Käufer berichtet von zu hohem Preis und Mängeln

    • Käufer berichtet von zu hohem Preis und Mängeln

      Guten Tag!

      Auf der Suche nach Ratschlägen in Bezug auf Probleme mit eBay-Auktionen wurde mir dieses Forum empfohlen und ich möchte euch nun um Hilfe/Vorschläge bitten.

      Ich verkaufte einen gebrauchten Schneeanzug meines Kleinen.
      Schon bei dem angezeigten Kaufpreis war ich verwundert, für das Geld bekommt man theoretisch einen neuen Anzug.

      Link zur Auktion

      Nunja, das Geld war kurze Zeit nach Auktionsende auf meinem Konto und ich habe noch am selben Tag das Paket verschickt, der Versand war für mich sogar teurer als ich dort angegeben hatte (verkaufe nicht oft und hatte die Preise somit nicht im Kopf)

      Das Paket kam einige Tage später anscheinend beim Kunden an, denn mich erreichte eine Nachricht dieses Käufers mit dem Inhalt, dass sich eine Naht am Anzug löst und sich Tierhaare im Klettverschluss an den Beinen befinden.

      Zusätzlich sollte ich dem Käufer den halben Kaufpreis inklusive den Versandkosten erstatten.

      Ich war empört, da ich ganz sicher keine kaputte Ware verschickt hätte.
      Dazu das mit den Tierhaaren .. von wegen, ich besitze keine Tiere.

      Meine Antwort auf die Nachricht war folgende:

      Hallo!

      Wie ich aus Ihrer Nachricht erfahren muss, sind Sie mit der erhaltenen Ware nicht zufrieden.

      Die von Ihnen genannten Mängel kann ich allerdings nicht nachvollziehen.
      Ich habe den Anzug vor dem Versand nochmals begutachtet - und ich bin mir sicher, dass dort keine losen Nähte vorhanden sind.
      Tierhaare im Klettverschluss sind ebenso nicht möglich, ein paar Fussel oder ähnliches kommen immer vor (gefütterte Stiefel usw.), deshalb heißt es auch Gebrauchtware und nicht Neuware, wie ich es auch in meiner Auktion erwähnt habe.

      Gebraucht ist nicht neu, weshalb man mit Gebrauchsspuren rechnen muss, wenn Sie einen komplett ungebrauchten und einwandfreien Anzug haben wollen, bieten Sie bitte nicht auf einen gebrauchten!

      Ich sehe mich nicht verpflichtet eine Erstattung zu zahlen, da der Anzug vor Versand gebraucht und in gutem Zustand war.

      Ich erwähnte in meiner Auktion nichts in Form von "sehr gutem" oder "perfektem" Zustand, was ich allerdings erwähnte war "Privatauktion, keine Rücknahme oder Gewährleistung".

      Es tut mir leid, dass Sie mit dem erworbenen Artikel nicht zufrieden sind, aber gebraucht ist gebraucht.

      Mit freundlichen Grüßen


      Kurze Zeit später erreichte mich erneut eine Nachricht, in welcher nun von Rissen die Rede war und dass der Käufer sich an eBay wenden wird, wenn ich das geforderte Geld nicht erstatte.

      Nunja, jetzt bin ich etwas ratlos, kann man mir für solche Unterstellungen wirklich ans Leder?
      Ich habe ganz sicher keinen kaputten Schneeanzug verschickt, sobald ein Kleidungsstück nur einen Fleck hat würde ich es nicht zum Verkauf anbieten.

      Ich bitte euch hiermit um Vorschläge und Hilfe.

      Ehrlich gesagt bin ich stink sauer.

      Ich danke euch im Voraus für jeden Tipp/Rat und sonstige Hilfe bei meinem Problem.

      Gruß
      schnubbi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schnubbi ()

    • Das einzige, was Dir passieren wird, ist, dass der Käufer Dich negativ bewertet. - Da kannst Du auch nicht großartig etwas gegen machen, es sei denn, Du gehst auf seine Forderungen ein oder noch besser: Du schenkst ihm den Anzug ...

      Also lass es einfach gut sein und nimm die "rote" ...

      Theoretisch kann der Käufer vorher auch noch einen Streitfall über eBay eröffnen - aber solange Du darauf nicht total sinnfrei (oder gar nicht) reagierst, wirst Du auch keine Verwarnung von eBay erhalten. Diese Verwarnung wäre aber auch schon das "Schlimmste", was Dir passieren kann.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Ich würde das auch gelassen nehmen. Es ist offensichtlich der übliche Versuch den Kaufpreis zu drücken, denn um den halben Preis würden offensichtlich Risse, kaputte Nähte und Tierhaare nicht stören. Also entweder stört mich sowas oder nicht. Ich würde den Anzug bei den beschrieben, angeblichen!!! Mängel nämlich nicht mal für Dreifuffzich kaufen.
      .
      Eine Negative Bewertung kannst du sachlich kommentieren.

      Zur Rücknahme bist du nicht verpflichtet.
      Machst du es Kulanterweise und stellt sich heraus das die Mängel NICHT vorhande sind, brauchst dem Käufer natürlich nur den reine Kaufpreis ohne seine Kosten für Hin -u. Rückversand erstatten. Sollten die Mängel tatsächlich vorhanden sein (z.B. weil diese von dir übersehen wurden) steht dem Käufer der Kaufpreis und die Kosten für Hin -u. Rückversand zu. Auch wenn in der Auktion eine Rücknahme ausgeschlossen war.
      Vermute aber, das der K daran ohnehin kein Interesse hat, weil der tatsächliche Grund......siehe oben.. :D
      Der PAYPAL Käufer/Verkäuferschutz ist wie das Sprungtuch bei der Feuerwehr.
      Nur hält die Feuerwehr das Sprungtuch HOCH und bei PAYPAL liegt es am BODEN.
    • Und außerdem hast du als Verkäufer, bevor überhaupt igrend ein Geld zurück überwiesen wird das Recht auf Nachbesserung.

      Also ich würde wenn er auf keine Nachsicht eingeht einfach sagen, Fotos von der beschädigten Ware und wenn es so sein sollte,
      werde ich es nachbessern...

      Auf gar keinen fall auf irgend einen Preisnachlass eingehen, du bist im Recht und der Käufer muss beweisen.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Hallo Schnubbi,

      ich würde an deiner Stelle nichts veranlassen.

      Wenn der Käufer einen Disput (oder heist das Problem) eröffnet, darauf ganz nett antworten mit der Tatsache, das die ware in ordnung war und fertig.

      Offensichtlich hat da Jemand im Rausch gesteigert und die realitäten vergessen und versucht nun mit bösen Worten und Einschüchterung
      etwas Geld zu sparen. :wallbash

      Aussitzen und die Rote kassieren und fertich.
      So eine negative Bewertung eitert raus :D
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer