eBays illegale Bewertungslöschungen zugunsten von Powersellern

    • eBays illegale Bewertungslöschungen zugunsten von Powersellern

      Frage: eBay-->Bewertungskommentar samt Punkt einfach gelöscht?

      Ich habe einen Artikel von einem Powerseller in eBay ersteigert (Erstkauf bei diesem VK), der nicht gefiel. Ich leitete die Rückabwicklung ein. Wenige Minuten später entdeckte ich einen anderen, mich ansprechenden Artikel des gleichen Verkäufers und wollte diesen per Sofortkauf ordern. Siehe da, es erschien eine Fehlermeldung, wonach mich dieser VK ab sofort gesperrt, also auf seine "Blacklist" gesetzt habe. Das verwunderte und ärgerte mich sehr. Daraufhin liess ich das in meine Bewertung einfliessen, jedoch sachlich, objektiv und höflich.
      Ich staunte nicht schlecht, als ich per puren Zufall einige Tage später entdeckte, dass meine GESAMTE BEWERTUNG von eBay entfernt wurde. Und nicht nur das! Auch der dazugehörige Minuspunkt wurde fein säuberlich ausradiert :)
      Nun sage nur noch einer, eBay würde nicht manipulieren?
      Mein Protest bei eBay & VK brachte das Ergebnis, dass eBay schlussendlich diese Löschung zugab und als RECHTENS charakterisierte, quasi als "Verstoss gegen die Bewertungsrichtlinien".
      Nun ist es ja so, dass man solche Bewertungen weder archiviert, noch ausdruckt. Damit sind sie später nicht mehr nachweisbar und man stünde für den Klagefall im Regen.
      Ich hatte es mir jedoch in einer Art Eingebung/Vorhersehung ausgedruckt.
      Frage: wie kann man solch unseriöse Geschäftsparktiken von eBay an den Pranger stellen, öffentlich machen und (hoffentlich) irgendwie abstellen?
      Hier paktieren die Ebaypowersellerbetreuer ganz offensichtlich und ganz ungeniert mit dem Verkäuferklientel, sehr zum Nachteil der gebeutelten Käufer.
      Brisant, da eBay ja stets vehement verneint, in das Bewertungssystem eingreifen zu können bzw. zu wollen...!
      Zumindest ist es so geregelt, dass in groben Verfehlungen und Verunglimpfungsfällen schon mal Kommentare gelöscht werden, aber doch die die dazugehörigen Plus- oder Minuspunkte, oder?
      Ich halte das für einen gigantischen Schwindel und Skandal.
      Normalerweise schaut man ja später nicht mehr in seine vergangenen Bewertungsabgaben, kriegt diese "Säuberungsaktionen" zugunsten 100% VK-Profile seitens eBay also gar nicht mit?
      Es lohnt sich, den Fokus auf diese und ähnliche Machenschaften zu legen.
      Betroffene und Gleichgesinnte bitte melden, danke :)

      MfG
      Trollo-lein :)
      16. 01. 2010
    • Deine Schilderung läßt einige Fragen offen.

      Ich habe einen Artikel von einem Powerseller in eBay ersteigert (Erstkauf bei diesem VK), der nicht gefiel. Ich leitete die Rückabwicklung ein. Wenige Minuten später entdeckte ich einen anderen, mich ansprechenden Artikel des gleichen Verkäufers und wollte diesen per Sofortkauf ordern.

      Du hast gekauft und kurz danach gefiel er dir nicht mehr. Du hast zwar nach deutschem Recht das Recht hierzu, daß sich der VK da aber veralbert fühlt und dich sperrt, kann ich nachvollziehen.

      Mein Protest bei eBay & VK brachte das Ergebnis, dass eBay schlussendlich diese Löschung zugab und als RECHTENS charakterisierte, quasi als "Verstoss gegen die Bewertungsrichtlinien".

      Gegen welche Bewertungsrichtlicnie sollst du denn genau verstoßen haben? Und wie lautete die Bewertung?

      Nun ist es ja so, dass man solche Bewertungen weder archiviert, noch ausdruckt. Damit sind sie später nicht mehr nachweisbar und man stünde für den Klagefall im Regen.
      Ich hatte es mir jedoch in einer Art Eingebung/Vorhersehung ausgedruckt.

      Dann sei doch bitte so nett und verlinke doch den Powerseller bitte hier und setze doch bitte den Screenshot als Dateianhang ins Forum, damit wir deine Geschichte nachvollziehen können. So bleibt nämlich alles sehr vage und nebulös.

      Zumindest ist es so geregelt, dass in groben Verfehlungen und Verunglimpfungsfällen schon mal Kommentare gelöscht werden, aber doch die die dazugehörigen Plus- oder Minuspunkte, oder?

      Es gibt beide Vorgehensweisen, je nach Sachlage. Und eigentlich hat ebay da auch ganz klare Richtlinien.

      P.S. Bitte nutze eine andere Schriftfarbe. Bleibe doch am besten bei schwarz!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Den Verkäufer kann man schon verstehen. Du kaufst und schicktst zurück. Der VK hat also schonmal draufgelegt!
      Also will er nicht, das Du noch einmal kaufst, was ist daran nicht zu begreifen.
      Manchmal muss man sich vor Kunden schützen die nicht wissen was sie wollen.
      Ich mache das zwar nicht so schnell, kann den VK aber verstehen.

      Zu Deiner Bewertung:
      Du bewertest den jeweiligen Vorgang und den hat der VK doch ohne Beanstandungen erledigt oder?
      Also bleibt dir nur eine objektive Bewertung zu genau der durchgeführten und erfolgreich zurückabgewickelten Transaktion.


      Ist dein Username Programm Trollo-lein ? 8|
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      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • @senfeuter

      Mich beschleicht da ein Gefühl, daß wir den TE möglicherweise nicht wiedersehen, aber mal schauen...

      Im übrigen meine ich den Widerruf etwas anders verstanden zu haben wie du, senfeuter. Ich verstehe es so, daß der TE bereits wenige Minuten nach Kauf widerrufen hat. Da ist dann die Reaktion des Verkäufers plausibel. Und wenn hier tatsächlich der mißlungene Kaufversuch bewertet wurde, dann ist die Löschung der Bewertung sogar regelkonform. Tja, aber alles Spekulationen...

      By the way: netzwelt.de/forum/1218175-post12.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Was soll denn eine objektive eBay-Bewertung sein ???

      Wenn ich als Kunde einen Kaufvorgang bewerte, dann ist das immer subjektiv - und genau das ist doch auch Sinn der Sache ...

      Und trolloo ...? Naja, da ist wohl der Name Programm :P (obwohl die Schilderung nicht typisch für Trolle wirkt ... - aber dafür die Schriftfarbe ;) )
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • trolloo schrieb:

      Ich habe einen Artikel von einem Powerseller in eBay ersteigert (Erstkauf bei diesem VK), der nicht gefiel. Ich leitete die Rückabwicklung ein. Wenige Minuten später entdeckte ich einen anderen, mich ansprechenden Artikel des gleichen Verkäufers und wollte diesen per Sofortkauf ordern.
      Ich glaube das sagt alles und ich kann nur Biguhu recht geben und wenn der TE genau so eine Einstellung zu den verschiedenen Foren hat wie bei einem Kauf im
      Online-Shop dann hat der Verkäufer bewusst gehandelt und ist den richtigen Weg gegangen.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • nomen est omen--->

      ---->ist auch eine Form von Vorurteil :)

      Guten Tag, liebe Mitlesende, wenn auch nicht Mitleidende,

      manchmal graust es einen, was man für "Antworten" liest. Wer nichts Substantielles zu sagen weiss, soll doch besser schweigen, als hier nur Unsinn zu verfassen, Autoren anzumeiern und alles in Frage zu stellen. Für alles im Leben gibt es ein Motiv. Was also sollte mich motivieren, meine unendliche Verwunderung über einen, nach meiner Meinung, völlig illegalen Ebay-Akt aufzuschreiben? Weil ich dem Händler eins auswischen will? Wie logisch, dann hätte ich sicher sein Logo hier hübsch verbreitet, oder?
      Was Ihr alle nicht begriffen zu haben scheint, ist die Tatsache, dass es hier weder um den anderen (in diesem Falle den Ebayverkäufer), noch um mich (den Käufer) primär ging.
      Es ging einzig und allein um die Tatsache, dass ich, obwohl eher zufällig, einem der bestgehütesten Ebay-Geheimnisse auf die Spur kam: die Komplettauslöschung von Bewertungspunkt+Kommentar(en), so also habe es diese zuvor NIE gegeben...! Welch ein Skandal.
      Dazu sollte man sich aber schon in eBay auskennen, weil man sonst die dahinterstehende Dramatik nicht erkennen kann.
      Ebay tricks und mauschelt und das obendrein noch illegalerweise.
      Ob der VK nun seinen Käufer berechtigt oder unberechtigt sperrte, interessiert doch nicht die Bohne, wäre hier belanglos.
      Wer eBay kennt, weiss auch, dass man nur einen Kommentar (angeblich) löschen lassen kann, sofern dieser gewisse Kriterien erfüllt, nicht jedoch den dazugehörigen Bewertungspunkt (positiv, neutral oder negativ). Eine komplette Änderung könnte nur der VK beantragen, dem ich als Käufer dann zustimmen müsste bzw. müsste ich das dann mittels Korrektur vollenden.
      in dem geschilderten Falle wurde jedoch der komplette wechselseitige Bewertungsvorgang ausgelöscht, so als habe es diesen nie gegeben.
      Und davon wurde niemand unterrichtet.
      Meine Bedenken lauten: wie oft wird das bei und von eBay praktiziert, ohne dass es jemand (ausser dem davon profitierenden VK) merkt?
      Und keiner sägt sich ja bekanntlich den Ast ab, auf dem er sitzt.
      Übrigens habe ich auf meine zahlreichen Mails an die Sicherheitsabteilung von eBay diesbezüglich (nachdem ich die Mails c/o an meinen Anwalt adressierte und verschickte....) nun wenigstens eine Stellungnahme erhalten. Dort wird "die Tat" nunmehr zugegeben. Argument: der Bewertungskommentar ("...VK sperrt ungerecht Käufer aus, die Ware retournierten...") sei EIN VERSTOSS gegen die geltenden Ebayregeln gewesen. Ich hätte den VK, aber nicht die Transaktion bewertet. Ich lach mich tot......da müssten ja zweifelsohne mindestens 70-80% aller Bewertungen entfernt werden :)
      Ich habe Hilfe und Aufklärung gesucht und deshalb mich in diese u. a. Plattformen und Foren eingeloggt, um auch Gleichgesinnte aufzuspüren, denen es womöglich einmal so oder ähnlich erging.
      (Gruss an -->bihubu :) .... ich habe nix zu verbergen, denn ich sage die Wahrheit, so what?) Und googeln können wir doch alle, näääääääääääää? ...>hüstel<...>schmunzel<...

      Meine abschliessende Meinung:

      1. solche Manipulationen seitens eBay dürften nicht erlaubt sein (und nichts anderess waren diesen Löschungen zugunsten eines Powersellers)
      2. wenigstens sollten Betroffene eine saubere, kurze Info über den Vorgang erhalten, damit es nicht so anrüchig wirkt
      3. obwohl: eBay, Amazon, PayPal & Co ... wir haben hier "the american way of life", anders ausgedrückt: "der Zweck heilige die Mittel" ? :-))

      Wobei ich solche Käufersperren regelrecht dumm finde. Wer hätte nicht einen Onkel in Hamburg, der dann stellvertretend einkauft und....open end...manchmal ist auch Rache süss?
      Andererseits: wer würde schon wieder was kaufen da, wo man nicht zufrieden war?
      Ungerechtigkeit ist ein grosses Übel.
      Als Ur-Ossi haben wir davon genug erfahren dürfen. So hätte man nach Öffnung der Stasiarchive nämlich parallel auch die der 3 bundesdeutschen Schnüffeldienste öffnen müssen,
      stimmt doch, oder? Die sind nämlich keinen Deut besser oder schlechter, eher gleich....CIA's lassen grüssen :)
      Gleiches Recht für alle? Ich denke, das kennzeichnet eine Demo-Kratie??

      Nun ja, ich habe meine Ebaylektion gelernt. Aufstand der Aufrichtigen nützt nix, ist nicht erwünscht.
      Widerstand und versteckte Gegenwehr umso mehr.
      GUT ZU WISSEN DAS :-)))))))))))))))))))))

      Juristische Zitate:
      "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht)

      >>>>>>nein, bin kein Sozi, sondern liberal<<<<<<
    • Wenn ich alles richtig verstanden hatte, dan hast du direkt nach dem Kauf von deinem Rücktritsrecht gebrauch gemacht. Soweit noch in Ordnung. Das du dann aber eine Auktion die eigentlich nie statgefunden hat negativ bewertest ( Du hast nie die Ware gesehen und der Vk nie das Geld dafür.) der Vk dich dann speert in seiner Liste und die Löschung der Bewertung beantragt finde ich absolut in Ordnung.
      Ich z.B. käme nie auf die Idee überhaupt noch dann eine Bewertung abzugeben. Zudem ist es das gute recht des Vk manche Kunden auszuschließen du must halt bei sonst einem kaufen. In deinem Fall finde ich es sogar in Ordnung das sich der Vk vor weiteren käufen deinerseits schützt. Du must es mal aus seiner sicht sehen: Er muss wieder neu einstellen die provision zurückverlangen und hat dann noch Ärger mit einer roten für eine Auktion die nie stattfand.
      Ich würde dich wenn ich Vk wäre auch sperren ganz ehrlich. Ich weiß doch vor einem Kauf ob ich die Ware will oder nicht bzw. ob ich sie zahlen kann oder nicht.
      Ich schreibe das nicht, weil ich ein Verteidiger der Powerseller wäre. Ich würde das auch bei einem Vk mit 5 oder 500 Bewertungen so schreiben.

      Ps: Du kannst dir sicher sein, dass biguhu und die anderen die dir hier bereits geantwortet haben sehr wohl Ahnung von Ebay und den Hintergründen haben die beschäftigen sich schon lange genug mit dieser Materie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • trolloo schrieb:

      1. solche Manipulationen seitens eBay dürften nicht erlaubt sein (und nichts anderess waren diesen Löschungen zugunsten eines Powersellers)
      2. wenigstens sollten Betroffene eine saubere, kurze Info über den Vorgang erhalten, damit es nicht so anrüchig wirkt
      3. obwohl: eBay, Amazon, PayPal & Co ... wir haben hier "the american way of life", anders ausgedrückt: "der Zweck heilige die Mittel" ? :-))

      ebaiii ist der Eigentümer der Platform. Die haben das Hausrecht und können alles machen, was nicht gegen das nationale Recht verstößt.
      Und wenn die meinen, das Powerseller nicht mehr negativ bewertet werden dürfen, dann könnten die auch das einfach so schalten.

      Moralische Gesichtspunkte gelten da nicht. Alles worauf es ankommt ist die Befriedigung der Aktionäre. Kollateralschäden sind da nicht vermeidbar.
      Der Zweck heiligt die Mittel. Geld regiert die Welt 100%ig.
      Moral hat selbst so manche Regierung seit langem keine (mehr). Wenn man Geld bekommen kann, dann ist alles Andere egal. Die Vorbilder wirken. :huh:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • trolloo schrieb:

      Es ging einzig und allein um die Tatsache, dass ich, obwohl eher zufällig, einem der bestgehütesten Ebay-Geheimnisse auf die Spur kam: die Komplettauslöschung von Bewertungspunkt+Kommentar(en), so also habe es diese zuvor NIE gegeben...! Welch ein Skandal.

      Das ist ein geheimnis, sondern wird selbst von ebay in seinene Grundsätzen so festgehalten: pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html Dazu ergänzend auch dieser Link: pages.ebay.de/help/policies/feedback-ov.html

      trolloo schrieb:

      Wer eBay kennt, weiss auch, dass man nur einen Kommentar (angeblich) löschen lassen kann, sofern dieser gewisse Kriterien erfüllt, nicht jedoch den dazugehörigen Bewertungspunkt (positiv, neutral oder negativ).

      Auch der Bewertungspunkt kann entfernt werden. Auch wenn die dort aufgeführten Grundsätze deinen Fall nicht direkt benennen, ist es richtig, daß Bewertungen, die nicht die Transaktion bewerten, gelöscht werden, weil sie einen Mißbrauch des Bewertungssystems darstellen. Und was dann geschehen kann, entnimmst du den obigen Links.

      Somit ist hier alles korrekt abgelaufen und du bist meiner Ansicht nach auf dem Holzweg.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.