Hallo,
bei mir wurde ja Einspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Heute bekam ich vom Gericht die Mitteilung das das schriftliche Vorverfahren angeordnet ist und der Beklagte 4 Wochen Frist zur Klageerwiderung hat. Ich soll jetzt mitteilen ob im Falle dass sich der Beklagte nicht verteidigt, ein Versäumnisurteil beantragt wird. Ich weiß nicht ob mir das außer Kosten überhaupt noch was bringt.
Gruß
A.
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bei mir wurde ja Einspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Heute bekam ich vom Gericht die Mitteilung das das schriftliche Vorverfahren angeordnet ist und der Beklagte 4 Wochen Frist zur Klageerwiderung hat. Ich soll jetzt mitteilen ob im Falle dass sich der Beklagte nicht verteidigt, ein Versäumnisurteil beantragt wird. Ich weiß nicht ob mir das außer Kosten überhaupt noch was bringt.
Gruß
A.
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