Drohung mit negativer Bewertung (trotz abgebrochener Auktion)

    • Drohung mit negativer Bewertung (trotz abgebrochener Auktion)

      Hallo,

      ich habe vor kurzem eine Auktion bei ebay beendet. Der Höchstbietende hatte sich angeblich vertippt beim bieten und bat um Rücktritt vom Kauf.
      Ich sah keine Veranlassung darauf zu pochen das er nun kaufen müsste und bot dem unterlegenen Bieter den Artikel an, welcher auch kaufte.
      Um die ebay-Gebühren erstattet zu bekommen wurde die Transaktion von mir so beendet bzw. abgebrochen: "Käufer hat Artikel irrtümlicherweise gekauft oder seine Meinung geändert."

      Der Käufer stimmte zu sodass die Gebühren mir gutgeschrieben wurden.
      Tage später schrieb mich dieser Käufer an, ich solle die (nicht zustande gekommene)Transaktion noch bewerten, wenn ich dies nicht tun würde, würde er mich negativ bewerten.

      Jetzt meine Frage: Ist es möglich das der Käufer trotz abgebrochener Transaktion, diese nicht zustande gekommene Transaktion negativ bewerten kann oder blufft der Käufer nur um sich eine positive Bewertung von mir zu erschleichen?

      Ich hoffe mir kann jemand sagen ob dies möglich ist, in diesem meinem Fall, das der Käufer hier negativ bewerten kann.
      Ich als Verkäufer zumindest kann diese abgebrochene Transaktion nur positiv bewerten.

      MfG, beef.beef
    • engelchen, du irrst. Natürlich können beide noch bewerten.

      @beef

      Du solltest auf diese Bewertungserpressung nicht eingehen und den Vorfall unbedingt ebay melden. Auf solche Dinge reagiert man dort meist nicht gut.

      Hier der dazugehörige Grundsatz: pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortion.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Engelchen, ich danke Dir für Deine schnelle aussagekräftige Antwort! Das lässt mich ruhiger schlafen.
      Ich wollte nicht durch so ein Typen mir mein 100% Acount versauen lassen.

      Als ich gelesen habe das nur Bewertungen gelöscht werden, die Beleidigngen und rassistische Sachen enthalten, nicht aber verleumderische oder falsche Bewertungen ist mir ganz schlecht geworden.
      Muss man sich mal vorstellen, ein (privater Account)Typ mit weit über 400 Bewertungen(ca.97%)seit ca.7Jahren angemeldet,nicht übermäßig aktiv zieht so einen Scheiss ab.
      Ich bin vor Wut über so eine Dreistigkeit, von diesem(nennen wir das Kind beim Namen)Arschloch fast soweit die Mail(s) von Ihm bei ebay zu melden.
    • biguhu schrieb:

      engelchen, du irrst. Natürlich können beide noch bewerten.

      @beef

      Du solltest auf diese Bewertungserpressung nicht eingehen und den Vorfall unbedingt ebay melden. Auf solche Dinge reagiert man dort meist nicht gut.

      Hier der dazugehörige Grundsatz: pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortion.html
      @bighu
      Bist Du sicher das er(Käufer) auch negativ bewerten kann?
      Ich gehe auf die Erpressung in keinem Fall ein, allerdings muss ich sagen schon drüber nachgedacht zuhaben,um den ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen und um nicht meinen 100% Account zu versauen.

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    • Bist Du sicher das er auch negativ bewerten kann?


      Ja, bei Abbruch der Transaktion (und nicht der Auktion, wie du dich wohl falsch in der Überschrift ausdrückst), bleiben die Bewertungsrechte unberührt. Oder hat Ebay dies über den Jahreswechsel heimlich verändert? ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @UHU: Wo steht das ? Dann müsste ja ein und dieselbe Auktion zweimal bewertet werden können, einmal vom Käufer, in diesem Falle dem unterlegenen Bieter, der das Angebot angenommen hat und einmal vom Abbrecher, der gar nix gekauft hat, weil er sich vertippt hat und der Verkäufer freundlicherweise auch noch darauf eingegangen ist. Hier ist doch gar keine Transaktion zu Stande gekommen, warum sollte er bewerten dürfen und vor allem WAS ?

      Ist das tatsächlich so ?

      Ich lasse mich ja gerne belehren ?(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ok, ich habe mich gerade selber belehrt....wenn einvernehmlich abgebrochen wird, dann kann bewertet werden. Gilt dies aber auch, wenn der Artikel anderweitig verkauft wird ? Also kann dann tatsächlich eine Auktion doppelt bewertet werden ?

      Sorry, wenn ich hier vorschnell etwas falsches geschrieben habe, aber das habe ich bisher so noch nicht gelesen :(

      Warum bewertest Du ihn denn nicht ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Gilt dies aber auch, wenn der Artikel anderweitig verkauft wird ? Also kann dann tatsächlich eine Auktion doppelt bewertet werden ?

      Ja, das Angebot an den unterlegenen Bieter bekommt dann sogar eine neue Auktionsnummer (und deshalb gibt es auch die Möglichkeit von zwei Bewertungen). Es ist technisch gesehen ein Sofortkaufangebot mit einem eingeschränkten Käuferkreis.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • engelchen schrieb:

      Warum bewertest Du ihn denn nicht ?

      Die Antwort hast Du selber schon gegeben. ;)

      engelchen schrieb:

      Hier ist doch gar keine Transaktion zu Stande gekommen, warum sollte er bewerten dürfen und vor allem WAS ?


      Natürlich kann ich Ihn bewerten, bringt mir letzendlich ja selber einen positiven Punkt ein.
      Aber bei so frechen Drohungen, bin ich nicht gewillt ihm nen Gefallen zu tun.

      Schlimmstenfalls muss ich jetz 60Tage nach Abbruch der Transaktion warten ums sicher zu gehen das er mir keine neg. Bewertung reinwürgen kann.
      Weil wenn ich das richtig gelesen habe, kann man bis zu 60Tage nach Ende einer Transaktion bewerten, danach ist dies nicht mehr möglich. ?(

      biguhu schrieb:


      Ja, das Angebot an den unterlegenen Bieter bekommt dann sogar eine neue Auktionsnummer (und deshalb gibt es auch die Möglichkeit von zwei Bewertungen). Es ist technisch gesehen ein Sofortkaufangebot mit einem eingeschränkten Käuferkreis.

      Genauso ist es, man ist sogar "gezwungen" die Transaktion abzubrechen, vorrausgesetzt man möchte nicht doppelte ebay-Gebühren bezahlen.
      (1x für Sofortkaufangebot mit einem eingeschränkten Käuferkreis und 1x für die abgebrochene Transaktion)
    • Update:

      Der "Käufer" hat seine Drohung war gemacht und mir eine neg. Bewertung reingedrückt.
      Ich bin gerade im hohem Maße aufgebracht und frage die Profi´s hier, welche jetzt meine korrekte Vorgehensweise sein soll?

      Ich will nicht vor Wut irgendeinen Fehler machen.

      Grüße, beef.beef
    • Wenn der Käufer versucht hat, eine Bewertung von dir zu erpressen mit der Androhung einer schlechten Bewertung,
      solltest du dies ebay melden, und die Mail als Beweis vorlegen, dann kann die Bewertung gelöscht werden (Einvernehmliche Einigung...)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • biguhu schrieb:

      Du solltest auf diese Bewertungserpressung nicht eingehen und den Vorfall unbedingt ebay melden. Auf solche Dinge reagiert man dort meist nicht gut.

      Hier der dazugehörige Grundsatz: pages.ebay.de/help/policies/feedback-extortion.html
      ...Daher ist es Käufern verboten, Verkäufern mit einer negativen,
      neutralen oder einer schlechten detaillierten Bewertung zu drohen, um
      eine bestimmte Handlung oder einen bestimmten Service zu erzwingen.
      Was Bewertungserpressung ist, da gibt es eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen Verhaltensweisen z.B.:


      • Verkäufer fordert den Käufer auf, die negative
        Bewertung entfernen zu lassen, da er sonst
        die Ware nicht verschickt.

      • Der Käufer fordert vom VK zusätzlichen Artikel zu
        schicken, da er ihn sonst negativ bewertet.

      • Ein
        Käufer fordert einen kostenlosen Ersatzartikel für
        einen nicht mehr funktionierenden
        Artikel zu verschicken, da er ihn sonst negativ bewertet.

      • Verkäufer fordert Käufer auf, erst eine
        positive Bewertung abzugeben, da er sonst die Ware nicht verschickt.
      Die Entscheidung liegt natürlich am Sicherheitsteam, und dann natürlich daran, wie konkret und kurzgefasst du die "Erpressung" schildern kannst, bzw, wie konkret die in der Mail ausgeführt wurde :S


      Hinweis: Die Entscheidung,
      ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze bzw. ein Missbrauch bei den
      Bewertungen vorliegt, liegt allein bei eBay.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Ich kann nur hoffen, das ein Satz wie "bitte um bewertung...da ich sonst mit negativ bewerten muss." für das ebay-Sicherheitsteam eindeutig und konkret genug ist.
      Zumal jetzt eine neg. Bewertung erfolgt ist, obwohl kein Kauf zustande gekommen ist.

      Mir würde nichtmal eine Begründung einfallen was für einen Käufer wie in meinem Fall negativ laufen kann, wenn eine Transaktion mit dem Verkäufer einvernehmlich abgebrochen wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von beef.beef ()

    • Hi, ich meine dazu (danke für die PN), dass am Bewertungstext selber nichts zu rütteln
      ist. Das wäre ja noch eine Variante gewesen.

      Demnach schreibe eBay..... verweise auf die
      Klausel der Bewertungserpressung in der eBay AGB, sende die Mail mit in
      der steht, dass er dich negativ bewertet, wenn Du nicht bewertest und
      erkläre, dass eine Abgabe der Bewertung keine Pflicht darstellt, die
      Bewertung seinerseits also mit erpresserischer Absicht und
      ungerechtfertigt abgegeben wurde und beantrage aus diesen Gründen die
      Löschung dieser negativen Bewertung.

      Ob das am Ende zum gewünschten Ergebnis führt ist fraglich, versuchen würde ich dies aber auf jeden Fall so und in einem freundlichen, aber bestimmten Ton ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Der Einschätzung Engelchens shcließe ich mich mal einfach an.

      Sicher ist das Ganze fiese, ärgerlich und dumm, so ein .... Käufer (man setze ein, was man verantworten kann :D )

      Aber letztendlich ist der Vk grade in solchen Fällen leider der Gnade oder Einsicht von nicht mehr vorhandener Ebaykompetenz ausgeliefert!

      Was du ansonsten noch tun kannst und auch tun solltest, die ungerechtfertigte Bewertung entsprechend sachlich zu kommentieren,
      denn ein neuer Käufer liest schon, was hinter einer "Roten" steckt! und es hat sich rumgesprochen, dass ab und zu "rein grüne" Profile
      u. U. sogar eher zwielichtige Hintergründe haben können, als durchgehend plausibel gut bewertete Vk mit seltsamen Ausreißern dazwischen.

      Interessant ist es dann auch, bei solchen bewertungsgeilen Käufer mal nachzusehen, ob sie dies Erpressungs- (oder Nötigungs-?)
      Instrument wohl öfter anwenden und wie sie sonst so bewerten (kannst du @TE ja mal nachsehen!)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Angesichts der unverschämten Verhaltens dieses Ebayers, wäre es gegenüber anderen Verkäufern fair, den Nick des Käufers zu nennen und zu verlinken. Und eigentlich müßtest du auch keinerlei Bedenken haben, dies zu tun. Ich sehe keinene Grund, ihn auch noch zu schützen. Dann könnten sich alle Leser ein Bild über dieses Früchtchen machen und ihn gegebenenfalls auf die Liste nicht zugelassener Bieter setzen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Angesichts der unverschämten Verhaltens dieses Ebayers, wäre es gegenüber anderen Verkäufern fair, den Nick des Käufers zu nennen und zu verlinken.


      Wenn ich den Vorfall bei ebay gemeldet habe, kommt der Name auf alle Fälle hier rein.
      Zur Zeit bastel ich noch am Schreiben an eBay, welches dann(mit Genehmigung eines netten Mitgliedes vom Board)auch hier veröffentlich wird, um anderen Usern ein Besispiel zu zeigen wie man ein solches Schreiben formulieren kann.

      Ich will nur nicht das dieser Affenkopp sich hier auch informiert und dann sich irgendeine fadenscheinige Ausrede für ebay parat legt. X(