Rückerstattung von Portokosten

    • Rückerstattung von Portokosten

      Hallo Zusammen,



      weiß jemand wie es aussieht, wenn ein Käufer bei einem gewerblichen
      Verkäufer die Ware zurückgibt, ob dem Käufer auch die Rückerstattung
      der Portokosten für die Zusendung der Ware an ihn zustehen oder kann
      der Verkäufer dieses ausschließen und er muss nur die Rücksendekosten
      (sofern Warenwert > € 40 und in AGB's auch so erwähnt) zahlen? Es geht hier nicht um die Frage des Rücksendeporto, sondern um das Port für den Hintransport. 8o

      Danke für Eure Antworten und Gruß
    • Diese Frage ist bis heute nicht abschließend geklärt. Die meisten deutschen Gerichte haben da bisher für den Verbraucher geurteilt. Der BGH hat das Problem aber schon vor einiger Zeit an den EuGH weiter gereicht. Meines Wissens ist dort noch immer kein Urteil gefällt worden. Es bleibt also jedem Händler selbst überlassen, ob er das Risiko eingeht, an das "falsche" Gericht zu geraten.

      Ausgangspunkt des Problems ist mal wieder, daß die deutsche Gesetzgebung in diesem Punkt sehr schwammig ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nur mal so zum nachdenken:
      Ein guter Verkäufer (wie ich :D ) kalkuliert sowas in seinen Preis mit rein und erstattet dann einfach. Man nennt sich dann "kulant"
      Die anderen Kunden bezahlen dafür immer etwas mehr.

      Die Billgheimer lassen es lieber drauf ankommen, allerdings kann das teurer werden als gleich einige Cent euf den Preis draufzurechnen.
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