*alte_eule* schrieb:
Dann erkläre mir bitte Absatz 2, damit auch ich das verstehe:
(2) Der Versuch ist strafbar.
Verstehst Du das wirklich nicht

PS: Ich weis schon was Du meinst, aber gefragt hast Du genau das

Halte Frieden und lass die Staatsaanwaltschaft und den zuständigen Richter mal machen. Da sind schon ganz andere mit kleinen Bewährungsstrafen rausgegangen, es sei denn Sie haben den Staat beschissen, dann greift natürlich die volle Härte des Gesetzes oder

Richtig ist jedenfalls das Jeder Anzeige erstatten sollte - leider machen es die Wenigsten

"Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
(Bundesamt für Informationssicherheit)
Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
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