Wer versteigert für mich ?

    • Engelchens Frage lässt sich auch ohne Hilfe des TE beantworten.
      Er ist gesperrt weil er auf ebai unzulässige Artikel verkauft hat.
      Dazu gehören:
      Unzulässige Artikel:
      Herunterladbare Medien Grundsatz dazu:
      Software auf beschreibbaren Datenträgern Grundsatz dazu:

      Offensichtlich möchte er hier nun einen neuen Dummen finden, der sich den Zugang verderben will :thumbdown:
      ebai schreibt zu den Konsequenzen:
      Ein Verstoß gegen unseren Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
      .......
      * Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
      * Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
      ...
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Ich wurde gesperrt weil ich mich mit verschieden Nicknames angemeldet habe.
      Das ist kein Grund für eine Sperrung. Man darf soviel Accounts haben, wie man möchte.
      Da muss schon etwas anderes vorgefallen sein
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich habe auch mehrere Accounts bei ebai und lebe dort immer noch :rolleyes:

      Für eine Sperre (quasi Hausverbot) mus schon ein mehrfacher Verstoß gegen die AGB her.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • webmaster4scripte.de schrieb:

      kann es sein das du dich besser mit den AGBs von ebay.de auskennst als die ebay.de Mitarbeiter?

      Kann es sein, daß du uns etwas verschweigst?

      Hier soll jemand mit seinem Account herhalten und rechtlich für Produkte haften, die er selbst nicht vertreibt. Und das auch noch für eine Person, die er nicht kennt. Darüber hinaus müßte das ganze wohl auf gewerblicher Basis stattfinden.

      Großartiger Vorschlag... :wallbash
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dieser Beitrag wurde bereits 43 mal editiert, zuletzt von »scharfmacher« (Heute, 14:63)


      Boa Äh wie schafft man das denn :thumbsup:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
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    • Ich würde nicht mal für meine Mutter was verkaufen. Denkst du TE das hier jemand so Blöd ist für einen Fremden seinen Account aufs Spiel zu setzen für jemanden den man nicht kennt???

      Und keine Sperrung passiert Grundlos. Da würde ich gleich 3x Nein sagen.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>