*alte_eule* schrieb:
Die 30 Tage gelten nur, wenn du keine eigene Frist setzt. Diese Frist muss angemessen sein und ein Datum enthalten. Der Gesetzgeber sieht 10 WERKtage als angemessen an. Dabei solltest du auch die Postlaufzeit berücksichtigen. Außerdem solltest du auf jeden Fall die Kontoverbindung nennen, auf die überwiesen werden soll.
Du kannst auch gleich in diesem Schreiben angeben, dass du nach Fristablauf ohne Geldeingang auf deinem Konto einen Mahnbescheid erwirken wirst, dessen Zusatzkosten er dann auch tragen darf.
sollte vorher eine angemessene Frist gesetzt werden (wollen uns mit
solchen Assis ja nicht auf eine Stufe stellen) - und 10 Tage sind da
sicher ok, und auch mehr als großzügig...
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