dann eher der Eigenschaftsirrtum ( Irrtum über eine wesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache ). Das wollte ich eigentlich auch schreiben. Da waren die Finger mal wieder schneller :D
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Du hast Recht, Manni!

      Da gibt es tatsächlich noch den Eigenschaftsirrtum, der zur Anfechtung berechtigt. Wieder etwas dazugelernt. Bei korrekter Anfechtung (und die ist ja hier geschehen) dürfte der TE tatsächlich dann nur hinsichtlich des Vertrauensschadens heranzuziehen sein. Alles weitere siehe Posting von Manni oben...

      @Sandos

      Vergesse einfach, was ich zuvor geschrieben habe, auch wenn es im Ergebnis dasselbe ist.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die "Rote" eitert raus, Und der Herr krustofski wird sich schon beruhigen. Schließlich wollte er ja auf ebai billig kaufen weil er sich neue Pneus für seinen Stern nicht leisten kann :D

      Ein VK mit 98,2% und "nur" einer negativen Bewertung ist immer noch akzeptabel. Die Erklärung unter der Bewertung sagt ja auch was über die Sachlichkeit aus.
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      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()