Ebayer macht Probleme wegen defektem Artikel

    • Ebayer macht Probleme wegen defektem Artikel

      Hallo und freundliche Grüße an alle Mitglieder.

      ich habe ein Problem bei Ebay und hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.
      Ich habe einen PC Artikel bei Ebay verkauft den ich von einem PC Experten (Händler) bekommen habe.

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…&ssPageName=STRK:MESOX:IT

      Dieser hatte den Artikel einmal in einen Kundenrechner eingebaut, jedoch stellte der Kunde bei Abholung des PC fest, dass er dieses Teil nicht gebrauchen kann.(er hat Kabelanschluss)
      Vom PC Händler weiß ich, dass dieser Artikel 100% funktioniert hat, aber nicht weiter benutzt wurde.
      Jetzt sagt der Ebay Käufer, dieser Artikel sei defekt und da der Artikel schon einmal in einem PC eingebaut war und ich diesen Artikel als unbenutzt angeboten habe weicher dieser stark von der Beschreibung ab.
      Ich habe dem sofort angeboten, dass er diesen Artikel zurück schickt und er nach Prüfung durch den PC Experten sofort das Geld zurück bekommt. (wenn seine Angaben stimmen)
      Er will erst das Geld haben und geht nicht auf mein Angebot ein und macht mir massive Probleme.(droht mit negativ Bewertung und Ebay Abmahnung)
      Ich will ja das diese Transaktion ins Reine kommt, aber er will erst das Geld.
      Wie soll ich micht verhalten?
      Muß ich nun erst das Geld überweisen oder ist es richtig so wenn er mir die DVB Karte erst zurück schickt.

      Vielen Dank!

      MfG Henrik

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Muckel ()

    • Hallo,

      du hast alles richtig gemacht, als Verkäufer hast du das Recht auf Nacherfüllung bevor man überhaupt irgend ein Geld zurück überweist.
      Frage mal dein Käufer was er sich dabei vorstellt?! Ich vermute mal er möchte nur das Geld zurück egal ob deine Karte defekt ist oder nicht.
      Schreibe dein Käufer an das du ein Recht auf Nacherfüllung nach §439 BGB aus folgenden Grund hast:

      Transaktion ist Privat zu Privat, du schließt die Gewährleistung aus also kann der Käufer die nicht zurückgeben, es sei denn, die
      Karte ist wirklich kaputt. Du als Verkäufer möchtest jetzt erstmal beim Händler nachschauen ob die wirklich kaputt ist, sollte es nicht so sein
      dann brauchst du auch kein Geld zurück geben und der Käufer sitzt auf die Versandkosten, sollte die Karte wirklich kaputt sein, musst du das Geld zurück
      überweisen und bezahlst auch die Versandkosten.
      Ein wenig komplex aber vielleicht konnte ich weiterhelfen ;)

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Charmin schrieb:

      Hallo,

      du hast alles richtig gemacht, als Verkäufer hast du das Recht auf Nacherfüllung bevor man überhaupt irgend ein Geld zurück überweist.
      Frage mal dein Käufer was er sich dabei vorstellt?! Ich vermute mal er möchte nur das Geld zurück egal ob deine Karte defekt ist oder nicht.
      Schreibe dein Käufer an das du ein Recht auf Nacherfüllung nach §439 BGB aus folgenden Grund hast:

      Transaktion ist Privat zu Privat, du schließt die Gewährleistung aus also kann der Käufer die nicht zurückgeben, es sei denn, die
      Karte ist wirklich kaputt. Du als Verkäufer möchtest jetzt erstmal beim Händler nachschauen ob die wirklich kaputt ist, sollte es nicht so sein
      dann brauchst du auch kein Geld zurück geben und der Käufer sitzt auf die Versandkosten, sollte die Karte wirklich kaputt sein, musst du das Geld zurück
      überweisen und bezahlst auch die Versandkosten.
      Ein wenig komplex aber vielleicht konnte ich weiterhelfen ;)

      Mfg. David

      Hallo David,

      das hilft mir schon sehr gut weiter.
      Ich habe die Vermutung, dass er nur das Geld zurück haben will wie Du oben schon schreibst.
      Er hat einen Bluescreen wenn er die Treiber installiert.
      Von dem PC Händler weiß ich, dass ein Bluescreen auf nicht vertägliche Hardware zurück gefürt werden kann.
      Ich denke er hat evtl. eine baugleiche defekte Karte die er mir unterjubeln will.
      Ich habe auch schon mehrfach Ebay wegen der Drohungen angeschrieben, die unternehmen nichts dagegen.
      Er hat jetzt einen Fall wegen Unstimmigkeit eröffnet, da habe ich auch geantwortet, dass er die Karte zur Prüfung herschicken soll.
      Jetzt bin ich aber gespannt wie Ebay reagiert, bzw. was der gute Ebayer sich noch einfallen lässt.


      //Edit
      Wie verhällt sich das damit, dass ich die Karte als unbenutzt angeboten habe obwohl der PC Händler die einmal in einen neuen gebauten PC eingebaut hat und dann aber als sein Kunden den PC abholte und sagte, dass er sich geirrt hat un Kabelanschluß hat diese Karte sofort ausgebaut und ovp gelagert hat.
      Zu diesem Zeitpungt hat die Karte tadellos funktionier, das wurde mir von dem Fachmann so gesagt.
      // Edit off
      MfG Henrik

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    • Muckel schrieb:

      Ich habe auch schon mehrfach Ebay wegen der Drohungen angeschrieben, die unternehmen nichts dagegen.
      Das ist nichts neues, brauchst du nicht anschreiben, ist nur verschwendische Zeit.

      Muckel schrieb:

      //Edit

      Wie verhällt sich das damit, dass ich die Karte als unbenutzt angeboten habe obwohl der PC Händler die einmal in einen neuen gebauten PC eingebaut hat und dann aber als sein Kunden den PC abholte und sagte, dass er sich geirrt hat un Kabelanschluß hat diese Karte sofort ausgebaut und ovp gelagert hat.

      Zu diesem Zeitpungt hat die Karte tadellos funktionier, das wurde mir von dem Fachmann so gesagt.

      // Edit off
      Verstehe ich nicht, welcher PC-Händler, der von dir oder vom Käufer?! Wenn die Karte einmal ausgepackt wurde kann man die nicht mehr OVP anbieten und außerdem
      würde ich an deiner Stelle für zukünftige Auktionen kein OVP mehr angeben, gabs schon genug ärger, schreibe lieber, unbenutzt und den jeweiligen Grund dazu, das gibt mehr vertrauen zu den Kunden.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Also ich habe die Karte bei Ebay als unbenutzt angeboten.
      Diese Karte habe verpackt in dem originalen Karton von einem mir bekannten PC Fachmann erhalten.
      Der sagte mir das ein Kunde die Karte zu einen neuen PC bestellt hätte.
      Dieser PC wurde von dem Fachmann gebaut.
      Bei Übergabe sagte der Kunde er benötige Kabel und nicht Sat.
      Die Karte wurde dann von dem Fachmann ausgebaut und inder ovp gelagert.
      Nun habe ich die Karte als unbenutzt bei Ebay angeboten.
      Der Ebayer reitet nun darauf, dass eine erhebliche Abweichung von der Berschreibung vorliegt.
      Ich will ja das Geld zurücküberweisen, dass habe ich dem auch schon mehrfach mitgeteilt.
      Aber zumindest möchte ich die Karte in der ovp. hier bei mir haben, dann bekommt er das Geld.

      Gruß Henrik
    • Ok, ich verstehe ;-).

      Das ist dann eine Kulanz von deiner Seite aus, vielleicht macht Ihr Euch untereinander aus das du nicht alles zurück zahlst?!
      Im Pinzip, wenn die Karte ganz ist müsstest du gar nichts machen, zwecks wegen keine Gewährleistung.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Charmin ()

    • Aber es wäre doch auch zu prüfen, ob nicht die Beschreibung als unbenutzte Ware einen Sachmangel darstellt, wenn die Karte bereits einmal eingebaut war. In einem solchen Fall wäre die Ware zurückzunehmen, wenn man nicht auf Nachbesserung bestehen möchte.

      Auf die Vorabüberweisung des Geldes mußt du dich nicht einlassen. In der Regel gilt bei der Rückabwicklung Zug um Zug, das heißt, niemand kann den anderen zur Vorleistung zwingen. Und da er etwas von dir möchte...

      Du solltest der Rückabwicklung also grundsätzlich zustimmen, nur der Vorleistung widersprechen, ohne selbst etwas zu fordern. Somit solltest du am sichersten fahren. Eine negative Bewertung wirst du damit allerdings kaum verhindern können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • .....das mag sein, allerdings ist das Teil dann zwar in der OVP angekommen, aber diese war scheinbar schon geöffnet. Das würde mich dann erstmal stutzig machen.

      Was nun dran ist an dem Defekt ist tatsächlich fraglich, demnach muss TE selber entscheiden was er nun macht. Die rechtliche Frage wäre ja erstmal soweit beantwortet. Nur wie UHU schon sagt wird er um die ROTE nicht rumkommen...
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Vorher wird wohl auch nicht mir einer Bewertung zu rechnen sein. Nimm es mal so hin, aber schreibe den Käufer doch mal an und sage ihm, dass Du die Karte geprüft hast und alles funktionierte.

      Bleibe weiter freundlich, denn ein Streit nutzt hier wohl sowieso nicht mehr viel, davon ab hast Du dich ja schon bereiterklärt, die Sache rückabzuwickeln. Ich würde aber noch bitten, nachdem sein Einwand eigentlich nicht begründet war und Du kulanterweise zurückerstattest, dass Du dich aber nun auch zumindest über eine positive Bewertung freuen würdest. Dann bitte noch um Antwort von ihm bei eBay, weil die Sache ja nun nicht über die Bühne gegangen ist. Du solltest nähmlich bei eBay zumindest noch die Gebühren zurück bekommen ;)

      Mach dir nichts draus....war ja nicht das riesige Geschäft....evt. kannst DU es auch noch dem unterelgenen Bieter anbieten, vielleicht will er es ja noch haben. Würde diesem aber auch gleich schreiben, dass das Teil schon mal eingebaut war, auch wenn es nie in Betrieb ging :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger