Unversicherter Versand ins Ausland - Artikel angeblich nicht angekommen - Käufer will Geld zurück - Ebay gibt ihm Recht!

    • Unversicherter Versand ins Ausland - Artikel angeblich nicht angekommen - Käufer will Geld zurück - Ebay gibt ihm Recht!

      Hallo alllerseits.

      Ich habe folgendes Problem:

      Ich bin privater Verkäufer und habe am 23.11.09 einen Artikel im Wert von 144,99 Euro per Sofort-Kauf nach Saudi-Arabien verkauft.
      Nach etlichen Mails hat sich der Käufer letztlich dazu entschieden, diesen unversichert (für 15 Euro) schicken zu lassen, da ihm die zusätzlichen 25 Euro einfach zu teuer waren.
      (Was soll ich machen, so viel kostet ein Paket von DHL nun einmal)

      Mittlerweile hat er sich schon mehrmals bei mir gemeldet und nachgefragt, wo der Artikel denn bleibt.
      Auf Nachfrage bei der Post erhielt ich die Antwort, dass ein Päckchen in dieses Land in der Regel mindestens 30 Tage unterwegs ist.
      Eventuell könnte es ja auch vom Zoll abgefangen worden sein...
      Gerade jetzt über die Weihnachtszeit könnte es ja auch durchaus länger dauern.

      Das habe ich dem Käufer auch geschrieben, doch hat dieser sich jetzt bei ebay beschwert und mich umgehend dem Sicherheitsteam gemeldet.

      Komischerweise hatten diese innerhalb von 2 Stunden eine Entscheidung im Sinne des Käufers getroffen, was bedeutet, dass ich ihm dem vollen Kaufbetrag erstatten soll.
      Da er per PayPal bezahlt hat, gehe ich davon aus, dass dieser Betrag in dem nächsten Tagen einfach wieder von meinem Konto abgezogen wird.

      Natürlich habe ich Einspruch erhoben, doch weiss nicht, wie ich noch weiter verfahren soll und ob ich überhaupt Aussicht auf Erfolg habe.
      Da ich bei ebay immer nur 500 Zeichen schreiben kann, habe ich auch nicht das Gefühl, dass ich die Sachlage deutlich genug darstellen kann.
      Auch der Mailverkehr nach dem Kauf wäre ja sicherlich relevant, doch wie soll ich den an ebay weiterleiten?
      Nach meiner Meinung zu dem Fall wurde ich jedenfalls nicht befragt...
      Da ich den Artikel ja als Päckchen versendet habe, existiert lediglich ein Beleg über eine Zahlung in Höhe von 13,90 an dem von mir angegebenen Versandtag.
      Das wird ebay respektive Paypal wohl nicht als Beweis ausreichen, oder?

      Weiterhin verstehe ich überhaupt nicht, wieso der ganze Kundenservice über ebay.com und dementsprechend in Englisch verläuft.
      Ich hatte den Artikel doch hier in Deutschland (mit internationalem Versand) eingestellt, da sollte man doch meinen, dass der deutsche Support bei Problemen zuständig ist, oder?
      Ausserdem befürchte ich, dass ich bei einer Entscheidung durch ebay.com eher benachteiligt werde - nach deutschem Recht liegt das Versandrisiko doch eigentlich auf Seiten des Käufers, oder etwa nicht?
      Nur wie bzw. wo kann ich mich darüber beschweren? Wenn ich den Fall anklicke, werde ich immer auf die US Seite umgeleitet.

      Ich verstehe nicht, wieso der Käufer so schnell das Geld erstattet bekommen soll, immerhin könnte der Artikel ja auch noch bei ihm eintreffen.
      Gerade beim günstigen Versand ins Ausland kann es u.U. ja auch mal ein paar Monate dauern...habe ich selbst jedenfalls auch schon erlebt.
      Allerdings glaube ich kaum, dass er sich dann nochmal meldet und mir das Geld wieder zurück bezahlt.
      Der freut sich doch höchtsens über eine schönes "Geschenk".
      Dagegen kann ich dann wohl gar nichts unternehmen.

      Nun, hat jemand einen guten Tip für mich, was ich noch machen kann?
      Oder kann jemand einschätzen wie groß meine Erfolgsaussichten sind, dass ich nicht für den Verlust des unversicherten Päckchens aufkommen muss?

      Ratschläge oder eigene Erfahrungen werden dankend angenommen.

      Viele Grüße

      suteburu
    • Die Zollinhaltserklärung hast Du ausgefüllt? Und brav ans Päckchen angebracht?

      Falls nicht hast Du ein Problem mit dem Zoll. Besonders und vor Allem in islamischen Ländern.

      Abgesehen davon ist es ein langer Text, den es erstmal zu bewerten gilt... ;)

      PS: Saudi-Arabien...Was verkauft man denn an so einen Scheich?
    • Ja, die habe ich selbstverständlich ausgefüllt und aufs Päckchen geklebt.

      Der Käufer hat angeblich auch beim Zoll nachgefragt, aber ohne Erfolg.
      Wenn es Probleme mit der Einfuhr bzw. Verzollung gäbe, dann hätten die ja eigentlich den Käufer benachrichtigen müssen, oder?
      Zumal es kein besonders ausgefallener Artikel ist, es handelte sich lediglich um eine limitierte Edition eines Videospiels.

      Gruß und danke schonmal!

      PS: Text ist etwas lang, ok - wollte halt möglichst alles gleich ins erste Posting schreiben, damit man den Fall auch einigermassen nachvollziehen kann. ;)
    • Weiterhin verstehe ich überhaupt nicht, wieso der ganze Kundenservice über ebay.com und dementsprechend in Englisch verläuft.
      Ich hatte den Artikel doch hier in Deutschland (mit internationalem Versand) eingestellt, da sollte man doch meinen, dass der deutsche Support bei Problemen zuständig ist, oder?





      Hm. Das würde ich auch meinen. Hatte so einen ähnlichen Fall mal im EU Ausland. Ich hatte damals nur nichts Seltsames von ebay gehört, sondern nur den üblichen Hinweis, dass etwas nicht stimmt und der Käufer um Klärung bittet (und alles auf Deutsch). Von paypal kam dann noch die übliche Nummer, dass der Betrag gesperrt war bla bla. War mir erst einmal egal - das Geld war bereits auf meinem Real-Life Konto. Vermutlich hängt der support inzwischen bei internationalen Problemen in GB - daher dann auch die englische Sprache. ist aber nur eine Vermutung.

      PS: Ist das Geld des Käufers überhaupt noch auf dem payPal Konto???

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von longus ()

    • Hallo.

      Also bei mir kamen zu diesem Fall von Anfang an nur englische Nachrichten, was mir weniger wegen der Sprache etwas Sorgen bereitet, sondern vielmehr durch eine eventuell andere Rechtsauffassung...


      Das Geld ist übrigens schon lange nicht mehr auf dem Paypal Konto, spätestens nach 14 Tagen lasse ich das meist auf mein Bankkonto buchen.
      Aber, wenn mein aktueller Paypal Kontostand 0 Euro beträgt, dann steh ich mit 160 Euro im Minus, sobald Paypal dem Käufer das Geld erstattet.
      Und das dadurch entstandene Minus muss ich ja - wohl oder übel - irgendwann ausgleichen...
      Einfach ignorieren wird da am Ende, sofern der Fall gegen mich entschieden wird, wohl eher kontraproduktiv sein und u.U. noch mehr Kosten nach sich ziehen (Mahngebüheren usw.), oder?

      Komischerweise habe ich von Paypal aber bisher noch gar keine Nachricht.
    • Hallo suteburu,

      in diesem fall hast Du Glück gehabt. Gehe einmal davon aus, dass der Fall gegen Dich entschieden wird. Verkäuferschutz hast Du schon deshalb nicht, weil Du unversichert versendet hast.

      Aber:

      Du hast das PayPal-Konto schon abgeräumt. Sehr gut! Natürlich rutscht Du in die Miesen, wenn PayPal das Geld zurück zahlt. Das muss Dich aber nicht stören. Natürlich wird Dich Paypal mahnen, dass Du bitte Dein Konto ausgleichst. Das kannst Du ignorieren.

      Achte zukünftig auf folgendes:

      Als privater Verkäufer biete nie PayPal an. Suche Dir eine andere Verkaufsmöglichkeit, sollte Dich eBay durch die Kategorien zwingen wollen, PayPal anzubieten. Und auch als privater Anbieter - versende immer nachvollziehbar. Also entweder als versichertes Paket oder per Einschreiben. Du sparst Dir dadurch viel Ärger.
      Lord of the Motherboards
      Leiter Kundenzufriedenheit :D
    • Doppelklicker schrieb:


      ---
      Du hast das PayPal-Konto schon abgeräumt. Sehr gut! Natürlich rutscht Du in die Miesen, wenn PayPal das Geld zurück zahlt. Das muss Dich aber nicht stören. Natürlich wird Dich Paypal mahnen, dass Du bitte Dein Konto ausgleichst. Das kannst Du ignorieren.


      Danach aber unbedingt deine Kreditkartendaten bei pain pal löschen, denn sonst besteht die Gefahr, das die Brüder bei deiner nächsten Zahlung einfach die karte auch noch mit dem ausstehenden Betrag belasten: :cursing:
      Siehe AGB's

      5.2 Negativer Kontostand und Währungsabweichungen. Die Nutzung des PayPal-Service ist nicht möglich, wenn Sie Ihr Kontostand negativ ist. Bei Ihrer nächsten Zahlung mit Kreditkarte als Zahlungsquelle kann PayPal daher den ausstehenden Geldbetrag zusätzlich zum Zahlungsbetrag Ihrer Kreditkarte belasten. Darauf werden Sie bei der Zahlung hingewiesen. Sollte sich aus ihrem Kontostand ergeben, dass Sie uns einen Geldbetrag in einer bestimmten Währung schulden, kann PayPal den geschuldeten Betrag durch Aufrechnung in Euro mit solchen Beträgen einziehen, die Sie in einem anderen Währungsguthaben oder auf einem anderen PayPal-Konto vorhalten sowie den geschuldeten Betrag durch Abzug von gegebenenfalls bereits beantragten Abhebungen (Ziffer 6) einziehen. Falls Sie über einen Zeitraum von 21 Tagen ein Guthaben nur in einer anderen Währung als Euro haben und der geschuldete Betrag noch nicht ausgeglichen ist, wird PayPal den geschuldeten Betrag zum Zwecke der vorbenannten Aufrechnung in Euro zum Wechselkurs und zu den Gebühren gemäß Ziffer 8 umrechnen und dann aufrechnen.
    • Kreditkartendaten hab ich Paypal ohnehin keine hinterlegt.
      Die haben das Geld immer von meinem Bankkonto abgebucht (Einzugsermächtigung habe ich bereits aufgehoben).
      Wenn ich bei Paypal dann allerdings derart im Minus stehe und das nicht ausgleiche, dann kann ich meinen Paypal-Account zukünftig doch eigentlich komplett vergessen, oder?
      Also mit Paypal zahlen ist damit dann wohl passé...

      Oder können die das tatsächlich nur bei Zahlung mit Kreditkarte zusätzlich berechnen?
      Und ich könnte zukünftige Einkäufe mit Paypal-Zahlungen weiterhin von meinem normalen Bankkonto aus zahlen?.
      Von Kontoeinzug bzw. Lastschrift steht ja in dem Teil der AGBs nichts....
    • suteburu schrieb:

      Kreditkartendaten hab ich Paypal ohnehin keine hinterlegt.
      Die haben das Geld immer von meinem Bankkonto abgebucht (Einzugsermächtigung habe ich bereits aufgehoben).
      Wenn ich bei Paypal dann allerdings derart im Minus stehe und das nicht ausgleiche, dann kann ich meinen Paypal-Account zukünftig doch eigentlich komplett vergessen, oder?
      Also mit Paypal zahlen ist damit dann wohl passé...

      Oder können die das tatsächlich nur bei Zahlung mit Kreditkarte zusätzlich berechnen?
      Und ich könnte zukünftige Einkäufe mit Paypal-Zahlungen weiterhin von meinem normalen Bankkonto aus zahlen?.
      Von Kontoeinzug bzw. Lastschrift steht ja in dem Teil der AGBs nichts....

      Wenn dein Paypal-account im Minus steht, ist er leider nicht mehr nutzbar.
      Aber als reiner Privat Käufer/Verkäufer kommt man aber doch auch ohne aus, auf den Käuferschutz hat man ohnehin keinen Rechtsanspruch !
    • @suteburu

      Der Fehler liegt bei dir. Auslandsversand ohne Nachweis birgt immer erhöhte Verlustrisiken. Zudem verlangt PayPal vom Verkäufer einen Versandnachweis. Das ist z.B in der Verkäuferschutzrichtlinie geregelt:

      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cm…ction_full&locale.x=de_DE

      Für 8,05 Euro (bis 500g) bzw. 14,05 Euro (bis 1000g) hätte man das Spiel statt als Päckchen auch als eingeschriebenen Groß- oder Maxibrief weltweit verschicken können. Beim Maxibrief ist auch Päckchengröße möglich. Für PayPal ist dieser Einlieferungsbeleg ausreichend, wenn die Anschrift und das Einlieferungsdatum aufgeführt ist. Gemäß der Käuferschutzrichtlinie hätte PayPal dann eine Käuferbeschwerde vermutlich abgelehnt.

      Wenn du PayPal weiter nutzen möchtest, würde ich den strittigen Betrag ausgleichen und für zukünftige Angebote Konsequenzen ziehen. Bei Beachtung der (zugegeben nicht immer leicht zu verstehenden) PayPal-Richtlinien kann man viele negative Erlebnisse vermeiden.
    • Ich gebe bubu.m recht. PP schreibt für solche und andere Dinge den "versicherten und nachweisbaren" Versand vor. Du hättest also nicht auf die Bitte des Käufers eingehen dürfen und nachweisbar versenden müssen.

      Was Du noch machen kannst, auch wenn dieses Teil unversichert rausging ist, einen Antrag auf Sendungsverfolgung bei der DHL stellen. Dafür gehst Du am besten in die Filiale wo Du es aufgegeben hast. Nimm den Beleg mit und gib Absender und Empfänger an. Auch wenn das evt. nicht viel bringt...in manchen Fällen kann doch noch nachvollzogen werden, wann es wo war und wo es evt. liegt oder verschollen ist. Durch den Strichcode ist dies nicht immer aber manchmal doch erfolgreich.

      Behalte hiervon erstmal eine Kopie und bitte um Rückmeldung der DHL in jedem Fall. Wenn hierdurch nachweisbar wird, dass es irgendwo liegt oder war, dann hast Du evt. eine Chance, doch noch zu beweisen, dass Du es versendet hast.

      Weiter musst Du dir nun überlegen, ob Du dein PP Konto noch nutzen willst. In dem Falle wäre es dann auch noch fraglich, ob ein Ausgleich der benannten Summe einem Schuldeingeständnis gleich käme....Hast Du mal versucht telefonisch deine Sicht der Dinge zu erleutern ? Naja, aber selbst wenn, würde dies durch von bubu benannte Klausel wohl oder übel verworfen werden.

      Tut mir leid, dir hier nichts besseres schreiben zu können... ;(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Leider muss auch ich "bubu" und dem "engelchen" Recht geben - die Schuld liegt eindeutig bei dir.

      Zumindest die "Verkäuferschutzrichtlinie" hättest du als Verkäufer lesen oder besser auswendig Lernen müßen.

      Ob nun nach geltendem Recht der Käufer a.G. selbst gewählten unversicherten Versand haften würde oder nicht ist bei PP leider nebensächlich, es zählt ausschließlich ein der VKS-Richlinie entsprechender Versandnachweis.



      Da sich der "US-amerikanische Inhaber einer britischen Ltd. mit Luxemburger Banklizenz und Support in einer irischen Ltd" sich NICHT an hierzulande geltendes Recht zu halten gedenk, wird ein Nichtausgleichen des zu erwartenden Negativsaldos deines PP-Account kaum rechtliche Folgen haben - weiter als bis zur Inkassobude (und vor Jahren mal einige Mahnbescheide) hat man sich nie vorgewagt. Also mal cool bleiben.



      Ob der Käufer nun tatsächlich eine Abzocknummer laufen hat und desswegen auf nicht nachverfolgbaren Versand gedrängt hat, werden wir nie erfahren. Aber zum Trost vielleicht soviel: WENN er es vorhatte und du die Versandrichtlinien von PP eingehalten hättest, hätte er die Nummer mit dem "von der Beschreibung abweichenden Artikel" durchgezogen und da wäre dir die Arxxxkarte ohnhin sicher gewesen......
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Ob der Käufer nun tatsächlich eine Abzocknummer laufen hat und
      desswegen auf nicht nachverfolgbaren Versand gedrängt hat, werden wir
      nie erfahren. Aber zum Trost vielleicht soviel: WENN er es vorhatte und
      du die Versandrichtlinien von PP eingehalten hättest, hätte er die
      Nummer mit dem "von der Beschreibung abweichenden Artikel" durchgezogen
      und da wäre dir die Arxxxkarte ohnhin sicher gewesen......
      FAZIT:
      Sowohl PP-Nutzung als auch Handel mit außereurpäischen Ländern
      erhöhen die Gefahr von "Misserfolgen" grade für private Vk ganz beträchtlich. :thumbdown:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo.

      Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

      Mittlerweile hat sich etwas getan, wenngleich auch die momentanen Sachlage für mich noch immer etwas undurchsichtig ist.

      Ebay hat ja nach der Käuferbeschwerde schnell eine pauschale Entscheidung im Sinne des Käufers getroffen und ihm eine Rückzahlung des Betrages zugesprochen.

      Daraufhin habe ich direkt Beschwerde eingelegt und nocheinmal meine Sicht der Dinge geäussert.
      Nun hat Ebay auch in zweiter (und letzter) Instanz wieder gegen mich entschieden.
      Folgende Begründung wurde dabei angeführt:


      Your request for an appeal was received. You have made us aware that you
      feel that eBay buyer's assume all risk and cost of shipping. This is
      unfortunately not correct. In all eBay transactions, SELLERS are fully
      responsible for shipping. If items are not received or damaged in
      transit, the SELLER is held fully responsible. In the future you may
      find it helpful to always insure expensive items and get delivery
      confirmation. Do not leave this option up to your buyers. Ultimately,
      you will be held responsible, not your buyer. I am sorry to hear about
      this situation. I don't like to hear of these kind of lessons learned
      the hard way. My sincerest empathy. Your appeal must be denied.

      Sincerely,
      Jeromy R
      eBay Customer Support



      Also irgendwie scheint mir das ja selbst der Grundsätze von Ebay Deutschland zu widersprechen!? ?(

      Ich habe ja mittlerweile verstanden, dass ich besser einen Versandweg mit Nachweis hätte wählen sollen, aber dann wäre ich doch nicht mehr für etwaige Schäden oder Verlust verantwortlich...
      Ich bin doch kein Händler - was ich auch extra mehrmals erwähnt hatte.
      Und das ist der Punkt, den ich bereits anfangs meinte, in dem mir der englische Support bedenklich vorkam und ich Entscheidungen befürchtete, die dann selbst den Grundsätzen von ebay Deutschland widersprechen...

      Diese Mail kam übrigens am 09.01., darauf habe ich nochmals geantwortet und die ganze Begründung sowie erneut den komplett englischen Support in Frage gestellt, aber seither passierte nichts mehr.
      Keine weitere Nachricht von ebay, noch immer keine Nachricht von Paypal und mein Konto steht nach wie vor bei 0 Euro.
      Das finde ich doch seltsam, da ich gedacht hätte, die würden den Betrag sehr schnell von mir einfordern....

      Hat jemand vielleicht Erfahrungen, wie lange das dauern kann, bis Paypal da in Aktion tritt und das Geld abbuchen will?


      Übrigens, ein kleiner Nachtrag noch:
      in der gleichen Zeit hatte ich auch als Käufer ein Problem.
      Hatte einen Artikel gekauft, der als NEU und unbenutzt beschrieben wurde, sich letztlich aber als gebraucht mit deutlichen Gebrauchspuren entpuppte.
      Nur hatte ich hier (dummerweise) per Überweisung bezahlt.
      Tja, nachdem der Verkäufer völlg uneinsichtig war hatte ich eine Beschwerde bei ebay eingereicht.
      Aber, die hat das ganze dann doch recht wenig interessiert, obwohl eindeutig gegen Grundsätze verstossen wurde.

      Fühl mich momentan also irgendwie doppelt abgezockt und von ebay im Stich gelassen. :cursing:

      Fazit für mich:
      In Zukunft werde ich Ebay und Paypal möglichst meiden und soweit wie möglich auf andere Plattformen ausweichen.
      Für das viele Geld, das die an Gebühren einkassieren, hätte man doch einen etwas besseren Service bei Problemen erwarten können.



      Gruß

      suteburu
    • Wegen diesen willkürendscheidungen von Paypal nutze ich es auch nur wenn ich etwas bei einem Engländer oder Amerikaner kaufe.
      Wieso man Paypal inerhalb Deutschlands nutzt versteh ich eh nicht. Da würde ich immer nur Überweisung nehmen. Da hat der Vk das geld direkt auf seinem Konto da ja viele Vk erst versenden, wenn sie das geld von Paypal auf ihr Konto überwiesen haben und es somit vor dem zugriff durch Paypal sicher haben.
    • Noch ein Nachtrag:

      @bubu.m

      Danke für den Tip mit dem Maxbrief. Da dies kein normales Spiel war, sondern eine Sonderedition mit Zubehör und dementsprechend grösserem Karton hatte ich gar nicht dran gedacht, dass man es evtl. hätte auch als Maxibrief verschicken können. Wobei Gewicht und Ausmaße müsste ich nochmeinmal nachmessen, ob es wirklich gereicht hätte....


      @ maghreb66

      Versteht mich nicht falsch, ich will dem Käufer keine böse Absicht unterstellen. Ich habe in mehreren emails mit ihm über den Versand diskutiert. Er wollte ja schon gerne versicherten Versand, nur eben aber günstiger, was in sein Land leider nicht möglich war. Er hatte mich auch noch gebeten, das ganze möglichst gut einzupacken, damit keine Druckstellen an der wertvollen Verpackung entstehen können.
      Nur befürchte ich, dass der Versand u.U. nur viel zu lange gedauert hat.
      Da er sich recht früh bei ebay beschwert hat, könnte die Rückzahlung schon auf seinem Konto sein und der Artikel erst danach eintreffen.
      Dann muss er schon sehr erhrlich sein, dass er sich dann nochmal mit mir in Verbindung setzt und das bereits erstattet Geld nachteräglich wieder zurückgibt.
    • Ich will dem Käufer auch gar nichts unterstellen!!
      Ich wollte damit nur ausführen, das selbst Online nachverfolgbarer Versand keine Garantie dafür ist, mit PP NICHT angzockt zu werden.

      Leider hat die letzte Änderung der PP-AGB dies erst recht ermöglicht.
      Voher konnte man nur Antrag auf Käuferschutz wegen a) nicht gelieferten Artikel stellen oder b) Artikel weicht von der Beschreibung ab. WOHLGEMERKT entweder a) oder b) und der Grund des KS-Antrages konnte nicht mehr geändert werden.
      Nach der letzten Änderung ist dies möglich. Also zuerst probiert man den VK auf NICHT online nachverfolgbaren Versand zu überreden und wenn das schief läuft, können wir immer noch die SNAD (significantly not as described) Nummer abziehen.....
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • @ maghreb66

      Aha,
      na das ist ja auch interessant. Das wusste ich so noch gar nicht.

      Irgendwie hab ich sowieso mehr und mehr das Gefühl, dass Paypal mit seinen Richtlinien geschickten Betrügern Tür und Tor öffnet, während ehrliche Verkäufer, die nicht jede Klausel der Agb auswendig kennen anscheinend recht einfach abzuzocken sind.

      Das bei Unstimmigkeiten erstmal neutral beide Seiten angehört werden scheint mir eher die Ausnahme denn die Regel.

      Käufer beschwert sich -> Ebay gibt ihm ungeprüft Recht -> Paypal macht eine Rückzahlung auf Kosten des VKs.

      Und ob das nun nach unserem Gesetz rechtens ist, interessiert die einfach nicht....
      Ich könnt' mich immer mehr aufregen!

      @ Obelix
      Da ich bei diesem Verkauf aber bewusst auch internationalen Versand anbieten wollte, kam ich nicht umhin, Paypal zu verwenden...
      Grundsätzlich ist es ja für den internationalen Zahlungsverkehr eine einfache und schnelle Lösung...
    • Käufer beschwert sich -> Ebay gibt ihm ungeprüft Recht -> Paypal macht eine Rückzahlung auf Kosten des VKs.
      ....dem könntest Du aber (vorausgesetzt Du hast nachweisbar versendet) Einhalt gebieten. Leider ist das aber hier nicht geschehen. Entschuldige, ich will darauf nun auch nicht rumreiten, das hatten wir ja schon...aber leider ist es so :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger