tectrain24.com

    • TecTrain24.com

      Hallo Isklar,

      ich habe Frau Hartog nicht für unschuldig erklärt, sondern nur den Hinweis dazu gegeben, dass Frau Hartog auf der Website von TecTrain24.de oder TecTrain24.com in keiner Rubrik eingetragen ist auch nicht als GF. Mir ist schleierhaft, wer dies und wo gesehen hat bzw. wo diese Frau Hartog in Erscheinung tritt. Außerdem wurde dies auch schon von anderen Usern erwähnt, kann man gegen eine GF (ausführende Mitarbeiterin, nicht Inhaber) keine Strafanzeige bzw. Mahnantrag stellen. Das geht immer nur gegen den eingetragenen Besitzer des Ladens und das ist immer noch H. Hähnel. Übrigens wurde gegen H. Hähnel schon 4 x Haftbefehl erlassen zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, die er bis heute nicht abgegeben hat (mir persönlich liegt ein Schreiben des AG Duisburg vor, diese Anfrage kann jeder dort stellen). In dieser HInsicht läuft schon einiges, aber dem Staat sind tatsächlich lt. unserer bestehenden Gesetze die Hände gebunden, so ist das mit unserem sozialen System, den einen läßt man laufen, den anderen verurteilt man, nicht immer gerecht.

      Bei dem 1. Bericht in 2010 von Akte sah man sehr wohl Personal außer der GF (ohne Namensangabe), das war auch in einem anderen Gebäude. In diesem Bericht sah man auch die Staatsanwaltschaft bei der Beschlagnahmung von Akten. Außerdem habe ich geschrieben, was ich selbst im Dez. 2010 selbst festgestellt habe: nämlich dass die tel. Erreichbarkeit besser wurde (aufgrund persönlicher Anrufe) und dass ich vermehrt emails von verschiedenen Personen erhielt im Gegensatz zu vorher.
      Weiterhin habe ich geschrieben, dass mir aus dem Forum gegen-Abzocke.com bekannt ist, dass es Leute gegeben hat, die vor Ort waren um ihr Geld oder die Ware zu bekommen und dabei festgestellt haben, dass tatsächlich jede Menge Personal vorhanden ist, das arbeitet, was auch immer. Diese Aussagen kann ich natürlich nicht nachprüfen, habe ich auch nie als meine eigenen Aussagen angegeben.

      Sie müssen schon richtig lesen und nicht irgend etwas und dann Ihren Wünschen entsprechend verdrehen.
      Also immer schön vorsichtig sein mit Aussagen, die nicht getroffen wurden.

      Ich weiß nicht, warum Sie der Meinung sind, dass ich viele Aussagen zu Hähnel getroffen habe, dies ist auch nicht der Fall, ich habe lediglich das Verfahren gegen ihn genau ausgeführt, weil ja viele hier nicht wissen, wie das so abläuft.
      Ich bin keineswegs für die Machenschaften des H. Hähnel, sondern stelle nur gewisse Tatsachen fest, die auch Sie nicht ändern können, dafür gibt es eben Gesetze, die wie gesagt leider nicht immer gerecht sind.
    • Update Zwangsvollstreckung gegen TT24.com

      Die Gesetzesmühlen mahlen langsam, aber sie mahlen: Habe heute den Vollstreckungsbescheid von meinem zuständigen Amtsgericht bekommen. Einen schönen, passenden Vordruck zur Zwangsvollstreckung bekommt man hier, und er füllt sich leicht aus: justiz.nrw.de/BS/formulare/zwa…vollstreckungsauftrag.doc

      Zu der viel genannten Dame, Frau E. den Hartog: Sie ist anscheinend die neue Geschäftsführerin der "Splitterfirma":
      aequu GmbH i.Gr.
      Dr. Berns-Strasse 37
      47441 Moers
      Steuernummer: beantragt.

      Quelle:
      http://aequu.com

      Achtung: extra thread im Forum !!


      ...warte nicht nur auf mein Geld, sondern auch das nächste Update..... :)
    • Hallo Mustafa

      viel Glück auch Dir, habe meine Zwangsvollstreckung am 11.2. auf den Weg gebracht. Wie in meinem Bericht vom 11.2. ausgeführt, müssen wir jetzt viel Geduld haben (Tel. mit zuständigem Gerichtsvollzieher am 11.2.).
      Dieser sagte mir auch, dass ein formloses Schreiben mit den wichtigen Angaben ausreicht, alles weitere rechnet er aus. Es gibt bei jedem Amtsgericht andere Formulare. Bei Deinem ist Dir vielleicht auch aufgefallen, dass Du Dich da mit Ratenzahlungen einverstanden erklärst und dadurch evtl. noch länger auf Dein Geld warten kannst.
      Also viel Glück beim Warten.
    • Hallo Alfred,

      wahrscheinlich, weil Hähnel bei Dir Widerspruch eingelegt hat. Mein Vollstreckungsbescheid lieg ja beim Gerichtsvollzieher zum Vollzug.

      Habe heute übrigens eine Anfrage zu meiner Strafanzeige von der Kripo Duisburg erhalten. Dort gibt es jetzt eine Sonderkommission WiKri/Korruption, die sich mit dem Fall befaßt. Die wollten genau wissen: was, wann, wo bestellt, bezahlt, bestätigt, geliefert, erstattet oder nicht, Rechnung ja oder nein.

      Offensichtlich sind jetzt noch mehr Strafanzeigen, evtl. durch neue Akte-Berichte etc., dort eingegangen und die müssen jetzt wieder aktiv tätig werden.
    • Genau, das hab ich gemeint....der Gegner hat deinen Anspruch mittels Widerspruch abgewehrt...Nun musst Du klagen....Also im Prinzip hast Du nun mit der Zahlung der Gerichtskosten angezeigt, dass Du klagen willst.

      Demnach musst Du deine Klage oder den Anspruch begründen... dies ist relativ einfach, wenn Du Du die Unterlagen alle beisammen hast 8)

      Willst Du das denn alles allein durchziehen oder hast Du vor, einen Anwalt beiseite zu nehmen ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo,

      das sind jetzt Fragen die ich mir auch gerade stelle, der MB richtete sich gegen Dirk Hähnel und somit auch die Klage.

      Im Widerspruchsbescheid steht: "Der Widerspruch enthält folgende Angaben zum Antragsgegner:

      Der Name/Anschrift des gesetzl. Vertreters lautet:

      stellv. Esther den Hartog

      Rheinallee 14, 47119 Duisburg

      der widerspruch enthält keine Begründung



      Und so frage ich mich weiter welche Finte wohl dahinterstecken könnte. Anwalt habe ich bis jetzt noch keinen und es kommt jetzt der Moment die Flucht nach vorne zu betreiben.

      D.h. irgendwie muss ich ja dann in Duisburg vertreten sein und bestimmt nicht selbst hinfahren. Die Kostenfrage ist auch nicht unerheblich.
      Gruß Alfred

      Moderator in www.werkzeug-news.de/forum
    • TecTrain 24 ist unbekannt verzogen!

      Hallo,

      ich habe gerade folgenden Brief vom Gerichtsvollzieher in Duisburg erhalten:

      " Sehr geehrter Herr ...

      nachdem ich mich an Ort und Stelle begeben habe, musste ich nach entsprechenden Befragungen feststellen, dass der Schuldner/in unter der angegebenen Anschrift nicht mehr anzutreffen, sondern UNBEKANNT VERZOGEN ist.

      Die Geschäftsräume sollen am 17.02.2011 aufgegeben worden sein. Der Briefkasten wurde seither nicht mehr geleert.

      Eine neue Geschäftsanschrift oder die Privatanschrift des Schuldners sind mir nicht bekannt geworden.

      Die letzten Zahlungszusagen zum 16.02.2011 an mich wurden nicht mehr eingehalten."



      Wie soll man nun vorgehen? Kennt jemand die neue Adresse von diesen Betrügern?

      Danke

      F.
    • update....aber WAS NUN???

      Soeben erreichte mich folgender Brief des Gerichtsvollziehers, Herr Kruse:

      Zitat: " ...nachdem ich mich an Ort und Stelle begeben habe, musste ich nach entsprechenden Befragungen feststellen, dass d. Schuldner/in unter der angegebenen Anschrift nicht mehr anzutreffen, sondern unbekannt verzogen ist.

      Die Geschäftsräume sollen am 17.02.2011 aufgegeben worden sein. Der Briefkasten wurde seither nicht mehr geleert.
      Eine neue Geschäftsanschrift oder die Privatanschrift des Schuldners sind mir nicht bekannt geworden.
      Die letzten Zahlungszusagen zum 16.02.11 an mich wurden nicht mehr eingehalten.

      Die Vollstreckungsunterlagen reiche ich in der Anlage zurück.

      Die Vollstreckungskosten bitte ich auf mein Dienstkonto....."

      Jetzt bekomme ich die nächste Rechnung in Höhe von 18Euro und Herr Hähnel ist verschwunden? Wer kann helfen? Wie geht es weiter??
    • Wo ist Herr Hähnel....?

      Schuldneradresse ist: Dirk Hähnel, Rheinallee 14, 47119 Duisburg Grüße M, wie Mustafa PS: Hatte nettes Tel-Gespräch mit der Kripo Duisburg. Es liegen bis zu 3.000 !!!! Anzeigen vor....die es heißt zu prüfen und abzuarbeiten... Man(n) ist dabei.... sagte man mir... Doch meine Frage ist: WAS BRINGT UNS DAS?? :(
    • *alte_eule* schrieb:

      und jede gestellte Anzeige das Strafmaß erhöhen wird.

      Das ist Quark :!: Das Strafmaß bemisst sich nach dem Strafgesetzbuch und nicht nach der Anzahl der Leute die dumm genug waren auf den Betrüger reinzufallen. 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()